Drucksache 18 / 17 424 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 08. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Nebeneinkünfte von Richter*innen und Staatsanwält*innen und Antwort vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17424 vom 8. Januar 2019 über Nebeneinkünfte von Richter*innen und Staatsanwält*innen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Richter*innen des Landes Berlin nahmen in den Jahren 2012 bis 2018 eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit wahr (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gerichten, Besoldungsgruppe sowie ggf. Art und Stundenumfang der Nebeneinkünfte)? Zu 1.: a) Gerichte im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung: Gericht 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Kammergericht 24 37 34 36 29 32 32 Landgericht 169* 64 Amtsgericht Charlottenburg 12 12 14 14 15 19 13 Amtsgericht Köpenick 4 4 5 5 5 5 5 Amtsgericht Lichtenberg 11 10 9 9 6 5 4 Amtsgericht Mitte 3 10 9 5 9 5 Amtsgericht Neukölln 2 2 2 2 2 3 2 Amtsgericht Pankow- Weißensee 14 13 14 12 10 7 3 Amtsgericht Schöneberg 5 8 8 9 12 8 7 Amtsgericht Spandau 4 4 4 5 5 Amtsgericht Tempelhof -Kreuzberg 8 9 11 10 14 17 15 Amtsgericht Tiergarten 42 43 34 40 40 46 40 Amtsgericht Wedding 2 1 4 2 2 2 0 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg siehe eigene Tabelle unten, weil hier lediglich Zahlen für die beantragten /genehmigten Nebentätigkeiten vorliegen, nicht aber Angaben, wie viele Richterinnen und Richter Nebentätigkeiten beantragt/angezeigt haben Verwaltungsgericht 18 27 25 26 22 21 Sozialgericht 17 17 16 23 27 29 30 2 * Für das Landgericht war für den Zeitraum 2015 bis 2017 statistisch lediglich eine Gesamtzahl (169) ermittelbar . Aufgrund des Wortlauts der Frage 4 sowie aus dem Gesamtzusammenhang wird davon ausgegangen, dass die Frage nach „anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten“ sowohl auf anzeigepflichtige als auch auf genehmigungspflichtige Tätigkeiten abzielt. Eine diesbezügliche statistische Differenzierung erfolgt in den Gerichten nicht. Die Tabelle weist daher die Gesamtsumme der Nebentätigkeiten aus. Mangels statistischer Erhebung können Angaben zu Art und Umfang der Nebentätigkeiten nicht mitgeteilt werden. Erfahrungsgemäß entfällt der größte Teil der Nebentätigkeiten auf Tätigkeiten in der Ausbildung und bei der Prüfung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und auf das Verfassen von Fachbeiträgen für Fachzeitschriften und Referententätigkeiten. Soweit in der Tabelle keine Angaben (leeres Feld) enthalten sind, sind in diesen Jahren bei den betroffenen Gerichten die Nebentätigkeiten nicht statistisch erhoben worden. Eine Aufschlüsselung nach Besoldungsgruppen war mangels statistischer Erfassung nicht allen Gerichten möglich. Zur besseren Übersichtlichkeit werden diese Angaben gesondert ausschließlich für die Gerichte, denen eine Aufschlüsselung möglich war, dargestellt. Abweichungen zur oberen Tabelle erklären sich dadurch, dass im Folgenden die Fälle bei dem Gericht an welchem der/die Richter/in tätig ist erfasst sind, bei der oben angegebenen Gesamtzahl jedoch Fälle nach dem für die Genehmigung bzw. Anzeige zuständigen Gericht erfasst sind: Gericht/Besoldung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Landgericht Besoldungsgruppe R1 98* 37 R2 65* 25 R3 4* 1 R6 2* 1 Amtsgericht Charlottenburg Besoldungsgruppe R1 12 11 13 13 14 19 13 R2 0 1 1 1 1 0 0 R4 0 0 0 0 0 1 1 Amtsgericht Köpenick Besoldungsgruppe R1 3 3 3 3 3 3 3 R2 1 1 2 2 2 2 2 Amtsgericht Lichtenberg Besoldungsgruppe R1 10 9 8 9 6 4 3 R2 0 0 0 0 0 1 1 R3 1 1 1 0 0 0 0 Amtsgericht Neukölln Besoldungsgruppe R1 1 1 1 1 1 2 1 R2 1 1 1 1 1 1 0 R2Z 0 0 0 0 0 0 1 Amtsgericht Pankow /Weißensee Besoldungsgruppe R1 12 11 12 12 10 7 2 R2 2 2 2 0 0 0 1 R3 0 0 0 0 0 0 1 Amtsgericht Schö- 3 Gericht/Besoldung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 neberg Besoldungsgruppe R1 4 6 6 7 9 6 7 R2 1 1 1 1 2 1 0 R2Z 0 1 1 1 1 1 0 Amtsgericht Spandau Besoldungsgruppe R1 3 3 3 4 4 R2Z 1 1 1 1 1 Amtsgericht Tempelhof -Kreuzberg Besoldungsgruppe R1 8 9 11 10 13 16 14 R2 0 0 0 0 1 1 1 Amtsgericht Wedding Besoldungsgruppe R1 2 1 4 2 1 1 0 R2 0 0 0 0 1 1 0 R3 0 1 0 0 0 0 0 *Für den Zeitraum 2015 bis 2017 war lediglich eine Gesamtzahl ermittelbar. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Anzahl der Nebentätigkeiten Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018** Besoldungsgruppe R2 1 7 10 13 10 12 4 R3 0 3 1 5 2 6 5 R4 0 1 0 0 0 0 1 R5 0 1 0 0 0 0 0 R8 0 0 2 4 16 15 19 ** Die Daten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vollständig vor. Wie bereits oben (vgl. erste Tabelle) ausgeführt, liegen hier lediglich Zahlen für die insgesamt beantragten/genehmigten Nebentätigkeiten vor, nicht dagegen eine Aufschlüsselung, auf wie viele Richterinnen und Richter diese Nebentätigkeiten entfallen. Die sich im Vergleich zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/14995 ergebende geringfügige Summendifferenz erklärt sich durch einen seinerzeit bedauerlicherweise unterlaufenen Übertragungsfehler. b) Gerichte im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales : Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) – Anzahl der eingereichten Anträge Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 263 228 263 217 209 217 197 Für die Arbeitsgerichtsbarkeit steht der hierfür zuständigen Senatsverwaltung für Integration , Arbeit und Soziales lediglich die Summe der in diesen Jahren eingereichten Nebentätigkeitsanträge und -anzeigen zur Verfügung. Die Zahlen beziehen sich auf die Arbeitsgerichtsbarkeit insgesamt, also auf das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Erfahrungsgemäß beziehen sich die Nebentätigkeiten von Richterinnen und Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit auf folgende Tätigkeiten: 4 - Schulungen von Betriebsparteien im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (Betriebsräte und Arbeitgeber/Personalverantwortliche), - Schulungen von Rechtsanwälten zur Erlangung der Fachanwaltszulassung, - Vorsitz von Einigungsstellen im Sinne des § 76 BetrVG, hier werden Richterinnen und Richter teilweise durch gerichtlichen Beschluss als Vorsitzende eingesetzt, - Vorsitz von Schiedsgerichten und Schlichtungskommissionen (bei den Kirchen oder aufgrund von Tarifverträgen), - Seminare, - Vorlesungen an Hochschulen und - Wissenschaftliche Veröffentlichungen. 2. Wie viele Staatsanwält*innen des Landes Berlin nahmen in den Jahren 2012 bis 2018 eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit wahr (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gerichten, Besoldungsgruppen sowie ggf. Art und Stundenumfang der Nebeneinkünfte)? Zu 2.: Anzahl der genehmigten/angezeigten Nebentätigkeiten von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Generalstaatsanwaltschaft 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 6 14 13 9 14 20 26 Die Generalstaatsanwaltschaft erfasst lediglich die Anzahl der genehmigten/angezeigten Nebentätigkeiten, wie in der vorstehenden Tabelle dargestellt. Anzahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Staatsanwaltschaft, die Nebentätigkeiten angezeigt bzw. denen Nebentätigkeiten genehmigt wurden Besoldungsgruppe 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 R1 23 32 31 41 36 42 33 R2 8 9 7 6 7 9 5 R3 4 5 5 5 3 2 2 R5 0 0 0 0 0 0 1 Erfahrungsgemäß handelt es sich fast ausnahmslos um justizbezogene Tätigkeiten, also beispielsweise die Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer bei juristischen Staatsprüfungen oder sonstige Lehr- und Vortragstätigkeiten . 3. Wie viele Anträge auf Genehmigung einer anzeigepflichtigen Nebentätigkeit von Staatsanwält*innen des Landes Berlin wurden in den Jahren 2012 bis 2018 aus jeweils welchem Grund abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gerichten und Besoldungsgruppen)? Zu 3.: Die Daten werden bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin nicht statistisch erfasst. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurde im angefragten Zeitraum kein Antrag auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung abgelehnt. 4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden anzeigepflichtige Nebentätigkeiten im vorbezeichneten Berichtszeitraum genehmigt bzw. versagt? Ggf. welche Änderungen welcher Genehmigungskriterien hat es im vorbezeichneten Berichtszeitraum gegeben? Zu 4.: Die Genehmigungen wurden – über die Jahre unverändert – gemäß § 10 Richtergesetz des Landes Berlin (RiG Bln.) i. V. m. §§ 62, 63 Landesbeamtengesetz (LBG) und der Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter (RiNebVO) ausgesprochen. Für die Genehmigungsfähigkeit ist u. a. entscheidend, dass der Umfang der Nebentätigkeit die hauptamtliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt. 5 5. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der genehmigten und versagten Nebentätigkeiten von Richter *innen und Staatsanwält*innen im vorbezeichneten Zeitraum? Zu 5.: Nach Auffassung des Senats ist die Entwicklung der Nebentätigkeiten, ausgehend von den einzuhaltenden Genehmigungserfordernissen gemäß Frage 4, konstant und liegt, gemessen an der Anzahl aller Berliner Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, im langjährigen Durchschnitt. Berlin, den 24. Januar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung