Drucksache 18 / 17 435 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Ein Außenbecken für das Stadtbad Tiergarten und Antwort vom 18. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17435 vom 09.01.2019 über Ein Außenbecken für das Stadtbad Tiergarten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Verhandlungsgruppe gab es zwischen dem Bezirksamt Mitte und den Berliner Bäder Betrieben (BBB) zum Thema Stadtbad Tiergarten und wie war diese personell besetzt? Zu 1.: Im Januar 2018 fand ein Gespräch zwischen dem Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung , Soziales und Gesundheit des Bezirks Mitte, dem Vorstandsvorsitzenden der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) in Personalunion als Geschäftsführer der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG (BBB Infra) sowie dem für den Sport zuständigen Staatssekretär unter Beteiligung weiterer Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bezirksamtes, der BBB und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport statt. Die weiteren Abstimmungen fanden und finden auf Arbeitsebene zwischen dem Bezirk Mitte und den BBB statt. Eine formelle „Verhandlungsgruppe“ gibt es nicht. 2. Welche Kriterien führten dazu, dass die BBB nun doch der Errichtung eines Außenbeckens beim Stadtbad Tiergarten zustimmten, nachdem man bisher stets erklärt hatte, die Bäder Betriebe hätten gar kein Geld für diese außerplanmäßige Baumaßnahme? Zu 2.: Anlässlich der angekündigten grundhaften Sanierung des Stadtbades Tiergarten hat der Bezirk Mitte das Thema „Errichtung eines Außenbeckens“ erneut aufgegriffen und sich sowohl an den Vorstand der BBB, als auch an den für den Sport zuständigen Staatssekretär gewandt. Der Bezirk Mitte insgesamt und der Stadtteil Tiergarten wachsen stark und ebenso der Bedarf an Wasserfläche. Die Gründe, die letztlich im Jahr 2013 dazu führten, dass das Projekt nicht weiterverfolgt wurde, lagen in den damaligen Rahmenbedingungen, insbesondere an der finanziell angespannten Situation der BBB und des Landes Berlin, die es nicht erlaubten, die BBB zusätzlich mit den Folgekosten zu belasten. Die Errichtung des Außenbeckens soll aus Mitteln des Programms Stadtumbau finanziert werden. Die zusätzlich entstehenden Betriebskosten werden von den BBB ge- Seite 2 von 3 tragen. Bauherrin wird die Grundstückseigentümerin, die BBB Infra, sein. Die Aufsichtsräte der BBB und der BBB Infra haben dem Vorhaben zugestimmt. 3. Ist es zutreffend, dass neben einer Kinderplansche im Außenbereich nur ein 25 Meter- Nichtschwimmerbecken geplant ist und wenn ja, warum plant man dann nicht gleich größer? Zu 3.: Ja, das ist zutreffend. Das 25-Meter-Becken wird voraussichtlich eine Tiefe von 1,30 m haben. Die Planungen berücksichtigen die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche sowie die finanziellen Mittel. 4. Welche Kriterien für die Planung des Außenbeckens wurden vereinbart und wie sollen diese umgesetzt werden? Zu 4.: Laut BBB wurden keine Kriterien für die Planung des Außenbeckens vereinbart. 5. Wann ist mit der Ausschreibung der Planungs- und Vergabeleistungen zu rechnen? Zu 5.: Die Planungsleistungen werden unmittelbar nach der Mittelfreigabe für die Errichtung des Außenbeckens ausgeschrieben bzw. – soweit vergaberechtlich zulässig – freihändig an die bereits mit der Planung der Hallensanierung beauftragten Planungsbüros vergeben. Die Vergabeleistungen werden nicht ausgeschrieben. 6. Welche Synergien können im Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten im Hallenbecken genutzt werden? Zu 6.: Das kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Es wird allerdings angestrebt, Hallensanierung und Außenbeckenerrichtung baulich weitestgehend zeitglich umzusetzen. 7. Wie soll die Finanzierung erfolgen und ist die geplante Nutzung des Programms Stadtumbau West wirklich belastbar, da hier kein Stadtumbau im Sinne des Förderprogramms stattfindet?? Zu 7.: Im Sinne der Bereitstellung und Qualifizierung sozialer und kultureller Infrastruktur gilt das Herrichten derartiger Einrichtungen als förderfähige Maßnahme des Programms Stadtumbau (vgl. Programmleitfaden Pkt. 5.2). Ebenfalls findet sich das Projekt in der notwendigen Kosten- und Finanzierungsübersicht wieder, was als Grundlage für die Aufnahme in den Programmantrag 2019 notwendig ist. 8. Mit welchen Gesamtkosten für das Außenbecken ist zu rechnen? Zu 8.: Nach derzeitigem Stand ist mit Gesamtkosten in Höhe von 2,7 Mio. € netto zu rechnen . Darin enthalten sind Kosten für ein 25-Meter-Außenbecken, ein Kleinkindbecken sowie Außenanlagen. 9. Was kostet die Sanierung des Hallenbeckens und ist diese von den Bäder Betrieben aus ihrem Etat zu tragen? Seite 3 von 3 Zu 9.: Die aktuelle Kostenschätzung für die Sanierung des Stadtbades beträgt 12,1 Mio. € netto (ohne Ansätze für Unvorhergesehenes und Baupreissteigerungen). Die Kosten für die Sanierung des Stadtbades Tiergarten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zuschüsse von den BBB getragen. Berlin, den 18. Januar 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport