Drucksache 18 / 17 421 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 08. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Anerkennung von ausländischen Dokumenten und Antwort vom 25. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17421 vom 8. Januar 2019 über „Anerkennung von ausländischen Dokumenten“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden Dokumente, wie Pässe, Standesamtsdokumente, Schulzeugnisse, Universitätsabschlüsse und ähnliches, ausgestellt von Behörden bzw. Institutionen der nicht international anerkannten Republiken Donezk und Luhansk (Donbass) von den Behörden bzw. zuständigen Stellen wie Schulen/Universitäten des Landes Berlin anerkannt? Falls nein, warum nicht? 2. Werden Dokumente, wie Pässe, Standesamtsdokumente, Schulzeugnisse, Universitätsabschlüsse und ähnliches, ausgestellt von Behörden bzw. Institutionen russischer Behörden bzw. Schulen/Universitäten auf der Krim von den Behörden bzw. zuständigen Stellen wie Schulen/Universitäten des Landes Berlin anerkannt ? Falls nein, warum nicht? Zu 1. und 2.: Über die Anerkennung von ausländischen Identitätsdokumenten entscheidet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt. Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage einer Allgemeinverfügung, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. - - 2 Für die Bewertung ausländischer Schul- und Hochschulqualifikationen wurde länderübergreifend die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz als bundesweit zuständige Stelle eingerichtet. In Absprache mit dem Auswärtigen Amt ist die Anerkennung derartiger Bildungsnachweise in Deutschland nicht möglich. Berlin, den 25. Januar 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -