Drucksache 18 / 17 411 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm, Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 07. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2019) zum Thema: Aufmarsch gegen den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (kurz: Migrationspakt) der Vereinten Nationen am 01. Dezember 2018 und Antwort vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE), Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) und Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17411 vom 07. Januar 2019 über Aufmarsch gegen den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (kurz: Migrationspakt) der Vereinten Nationen am 01. Dezember 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Teilnehmer*innen der Kundgebung „Migrationspakt stoppen - Merkel muss weg“ am 1. Dezember 2018 oder eventueller Ersatzveranstaltungen am 1. Dezember 2018 wurden von der Polizei registriert? Zu 1.: Es beteiligten sich bis zu 1.500 Teilnehmende an der Versammlung. 2. Unter den Demonstrierenden befanden sich auch Personen aus dem extrem rechten Spektrum: Welche extrem rechten Gruppen haben vor ab für die Demonstration mobilisiert und nahmen an dieser teil (bitte einzeln aufschlüsseln)? Zu 2.: Nach hiesigen Erkenntnissen mobilisierte die „Identitäre Bewegung“ Österreich für die Demonstration. 3. Aus Solidarität mit den Protesten in Frankreich trugen einige Menschen gelbe Westen, auch eine Gruppe „Gelbe Westen für Deutschland“ rief laut Facebook deutschlandweit zu Protesten auf: Hat der Senat Kenntnis darüber, wie und über welche Kanäle die Gruppierung zum Protest am Brandenburger Tor mobilisierte? Zu 3.: Im Vorfeld der Versammlung konnte eine Bewerbung der Versammlung im Internet, hier beispielsweise im Sozialen Netzwerk Facebook, auf der Internetplattform YouTube sowie weiteren Internetseiten festgestellt werden. 4. Wurde im Zuge der Demonstration zu sogenannten „Bürgerwehren“ durch Personen der „Gelbe Westen für Deutschland“ aufgerufen? Erfolgten anlässlich dessen, Maßnahmen der Polizei und wenn ja, welche? Seite 2 von 4 Zu 4.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 5. Haben Polizeidienstkräfte am Antreteplatz der Demonstration von „Migrationspakt stoppen – Merkel muss weg“ Vorkontrollen durchgeführt? Wenn ja, a. in welcher Form (stichprobenartig etc.) und mit Blick auf welche Gegenstände? b. Wurden dabei Gegenstände sichergestellt und wenn ja, welche und wie viele jeweils? c. Wurden im Rahmen der Vorkontrollen Platzverweise ausgesprochen und wenn ja, wie viele? Zu 5.: Ja. Zu 5 a.: Die Kontrollen wurden selektiv und verdachtsabhängig im Hinblick auf verbotene Gegenstände durchgeführt. Der Schwerpunkt dieser Maßnahme zielte auf versammlungsspezifische Normverletzungen ab. Zu 5 b.: Durch die Polizei Berlin wurden keine Gegenstände sichergestellt. Zu 5 c.: Nein. 6. Wurden im Rahmen der Vorkontrollen Tätowierungen begutachtet und mussten, wenn ja, welche Tätowierungen abgeklebt oder anderweitig unkenntlich gemacht werden? Zu 6.: Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen wurde durch Polizeidienstkräfte eine Tätowierung begutachtet, die jedoch im Ergebnis keine strafrechtliche Relevanz hatte. 7. Welchen extrem rechten Organisationen oder Gruppierungen (NPD und Unterorganisationen, Reichsbürger, Identitäre Bewegung usw.) gehörten die Teilnehmer*innen des Anti-Migrationspakt- Marsches am 1. Dezember 2018 an? Zu 7.: An der Demonstration nahmen Personen der NPD, der „Identitären Bewegung“ und aus der rechtsextremistischen muslimen- und fremdenfeindlichen Szene teil. 8. Welche Personen mit welchen jeweiligen Funktionärsaufgaben und Regionalgruppenzugehörigkeiten traten als Redner*innen auf der Versammlung auf? Zu 8.: Durch die Polizei Berlin werden grundsätzlich keine Erkenntnisse über Teilnehmende angemeldeter, friedlicher Versammlungen oder deren Organisationszugehörigkeit erhoben, verarbeitet und gespeichert. 9. Hat der Senat Kenntnis darüber, inwiefern die Gruppierung „Gelbwesten für Deutschland“ und „Gelbwesten für Berlin“ oder Angehörige dieser Gruppierung in die sogenannte Prepper-Szene vernetzt sind? Wenn ja, welche? Zu 9.: Seite 3 von 4 Dazu liegen dem Senat Berlin keine Erkenntnisse vor. 10. Wie viele Festnahmen wegen welcher konkreter Tatvorwürfe hat die Polizei am 1. Dezember 2018 im Rahmen der Versammlung „Migrationspakt stoppen - Merkel muss weg“ jeweils vorgenommen a. gegen Teilnehmer*innen der Kundgebung? b. gegen Teilnehmer*innen der Gegenproteste? Zu 10.: Es gab im Zusammenhang mit der Versammlung vier Festnahmen. Zu 10 a.: Keine. Zu 10 b.: Es wurden drei Personen aufgrund des Verdachts von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz sowie in einem Fall wegen des Verdachts der Beleidigung festgenommen. 11. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatvorwürfe wurden gegen Teilnehmer*innen von „Migrationspakt stoppen - Merkel muss weg“ und der Gegendemonstration eingeleitet und warum jeweils? (Bitte eine Einzelaufschlüsselung nach „Migrationspakt stoppen - Merkel muss weg“ - Protesten und Gegenprotesten, Anzahl und jeweiligem Tatvorwurf.) Zu 11.: Es wurden im Zusammenhang mit der Kundgebung „Migration stoppen – Merkel muss weg“ keine Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Gegenproteste wurden vier Ermittlungsverfahren eingeleitet, siehe auch Antwort zu Frage 10 b. 12. Bei wie vielen Personen aus der Versammlung von „Migrationspakt stoppen - Merkel muss weg“, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, liegen Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK–rechts vor? Zu 12.: Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 11 wurden zu Teilnehmenden der Versammlung „Migrationspakt stoppen – Merkel muss weg“ keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. 13. Welche extrem rechten Gruppierungen bzw. Organisationen versuchen derzeit, die von Frankreich ausgehende Bewegung der „Gelben Westen“ in Berlin mit welchen Seiten und Gruppen in Sozialen Netzwerken, durch Mobilisierungen bzw. durch Versammlungen mit welchen jeweiligen politischen Themen aufzugreifen? Zu 13.: Unter anderem greifen folgende rechtsextremistische Gruppen in Berlin das Thema „Gelbe Westen“ in den Sozialen Netzwerken auf: „Bärgida“, „Hand in Hand“, „Identitäre Bewegung“ und „Wir für Deutschland“. Den oben gennannten Gruppierungen geht es hierbei nur vordergründig um das Thema „soziale Gerechtigkeit“ in Anknüpfung an die „Gelbe Westen“-Proteste in Frankreich. Tatsächlich geht es ihnen vorrangig um die Verbreitung muslimen- und fremdenfeindlicher Ideologie. 14. Hat der Senat Kenntnis über „Gelbe Westen“-Mobilisierungen auf Kanälen des Instant-Messaging- Dienstes Telegram, Facebook-Seiten oder anderen Kommunikationsdiensten zu organisierten Bürgerwehren mit Bezug zu Berlin-Brandenburg? Wenn ja, welche? Seite 4 von 4 Zu 14.: Dem Senat Berlin liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 22. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport