Drucksache 18 / 17 432 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Sachstand der Planungen für die Sanierung und Restaurierung des Strandbads Müggelsee und Antwort vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17432 vom 09.01.2019 über Sachstand der Planungen für die Sanierung und Restaurierung des Strandbads Müggelsee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage umfasst Sachverhalte, die der Senat nicht nur aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sofern die angefragten Stellungnahmen eingegangen sind, sind sie in die nachfolgenden Antworten eingeflossen. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich Zeitschiene und Umsetzung der geplanten Maßnahmen bei der Sanierung und denkmalgerechten Restaurierung des Strandbads Müggelsee? Zu 1.: Sobald die abschließende baufachliche Prüfung des Bundes vorliegt, werden die erforderlichen Mehraufwendungen beantragt. Entsprechend den Bestimmungen des § 24 Abs. 5 Satz 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) bedürfen nach Veranschlagung vorgenommene Änderungen des Bedarfsprogramms der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin); soweit sie insgesamt mehr als 10 Prozent des veranschlagten Betrages ausmachen, auch die des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses (sehe Antwort zu 3.). Anschließend werden alle für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen eingeholt und die Ausführungs- und Vergabeunterlagen erarbeitet. Nach Vergabe der Bauleistungen, kann mit der Bauausführung frühestens Ende 2019 / Anfang 2020 begonnen werden. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen wird ein Zeitraum von zwei Jahren veranschlagt. Seite 2 von 4 2. Ist ein Baubeginn im Sommer 2019 noch realistisch? Zu 2.: Nein. Ein Baubeginn im Sommer 2019 ist nicht realistisch. 3. Liegen die eingereichten Planungsunterlagen noch immer beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zur Genehmigung? Wenn ja, wann ist mit einer Entscheidung dort zu rechnen und womit begründet sich die extrem lange Bearbeitungszeit? Zu 3.: Der aufgrund unvollständiger Unterlagen noch fehlende Prüfvermerk für die Haustechnik wird bis Ende Januar 2019 in Aussicht gestellt. Unabhängig davon muss der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Gesamtfinanzierung vom Antragsteller noch nachgewiesen werden. 4. Wird immer noch von Sanierungskosten in Höhe von 12,6 Millionen Euro ausgegangen? Sind hier die jährlichen Baupreissteigerungen schon eingerechnet? Zu 4.: Die der Bauunterlage beigefügte Kostenberechnung vom November 2017 geht für die Sanierung von einer Gesamtsumme von ca. 12,6 Mio. Euro aus, weist dabei jedoch keine explizite Indizierung aus. Im Rahmen der baufachlichen Prüfung durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wurden die angegebenen Kosten einem Kostenvergleich mit dem Stand des 3. Quartals 2018 unterzogen. Die genannten Kosten sind nachvollziehbar. In Abhängigkeit des Zeitraums der Ausschreibung sind die aktuellen Indexsteigerungen jedoch zu diesem Stand hinzuzurechnen . Die aktuelle Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt, dass eine Bauinflation, also der Anstieg der Baupreise, für 2019 rund 4,5% und für 2020 weitere 3,5% erwartet wird. Die Kosten der Haustechnik können erst nach erfolgter Prüfung abschließend bewertet werden. Auf Grund der bauwirtschaftlichen Lage besteht grundsätzlich keine Kostensicherheit mehr. Der Leistungsumfang insbesondere für das Denkmal wurde akribisch und vorsorglich mit allen Risiken erfasst. Das lässt die Vermutung zu, dass die veranschlagte Summe unter Heranziehung des Ansatzes für Unvorhergesehenes erwartete Preissteigerungen in einem normalen Maß auffangen kann. 5. Gibt es bereits über die zusagten 8 Millionen Euro (4 Millionen Land Berlin, 4 Millionen vom Bund) Überlegungen, aus welchen Förderprogrammen oder Haushaltsmitteln die bestehende Lücke geschlossen werden soll? 6. Welche Anträge wurden hierfür bei wem gestellt und mit welchem Ergebnis? Zu 5. und 6.: Nach den Vorschriften und dem Verfahren des Landes Berlins, kann der Nachweis der Gesamtfinanzierung erst mit Vorlage der geprüften Bauplanungsunterlage erfolgen . Die Maßnahme ist als Investitionsmaßnahme im Rahmen der gezielten Zuweisung im Investitionsprogramm 2018 bis 2022 des Bezirks Treptow-Köpenick in Kapitel 3306, Titel 70100 mit Gesamtkosten von 8,0 Mio. Euro enthalten. Hinzu tritt die Festbetragsfinanzierung von 4 Mio. durch die BKM Das Bezirksamt wird nach Vorliegen der Bauplanungsunterlagen (BPU) das Abgeordnetenhaus von Seite 3 von 4 der Kostenüberschreitung informieren, diese begründen und die Zustimmung nach § 24 Abs. 5 Satz 2 LHO einholen. 7. Wer verwaltet momentan die 8 Millionen Euro? Sind diese schon auf dem Konto des Bezirksamts Treptow-Köpenick oder wo sind diese konkret abrufbar? Zu 7.: Die Finanzierungsmittel werden von der BKM und dem Land Berlin verwaltet. Die Investitions- / Fördermittel können erst nach Erteilung des Fördermittelbescheids abgerufen werden. Der Abruf erfolgt erst nach Freigabe des BBR und nach Planungsund Rechnungsstand. 8. Warum wurden bei der Suche nach Schließung der Finanzlücke nicht die Mitglieder des Abgeordnetenhauses zur Unterstützung einbezogen, obwohl hier sicher parteiübergreifend Hilfe möglich gewesen wäre? Zu 8.: Siehe Antwort zu 5. und 6. 9. Weshalb weigert sich die beim Facility Management, Fachbereich Hochbau, für die Maßnahme zuständige Mitarbeiterin trotz mehrfacher Bitten des Vorsitzenden des Bezirksdenkmalrats Treptow- Köpenick, diesen regelmäßig über den aktuellen Sachstand zu informieren und warum blieb eine Mail vom Herbst 2017 (!) an die betreffende Mitarbeiterin zu diesem Thema bis heute unbeantwortet? Zu 9.: Der Vorsitzende des Bezirksdenkmalrates wurde im Rahmen des Möglichen vom Fachbereich Hochbau (FB Hochbau) über die aktuelle Projektentwicklung informiert. Ein Austausch erfolgte auf kurzem Wege telefonisch und auch in kleinen Gesprächsrunden . Die zuständige Mitarbeiterin des FB Hochbau und die beauftragte Bauforscherin stellten am 22.11.2017 dem Vorsitzenden und einem weiteren ehrenamtlichen Mitglied des Bezirksdenkmalrates, die Ergebnisse der Entwurfsplanung sowie der bauhistorischen Untersuchungen vor. Detailfragen wurden besprochen, Fragen beantwortet . Nach der Projektvorstellung wurden an die zuständige Projektbearbeiterin keine weiteren Fragen herangetragen. Darüber hinaus fand am 20. März 2018 eine öffentliche Informationsveranstaltung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick zur denkmalgerechten und energetischen Sanierung des Strandbades Müggelsee statt. Vorgestellt wurden insbesondere die Ergebnisse des Sanierungsgutachtens und die Sanierungsplanung, aber auch über Kosten und Termine wurde eingehend informiert . Die Teilnehmenden hatten zudem die Möglichkeit sich an verschiedenen Bauplänen ein Bild über die künftige Gestaltung des Areals am Müggelsee zu verschaffen . In der anschließenden Diskussionsrunde wurden Fragen vom Bezirksbürgermeister, dem Planungsteam und der zuständigen Mitarbeiterin des FB Hochbau beantwortet. Seite 4 von 4 10. Wie will das Bezirksamt Treptow-Köpenick hier künftig einen regelmäßigen und besseren Informationsfluss der für Hochbau zuständigen Abteilung sicherstellen – so wie dies auch durch die Untere Denkmalschutzbehörde regelmäßig und hervorragend funktioniert – der diese Ignoranz eines ehrenamtlich arbeitenden, beratenden Gremiums beendet? Zu 10.: Im Rahmen der Projektarbeit erfolgt - wie allgemein üblich - ein enger und multilateraler Austausch zwischen den Ämtern. Insbesondere die Denkmalschutzbehörden waren von Beginn an eng in die Projektarbeit eingebunden, so dass sowohl das Landesdenkmalamt als auch die untere Denkmalschutzbehörde immer über den aktuellen Projektstand informiert waren. Ein Austausch zu aktuellen denkmalrelevanten Fragen und Belangen erfolgt regelmäßig zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bezirksdenkmalrat, so dass hier der Informationsfluss sichergestellt ist. Berlin, den 23.01.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa