Drucksache 18 / 17 433 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Es fährt ein Zug nach Nirgendwo – Wann geht es mit dem Umbau des Bahnhofs Karlshorst endlich weiter? und Antwort vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17433 vom 09.01.2019 über Es fährt ein Zug nach Nirgendwo – Wann geht es mit dem Umbau des Bahnhofs Karlshorst endlich weiter? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Woran scheiterte der für den Sommer 2018 (6. Juli bis 20. August) geplante Umbau des Bahnhofs Karlshorst, wodurch sich die Totalsperrung verlängerte und das Vorankommen des Gesamtprojekts sich abermals verzögerte? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Für die Verzögerungen gibt es mehrere Gründe. So wurden im Rahmen des Rückbaus im Baugrund nicht bekannte alte Anlagenteile sowie ein unerwartet schlechter Bauzustand bei bekannten Bauwerken vorgefunden, die Planungsanpassungen und Mehrarbeit erforderten. Darüber hinaus wurden eingeplante Nachtarbeiten nicht genehmigt und die auch für die Sommermonate dauerhaft ungewöhnlich hohen Temperaturen erschwerten die Verarbeitung bestimmter Materialien. Unerwartet lange Lieferzeiten haben die Gesamtumsetzung weiter verzögert.“ Frage 2: Wie ist es zu erklären, dass Material nicht zur Verfügung stand, wo dies doch in einer Marktwirtschaft koordinierbar sein müsste? 2 Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Aufgrund ausgeschöpfter Kapazitäten in allen Bereichen der Bauindustrie ergaben sich Materiallieferfristen, die im Vorfeld nicht entsprechend berücksichtigt werden konnten.“ Frage 3: Welchen Firmen wurden durch wen für den Umbau ausgewählt und inwiefern wurde die Leistungsfähigkeit dieser Firmen ausreichend überprüft? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Für die Ausführung der Arbeiten wurde eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt. In diesem offenen Verfahren erfolgt eine Bekanntmachung, bei der Angebote einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen abgefordert werden, die gleichzeitig auch ihre Eignung nachweisen müssen.“ Frage 4: Warum und durch wen wurden die notwendigen Nachtarbeiten nicht genehmigt? Welche Begründung gab es dafür? Antwort zu 4: Grundsätzlich werden Nachtarbeiten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz genehmigt. Für die Baumaßnahmen am S-Bahnhof Karlshorst ist eine durchgängige vierwöchige Nachtarbeit gegenüber den benachbarten Anwohnern nicht genehmigungsfähig. Frage 5: Ist es zutreffend, dass das denkmalgeschützte Aufsichtsgebäude wegen schlechter Fundamentsubstanz abgebrochen wurde? Warum wurden hier keine sanfteren denkmalpflegerischen Maßnahmen veranlasst? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Das beschädigte Fundament der Aufsicht wurde erst im Rahmen des Bahnsteigrückbaus festgestellt. Aufgrund der akuten Einsturzgefahr und der daraus resultierenden Gefährdung des Eisenbahnbetriebs auf dem genutzten S-Bahngleis 813 (=Richtung Erkner) musste nach Abstimmung mit dem Denkmalamt der kurzfristige Abbruch veranlasst werden. 3 Frage 6: Wieso stimmten die Untere Denkmalschutzbehörde Lichtenberg und das Landesdenkmalamt diesem Verlust eines bahnhofsprägenden Gebäudes zu? Antwort zu 6: Eine Zustimmung zum Verlust eines bahnhofsprägenden Gebäudes seitens der Denkmalbehörden liegt nicht vor. Frage 7: Welcher Ersatz ist geplant und welche Auflagen gibt es für den Wiederaufbau? Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde unter Beteiligung des Landesdenkmalamtes sind noch nicht abgeschlossen.“ Die konkreten Planungen der Deutschen Bahn AG zum Ersatz bzw. Wiederaufbau eines verlustig gegangenen Gebäudes sind dem Landesdenkmalamt und der Unteren Denkmalschutzbehörde daher nicht bekannt. Frage 8: Wie sieht die Überarbeitung der Planungen aus und wann ist nach den Wintermonaten endlich mit einer verlässlichen Umsetzung derselben zu rechnen? Antwort zu 8: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die Abstimmung mit beteiligten Firmen und Büros hinsichtlich technischer Belange zur Fortführung und Fertigstellung des Projektes befindet sich in der abschließenden Phase. Auf dieser Grundlage finden in Kürze die Abstimmungen mit dem Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg (VBB), der Baubetriebsplanung der DB Netz AG und der S-Bahn zur zeitlichen Einordnung der weiteren Arbeiten statt. Hierbei werden u.a. verfügbare Kapazitäten bei Anbietern von Schienenersatzverkehr (SEV-Anbietern), notwendige Veranstaltungsverkehre, Ferienzeiten etc. berücksichtigt. Im Ergebnis können die Bauzeiten der ausstehenden Maßnahmen benannt werden.“ Frage 9: Welche Konsequenzen haben die Verzögerungen für die mit der Planung und Durchführung beauftragten Mitarbeiter? 4 Antwort zu 9: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die eingetretenen Störungen und Behinderungen, festgestellte Planungsfehler sowie sonstige beeinflussende Rahmenbedingungen die zu den Verzögerungen führten, werden analysiert und für die Verbesserung zukünftiger Maßnahmen und deren Prozessabläufe berücksichtigt. Zudem findet ein Erfahrungsaustausch auch mit nicht am Projekt beteiligten Mitarbeitern statt.“ Berlin, den 23.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz