Drucksache 18 / 17 413 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 07. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2019) zum Thema: Wann kommt die Blockrandbebauung am Standort Möllendorffstraße/Storkower Straße II und Antwort vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17 413 vom 07. Januar 2019 über Wann kommt die Blockrandbebauung am Standort Möllendorffstr./Storkower Straße II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Lichtenberg um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: In der Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage auf Drs. 18/11322 führen der Senat und das Bezirksamt Lichtenberg Folgendes aus:“ Der Betreiber des Lebensmitteleinzelhandels hat dem Fachbereich Stadtplanung Anfang 2017 mitgeteilt, die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens 11-22 decke sich nicht mit seinen Interessen. Er beabsichtigt einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB beim Bezirksamt Lichtenberg zu stellen. Dieser liegt noch nicht vor. Beabsichtigt ist, den vorhandenen Lebensmitteleinzelhandel abzubrechen und eine überwiegend blockrandbegleitende Wohnbebauung mit integrierter Einzelhandelsnutzung im EG zu realisieren.“ Wie stellt sich vor diesem Hintergrund der aktuelle Stand sowie der weitere Verfahrensgang der Blockrandbebauung auf dem genannten Grundstück dar? Antwort zu 1: Der Lebensmitteleinzelhandelsbetreiber, gleichzeitig Grundstückseigentümer (Firma Lidl) beabsichtigt nach Rücksprache weiterhin, den Standort Storkower Straße / Möllendorffstraße in Kombination Einzelhandel und Wohnungsbau nach dem bisherigen Konzept mit einer Blockrandbebauung zu entwickeln. Gegenwärtig wird seitens des Eigentümers nach einer Partnerschaft zur Errichtung bzw. Übernahme des Wohnungsanteils gesucht. Anschließend ist vorgesehen, dass durch den Eigentümer ein Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB gestellt wird. 2 Frage 2: Inwieweit wurde zwischenzeitlich insbesondere der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt? Wenn ja, mit welchen Zielstellungen und welchem Inhalt? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Antwort zu 2: Bisher liegt ein entsprechender Antrag dem Bezirksamt Lichtenberg nicht vor. Frage 3: Wann haben zuletzt welche Gespräche oder Korrespondenzen zwischen dem Bezirksamt und der Eigentümerin mit ggf. welchen Ergebnissen stattgefunden? Antwort zu 3: Das städtebauliche Konzept für die Mischnutzung wurde zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz der BVV Lichtenberg am 07.12.2017 vorgestellt und erörtert. Gegenstand des Konzeptes ist die Herstellung einer blockbildenden 6-geschossigen Randbebauung mit Einzelhandel und Stellplätzen im Erdgeschoss. Frage 4: Welche weiteren Informationen, die im Kontext dieser Anfrage zum Verständnis des Sachverhalts nötig sind, gibt es ggf.? Antwort zu 4: Die Initiative zur Bebauung der betreffenden Fläche liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. Sobald der dem Konzept entsprechende vorhabenbezogene Bebauungsplan beantragt wird, ist wegen des Wohnungsbauanteils eine prioritäre Bearbeitung des Verfahrens vorgesehen. Berlin, den 23.1.2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen