Drucksache 18 / 17 437 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Erhöhung und Anpassung der SED-Opferpension und Antwort vom 16. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17437 vom 03. Januar 2019 über Erhöhung und Anpassung der SED-Opferpension ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen im Land Berlin beziehen die SED-Opferpension von bis zu 300 Euro monatlich gemäß §17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes? Zu 1.: Nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erhielten zum 31. Dezember 2018 in Berlin 6.533 Personen eine besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG). 2. Wie viele Personen wären im Land Berlin theoretisch anspruchsberechtigt und wie soll die Differenz besser erreicht und informiert werden? Zu 2.: Informationen zur Anzahl der Berechtigten nach § 17a StrRehaG, die bisher noch keinen Antrag auf diese Leistung gestellt haben, liegen dem Senat nicht vor. Das LAGeSo hatte anlässlich der Einführung der Opferrente des § 17a StrRehaG Ende 2007 anhand der durchgeführten Verfahren zur Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG geschätzt, dass ca. 15.000 Personen potentiell anspruchsberechtigt gewesen sein könnten. Per 31. Dezember 2018 wurden nach Angaben des LAGeSo 13.060 Anträge auf Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG gestellt. Unter Berücksichtigung der Altersstruktur des Personenkreises geht das LAGeSo davon aus, dass nur noch ein kleiner Personenkreis als weiterer Empfängerkreis in Betracht kommen könnte. 2 Die Opferrente gibt es bereits seit 2007. Nach den Erfahrungen des LAGeSo ist davon auszugehen, dass der im Inland wohnhafte Personenkreis gut über die Möglichkeit der Beantragung dieser Leistung informiert ist. Das LAGeSo weist über seinen Internetauftritt über die möglichen Leistungen für Opfer von SED-Unrecht hin und auch andere Stellen wie der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur beraten Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Rehabilitierung und Entschädigung von SED- Unrecht nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. 3. Welche Bemühungen unternimmt der Senat für eine weitere Anhebung über die 300 Euro hinaus, die von den Opferverbänden gefordert wird? Welche Ergebnisse sind hier zu verzeichnen? Zu 3.: Die monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG wurde durch den zuständigen Bundesgesetzgeber zuletzt zum 1. Januar 2015 von 250 Euro auf 300 Euro erhöht. Der Senat hat gemeinsam mit den weiteren ostdeutschen Bundesländern einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze initiiert. Das Bundesratsverfahren wurde mit der Prüfbitte an die Bundesregierung durch Entschließung des Bundesrates vom 19. Oktober 2018 erfolgreich zum Abschluss gebracht (BR-Drs. 316/18(B)). In Punkt f dieser Entschließung ist eine Dynamisierung der Ausgleichsleistungen nach § 17a StrRehaG gefordert. Gesetzesentwürfe des Bundes im Hinblick auf diese Entschließung liegen derzeit noch nicht vor. 4. Hält der Senat die Kriterien für die Bewilligung der monatlichen Opferpension hinsichtlich Umfang, Nachweisführung, Bedürftigkeit und bürokratischen Hürden für angemessen oder wo wird Verbesserungsbedarf gesehen? 5. Wäre eine einkommensunabhängige Zahlung nicht der bessere Weg, um keine Opfer 1. und 2. Klasse entstehen zu lassen? Zu 4. und 5.: Der Senat sieht in Abstimmung mit dem LAGeSo derzeit keinen Veränderungsbedarf für die Kriterien für die Bewilligung der monatlichen Opferpension hinsichtlich Umfang, Nachweisführung, Bedürftigkeit und Verwaltungsverfahren. Erleichternd für den betroffenen Personenkreis ist, dass nach § 17a Abs. 4, Satz 3 StrRehaG auf regelmäßige Einkommensprüfungen verzichtet wird. Der Senat plant derzeit nicht, darauf hinzuwirken, dass die besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG einkommensunabhängig gezahlt wird. Im StrRehaG ist mit der Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG bereits eine einkommensunabhängige Leistung vorgesehen. Die Einführung der Opferrente in § 17a StrRehaG im Jahr 2007 durch den Bundesgesetzgeber erfolgte vor dem Hintergrund der noch fortwirkenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung der Lage der SED-Opfer (BT-Drs. 16/4842). Als anzurechnendes Einkommen gelten nur Beträge, die die in § 17a Abs. 2, Satz 7 bis 9 StrRehaG genannten Sätze für Einkommensgrenzen überschreiten. Zudem gilt bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens die Besonderheit, dass nach § 17a Abs. 2, Satz 2 StrRehaG Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder vergleichbare Leistungen und Kindergeld unberücksichtigt bleiben. 3 Als freiwillige Leistung des Landes Berlin hat der Senat den Personenkreis der Leistungsempfänger nach § 17a StrRehaG zum 1. Februar 2018 in den Kreis der Anspruchsberechtigten für den berlinpass aufgenommen. 6. Wären nicht auch Opfer von Zersetzungsmaßnahmen, die jedoch nicht inhaftiert waren, in diesen Personenkreis aufzunehmen? 7. Welche Abstimmung zur Verbesserung der materiellen Lage der Opfer und Gegner der SED-Diktatur gibt es zwischen den sechs ostdeutschen Bundesländern? Zu 6. und 7.: Die sechs ostdeutschen Bundesländer arbeiten regelmäßig bei Vorhaben zur Verbesserung der Lage der Opfer von SED-Unrecht zusammen, so etwa bei dem oben genannten Entschließungsantrag (BR-Drs. 316/18(B)). In Punkt a dieser Bundesratsinitiative wird gefordert, Opfern von Zersetzungsmaßnahmen den Zugang zu Ausgleichsleistungen in Form von monatlichen Unterstützungsleitungen zu eröffnen. Berlin, den 16. Januar 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales