Drucksache 18 / 17 419 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 08. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Bearbeitung von Unterhaltsvorschusszahlungen im Jahr 2018 und Antwort vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17419 vom 08. Januar 2019 über Bearbeitung von Unterhaltsvorschusszahlungen im Jahr 2018 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurden im Jahr 2018 in Berlin gewährt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Wie hat sich diese Zahl in den vergangenen 3 Jahren entwickelt? Zu 1.: In den Jahren 2016 bis 2018 wurden im Land Berlin Leistungen nach dem UVG wie folgt gewährt: Kinder im Bezug von Unterhaltsvorschuss / Jahr am 31.12.2016 am 31.12.2017 am 31.12.2018 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.610 1.772 2.533 Friedrichshain-Kreuzberg 1.587 1.787 2.617 Lichtenberg 3.044 4.452 5.426 Marzahn-Hellersdorf 4.215 5.008 6.638 Mitte 2.013 2.105 3.498 Neukölln 2.097 2.462 3.871 Pankow 2.076 2.640 3.952 Reinickendorf 2.230 2.484 3.498 Spandau 2.601 2.662 3.789 Steglitz-Zehlendorf 1.353 1.320 2.311 Treptow-Köpenick 1.647 1.705 2.695 Tempelhof-Schöneberg 2.158 2.130 2.884 Berlin gesamt 26.631 30.527 43.712 Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, UVG-Fallzahlenstatistiken 2016 bis 2018 2. Wie hoch war der Anstieg der Fallzahlen vom 31.12.2017 zum 31.12.2018 in den einzelnen Fallgruppen „unter 6 Jahre“, „6 bis unter 12 Jahre“ und „12 bis unter 18 Jahre“? 3. Wie verteilen sich die Antragstellungen und Bewilligungen im Jahr 2018 auf die einzelnen Fallgruppen „unter 6 Jahre“, „6 bis unter 12 Jahre“ und „12 bis unter 18 Jahre“? - - 2 Zu 2. und 3.: In der folgenden Tabelle können die gewährten Leistungen nach dem UVG in den einzelnen Altersgruppen (1. Altersstufe: 0 bis 5 Jahre; 2. Altersstufe: 6 bis 11 Jahre; 3. Altersstufe : 12 bis 17 Jahre) und der Anstieg oder die Absenkung der Zahlen im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2017 entnommen werden: Kinder im Bezug von Unterhaltsvorschuss nach Altersgruppen / Jahr am 31.12.2017 am 31.12.2018 Anstieg und Absenkung 2018 zu 2017 1. Altersstufe 0 bis 5 Jahre 11.350 10.846 - 504 2. Altersstufe 6 bis 11 Jahre 15.233 20.855 + 5.622 3. Altersstufe 12 bis 17 Jahre 3.944 12.011 + 8.067 Berlin gesamt 30.527 43.712 + 13.185 Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, UVG-Fallzahlenstatistiken 2017 bis 2018 Eine statistische Erfassung einzelner Fallgruppen nach Altersstufen erfolgt ausschließlich bei der Leistungsgewährung. Mit Aufnahme des Regelbetriebs des neuen IT- Fachverfahrens ISBJ (Integrierte Software Berliner Jugendhilfe) / Modul Unterhaltsvorschuss zum I. Quartal 2020 wird eine statistische Erfassung der einzelnen Altersgruppen in Bezug auf die Gesamtheit aller Antragsverfahren möglich sein. 4. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 5. Wie viele Anträge wurden in den einzelnen Bezirken im Jahr 2018 gestellt? Wie viele davon wurden bewilligt oder abgelehnt und wie viele blieben unbearbeitet oder waren weiterhin in Bearbeitung? 6. Wie viel Personal (Vollzeitäquivalente) steht den einzelnen bezirklichen Jugendämtern zur Bearbeitung von Unterhaltsleistungen zur Verfügung? Wie viele Stellen waren zum 31.12.2018 unbesetzt? Zu 4. bis 6.: Die Daten können nur durch eine Bezirksabfrage erfasst werden. Diese erfolgt turnusgemäß parallel zur Erfassung der Bundesstatistik UVG Tabelle 1 zum Stichtag 31.12.2018 bis zum Ende der 4. Kalenderwoche (KW), sodass in der 5. KW Daten zur Prüfung auf Validität und Auswertung vorliegen werden. 7. Welcher finanzielle Bedarf ist im Jahr 2018 für die Leistung von Unterhaltsvorschüssen entstanden? a. Wie hat sich dieser auf die einzelnen Fallgruppen „unter 6 Jahre“, „6 bis unter 12 Jahre“ und „12 bis unter 18 Jahre“ verteilt? b. Mit welchem finanziellen Bedarf plant der Senat für die Jahr 2019 und 2020 unter Berücksichtigung der Fallzahlen aus 2018? Zu 7., a. und b.: Im Jahr 2018 sind in Berlin 125.875.708 Euro an Unterhaltsleistungen nach dem UVG verauslagt worden. Der Senat geht für die Jahre 2019 und 2020 von einem Bedarf an Leistungen nach dem UVG in ähnlicher Höhe aus. Es erfolgt keine Erfassung nach Fallgruppen . Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2 und 3 verwiesen. - - 3 8. Wie hoch ist die Rückholquote von Unterhaltsleistungen gegen den gesetzlich unterhaltspflichtigen Elternteil nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz im Jahr 2018 im Vergleich zu den für den Unterhaltsvorschuss ausgegebenen finanziellen Mitteln? a. Wie ist die Quote in den einzelnen Bezirken? Wie hat sich die Quote in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? b. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Rückholquote zu verbessern? Zu 8. und 8 a.: Die Rückholquoten von Unterhaltsleistungen gegen den gesetzlich unterhaltspflichtigen Elternteil nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz haben sich in Berlin und den einzelnen Bezirken in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt entwickelt: Rückholquoten in Prozent in den Jahren 2014 2015 2016 2017 2018 Charlottenburg-Wilmersdorf 20,50 20,21 19,97 17,74 9,27 Friedrichshain-Kreuzberg 15,00 14,94 17,57 16,25 10,31 Lichtenberg 18,30 19,21 21,42 15,46 14,20 Marzahn-Hellersdorf 15,17 16,12 17,66 14,73 12,02 Mitte 10,74 11,80 14,16 14,60 8,18 Neukölln 13,50 13,77 15,81 14,99 8,69 Pankow 32,70 31,41 32,96 27,79 14,75 Reinickendorf 13,63 13,26 16,25 15,18 9,81 Spandau 11,87 12,81 10,48 10,90 7,50 Steglitz-Zehlendorf 18,84 20,03 17,54 19,00 12,44 Treptow-Köpenick 26,30 27,56 30,77 26,50 13,95 Tempelhof-Schöneberg 12,30 12,45 12,09 11,65 8,89 Berlin gesamt 16,82 17,24 18,40 16,55 11,06 Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat III E Zu 8b.: Der Senat erwartet, dass sich mit Abschluss von noch laufenden bezirklichen Stellenbesetzungsverfahren ein positiver Effekt in Bezug auf die Kosteneinziehung beim barunterhaltspflichtigen Elternteil entfalten wird. Des Weiteren prüft die vom Senat eingesetzte Arbeitsgemeinschaft „Landesweites Forderungsmanagement Unterhaltsvorschuss“ (AG LFU) die Möglichkeiten, offene Forderungen konsequent und professionell einzutreiben. Berlin, den 28. Januar 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie