Drucksache 18 / 17 434 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Auswahl der neuen Betreiber für die Strandbäder Lübars, Plötzensee, Friedrichshagen, Wendenschloß und Grünau und Antwort vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17434 vom 09.01.2019 über Auswahl der neuen Betreiber für die Strandbäder Lübars, Plötzensee, Friedrichshagen , Wendenschloß und Grünau ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bewerber gab es jeweils auf die nach zehn Jahren wieder notwendige Ausschreibung für die Verpachtung der Strandbäder Lübars, Plötzensee, Friedrichshagen, Wendenschloß und Grünau ? (Bitte um Auflistung der einzelnen Standorte) Zu 1.: Strandbad Lübars 2 Bewerbungen Strandbad Plötzensee 5 Bewerbungen Strandbad Friedrichshagen 1 Bewerbung Strandbad Wendenschloß 7 Bewerbungen Strandbad Grünau 2 Bewerbungen 2. Bei welchen Strandbädern bewarben sich auch die bisherigen Pächter wieder? Zu 2.: Nach Aussage der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) haben sich bei den Strandbädern Lübars, Plötzensee, Friedrichshagen und Wendenschloß die bisherigen Pächterinnen bzw. Pächter erneut am Vergabeverfahren beteiligt. 3. Genügten alle Bewerbungen den formalen Anforderungen? Falls nein, an welchen Standorten reduzierte sich die Bewerberzahl in der Endrunde? Zu 3.: Laut BBB konnte bei den Bewerbungen für das Strandbad Plötzensee ein Angebot nicht berücksichtigt werden. 4. Welche Kriterien spielten bei der Endauswahl die entscheidende Rolle? Seite 2 von 3 Zu 4.: Nach Aussage der BBB wurde der Zuschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot nach den Kriterien Pacht, Betreiberkonzept und Konzept über zusätzliche Investitionen erteilt. 5. Wer hat die Auswahl konkret vorbereitet und welches Gremium hatte darüber zu befinden? Wie war dieses zusammengesetzt? Zu 5.: Die Vorbereitung des Vergabeverfahrens erfolgte durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen Einkauf, Recht und Grundstückswesen sowie Betrieb Bäder. Bei der Entscheidung haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen Einkauf , Recht und Grundstückswesen, Betrieb Bäder, Revision und der Vorstand mitgewirkt . 6. Welche fünf Betreiber (Bitte um Nennung des Namens / der Firma) wurden konkret ausgewählt? Zu 6.: Die folgenden Bieterinnen/Bieter wurden ausgewählt: Strandbad Lübars Arzig Bäderbetrieb UG Strandbad Plötzensee Verhoeven & Zahn GbR Strandbad Friedrichshagen AKLW GmbH Strandbad Wendenschloß Bietergemeinschaft dreihundert Event UG, Hedonismus Veranstaltungs GmbH und Bmusik Veranstaltungstechnik GmbH & Co.KG Strandbad Grünau GSM GmbH Es wird darauf hingewiesen, dass sich Name und Rechtsform einzelner Bieterinnen bzw. Bieter – im Wege der Gründung neuer Gesellschaften für den Betrieb der Strandbäder – noch ändern können. 7. An welchen Standorten handelt es sich um die bisherigen Pächter, die den Zuschlag bekamen? Zu 7.: Bei den Strandbädern Lübars und Friedrichshagen wurde der Zuschlag für die Angebote der bisherigen Pächter erteilt. 8. Welche Ergebnisse brachte die Bauzustandsanalyse der fünf Strandbäder? 9. Wie hoch ist der jeweilige Investitionsbedarf und welche Baumaßnahmen sind erforderlich? (Bitte um Aufschlüsselung pro Bad) Zu 8. und 9.: Zur Feststellung des baulichen Zustandes der Strandbäder wurden durch externe Ingenieurbüros Bauzustandsanalysen (BZA) für die Strandbäder erstellt, die die erforderlichen Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung zum Abbau des Instandhaltungsstaus in Maßnahmen der Priorität 1 (dringend notwendige Maßnahmen), Priorität 2 (kurz- und mittelfristige Maßnahmen innerhalb von drei bis fünf Jahren) und Priorität 3 (unter dem Aspekt einer längerfristigen Betreiberperspektive in einem Zeitraum von mehr als fünf, höchstens jedoch zehn Jahren) nebst Kostenschätzung darstellen. Seite 3 von 3 Zur Neuverpachtung der fünf Strandbäder (Lübars, Plötzensee, Wendenschloß, Grünau und Friedrichshagen) wurden BZA durch externe Ingenieurbüros mit den nachfolgenden Kostenschätzungen (netto) erstellt: Strandbad Priorität 1 Priorität 2 Priorität 3 Gesamt Plötzensee 18.300,00 € 229.300,00 € 25.400,00 € 273.000,00 € Lübars 85.250,00 € 302.810,00 € 99.559,00 € 487.619,00 € Grünau 80.000,00 € 200.000,00 € 330.000,00 € 610.000,00 € Friedrichshagen 66.290,00 € 73.545,00 € 10.000,00 € 149.835,00 € Wendenschloß 14.000,00 € 44.300,00 € 5.400,00 € 63.700,00 € Innerhalb der Prioritäten wurde eine Untersetzung mit konkreten Einzelmaßnahmen vorgenommen. Die Einzelmaßnahmen sind spezifisch nach den baulichen Anlagen (z.B. Gebäude, Räume, Außenanlagen, Medienversorgung), den vorliegenden Schäden , der Festlegung der daraus folgenden erforderlichen Maßnahmen und den Kosten dargestellt (hierzu zählen ca. 150 – 200 Einzelmaßnahmen je Bad). Zu den durchzuführenden Arbeiten gehören beispielsweise Elektroarbeiten an der Außenbeleuchtung, Entwässerungskanalarbeiten (Prüfung zugesetzter bzw. beschädigter Leitungen), Bauarbeiten an Steg- und Badeanlagen, Errichtung einer mechanischen Be- und Entlüftung im Umkleidebereich, Maler- und Lackierarbeiten (Anstrichüberholung an den Außenwänden), Bewuchs im Strandbereich entfernen und Sand reinigen etc. 10. Inwiefern sind diese Investitionen Bestandteil der neuen Verträge? Zu 10.: Die Maßnahmen der BZA waren Bestandteil der Vergabeunterlagen zu den jeweiligen Ausschreibungen. Die Bieterinnen und Bieter mussten mit ihren Angeboten eine Verpflichtungserklärung zur Umsetzung der Maßnahmen der BZA im Auftragsfall einreichen . Die Umsetzung der Maßnahmen der BZA wird verbindlicher Vertragsbestandteil des jeweiligen Unterpachtvertrages. Berlin, den 21. Januar 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport