Drucksache 18 / 17 436 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Staatssekretärskarussell des Senats Teil 3 – Jens-Holger Kirchner und Antwort vom 25. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17436 vom 9. Januar 2019 über Staatssekretärskarussell des Senats Teil 3 – Jens-Holger Kirchner Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Fragestellungen enthalten zahlreiche Wertungen des Fragestellers, die vom Senat nicht geteilt und daher zurückgewiesen werden. Der Senat ist gleichwohl bemüht, die Fragen zu beantworten, soweit sie einen sachlichen Gehalt erkennen lassen. Frage 1: Wie ist es zu erklären, dass Senatorin Regine Günther als Grund für das Versetzen ihres ehemaligen Staatssekretärs Jens-Holger Kirchner in den Ruhestand die Notwendigkeit von zwei Staatssekretärsstellen in ihrer Verwaltung aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens betonte, während noch in der letzten Wahlperiode ein Staatssekretär für Umwelt und Verkehr zuständig und damit auch nicht überfordert war? Was hat sich seitdem verändert? Antwort zu 1: Zur Umsetzung der Aufgaben, die sich aus den vom Abgeordnetenhaus gemäß Art. 58 Abs. 2 der Verfassung von Berlin gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik ergeben und die der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit dem Geschäftsverteilungsplan des Senats zugewiesen worden sind, wurden im entsprechenden Stellenplan für den Einzelplan 07 vom Abgeordnetenhaus zwei Planstellen mit Amtsbezeichnung Staatssekretärin/Staatssekretär ausgewiesen. Der Stellenplan ist mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2017 am 30. März 2017 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode hatte das Abgeordnetenhaus für die ehemalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Stellenplan für das Jahr 2017 eine weitere Stelle und damit vier Staatssekretärsstellen vorgesehen. Diese wurden im Nachtragshaushaltsgesetz 2017 hälftig auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgeteilt. Die Anzahl der Staatssekretärsstellen entspricht somit den Festlegungen des Gesetzgebers. 2 Frage 2: Wann konkret entschied sich Senatorin Günther, diesen Personalwechsel durchführen zu wollen? Antwort zu 2: Die konkrete Entscheidung über den Personalwechsel erfolgte in der Senatssitzung am 11. Dezember 2018. Frage 3: Welche moralische Rechtfertigung gab es dabei für die Entlassung eines erkrankten Staatssekretärs, der sich auf dem Wege der Genesung befindet? Frage 4: Warum fehlte der Senatorin das politische und menschliche Gespür für die danach einsetzende überparteiliche Kritik an dieser Entscheidung, auch aus den Reihen der Koalitionspartner? Antwort zu 3 und zu 4: Zum Gesundheitszustand von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann sich der Berliner Senat im Einzelnen nicht äußern. Im Hinblick auf die angefragte Personalentscheidung waren die personalrechtlichen Voraussetzungen für eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach § 30 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Nr. 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) erfüllt. Der Senat von Berlin hat Herrn Staatssekretär Jens-Holger Kirchner daher mit Ablauf des 11.12.2018 in den einstweiligen Ruhestand versetzt und ihm für die geleisteten Dienste Dank und Anerkennung ausgesprochen. Zu den Gründen für diese Personalentscheidung und zum Umgang mit der hieran geäußerten Kritik wird auf die Aussagen von Frau Senatorin Regine Günther im Interview mit der Berliner Zeitung vom 12. Dezember 2018 verwiesen. Frage 5: Welche Qualifikationen bringt der Nachfolger Ingmar Streese, der im Verbraucherschutzbereich arbeitete, in Verkehrsthemen mit und wie erfolgte die Auswahl des neuen Staatssekretärs? Frage 6: Wie bewertet es der Senat, dass nun kein Verkehrsexperte mehr in der Leitungsebene von SenUVK zu finden ist? Antwort zu 5 und zu 6: Herr Streese weist umfangreiche berufliche Erfahrungen in Politik, Verwaltung, Regierung, Wirtschaft und Verbänden auf, die ihn für das Amt des Staatssekretärs in besonderem Maße qualifizieren. Der Werdegang von Herrn Streese ist auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Einzelnen dargestellt. Insbesondere seine Tätigkeit beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hier etwa als Mitglied im Rat der Agora Verkehrswende, war maßgeblich auch durch 3 Verkehrsthemen geprägt. Der Berliner Senat ist zudem der Auffassung, dass die profunde Kenntnis spezifischer Belange von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Kundinnen und Kunden gerade im Hinblick auf den öffentlichen Personennahverkehr und vor dem Hintergrund des Betrugs der Automobilindustrie im Bereich der Abgasgrenzwerte eine wichtige Bereicherung des politischen Blickfeldes bedeutet. Mit Herrn Streese hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz somit einen gerade in Verkehrsfragen ausgewiesenen Experten gewonnen, um nach einer längeren Vakanz dieser wichtigen Position die weiteren Schritte für die erforderliche Verkehrswende tatkräftig umzusetzen und weiter zu gestalten. Frage 7: Welche konkrete Stellenzusage in der Senatskanzlei gibt es für Jens-Holger Kirchner nach seiner Rückkehr? Wie lautet die Aufgabenbeschreibung dort konkret? Frage 8: In welche Gehaltsgruppe wird diese eingruppiert und wo ist die Stelle im Stellenplan etatisiert? Frage 9: Ist es zutreffend, dass eine solche Stellenzusage gar nicht möglich ist, da bei der fraglichen Gehaltsgruppe ohnehin eine öffentliche Ausschreibung erfolgen müsste? Wenn nein, warum muss nicht ausgeschrieben werden? Antwort zu 7, 8 und zu 9: Mit Herrn Staatssekretär a. D. Kirchner werden derzeit Gespräche zu seiner Einsetzbarkeit unter Beachtung seiner gesundheitlichen Genesung geführt. Die zukünftigen Rahmenbedingungen sind noch nicht festgelegt. Berlin, den 25.01.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz