Drucksache 18 / 17 438 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Bedeutende Gebäude ohne Nutzung – Zukunft der Schloßstraße 69/69a in Charlottenburg und Antwort vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17438 vom 09.01.2019 über Bedeutende Gebäude ohne Nutzung – Zukunft der Schloßstraße 69/69a in Charlottenburg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Eigentum und in wessen Fachvermögen befinden sich die bedeutenden Gebäude Schloßstraße 69 in Charlottenburg, das von 1987 bis Ende 2011 das Heimatmuseum Charlottenburg bzw. das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf beherbergte und 69a, in dem sich von 1987 bis 2011 die Naturwissenschaftliche Sammlung befand? Zu 1.: Die Liegenschaft Schloßstraße 69/69a/69b ist landeseigen und befindet sich im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa). 2. Welche jährlichen Bewirtschaftungskosten fallen für die beiden Gebäude insgesamt an und wie schlüsseln sich diese auf? (Bitte um Darstellung der einzelnen Bestandteile) Zu 2.: Die Liegenschaft Schloßstraße 69/69a/69b ist bewirtschaftungsseitig als eine Abrechnungseinheit zu betrachten. Darüber hinaus wird auch die Liegenschaft Schloßstraße 70 wärmeseitig mitversorgt. Lediglich für Strom gibt es gebäudeteilkonkrete Unterzähler, für alle weiteren Betriebs - und Nebenkosten erfolgt eine flächenmäßige Umlage. Darstellung der Betriebskostenarten: Heizung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Papierentsorgung , Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser, Strom (Hauslicht), Winterdienst , Gebäude-Feuer-Versicherung, Sicherheitsdienst, sonstige Betriebs- und Nebenkosten . Seite 2 von 3 3. Wer trägt diese Bewirtschaftungskosten? Zu 3.: Die Bewirtschaftungskosten wurden von 2012 bis 31.07.2016 vom Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister – Kulturelle Angelegenheiten- und die Nutzer Stiftung Preußischer Kulturbesitz sowie Freie Universität Berlin (Nutzung Gips-Abdrucksammlung) getragen; seit dem 01.08.2016 von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Freien Universität Berlin. 4. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Bewirtschaftungskosten der Jahre 2012 bis 2018, in denen die Gebäude nun schon leer stehen? Zu 4.: Die Gesamtsumme beträgt 400.326 €, wovon nutzerkonkret 283.420 € durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und Freie Universität Berlin refinanziert wurden. D.h., die Leerstandkosten von 2012 bis zur Abgabe der Liegenschaft an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in 2016 betragen rd. 120.000 €. Ab Zuständigkeitsübergang auf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz liegen keine Angaben vor. 5. Warum lassen die Verantwortlichen nun schon volle sieben Kalenderjahre die beiden Gebäude leer stehen, anstelle sie adäquaten Nutzungen zuzuführen, die in Berlin sicher gut zu finden sind? Zu 5.: Nach Beendigung der Nutzungen Heimatmuseum Charlottenburg und Naturwissenschaftliche Sammlung der Stiftung Stadtmuseum Berlin sollte 2011 die Liegenschaft zur Nutzung an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zum 01.01.2012 überlassen werden. Der hierfür abgeschlossene Vertrag konnte allerdings erst 2016 nach Aufhebung des bestehenden Vorbehalts seitens des Bundesministeriums für Finanzen umgesetzt werden. Mit Wirkung zum 01.08.2016 wurde die Liegenschaft durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz übernommen. Ziel war es, das Rathgen-Forschungs-Labor aus dem derzeitigen Standort im 2. Obergeschoss des gegenüberliegenden Bröhan-Museums in das Gebäude Schloßstraße 69/69a umzuziehen, um der landeseigenen Stiftung Bröhan eine räumliche Entwicklung am angestammten Standort zu ermöglichen. Die SenKultEuropa hat seit Vertragsabschluss mehrfach Rückfragen an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hinsichtlich Festhaltens an der beabsichtigten Nutzung gerichtet, die positiv beantwortet wurden. Überraschenderweise hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ihr Nutzungsvorhaben 2018 zurückgezogen. Seit dem befinden sich die Vertragspartner in Verhandlungen über die Auflösung des geschlossenen Vertrages. 6. Wie viele Räume und Nutzfläche weisen beide Gebäude auf? Zu 6.: Das Gebäudeensemble Schloßstraße 69/69a/69b umfasst neben einem 3,5- geschossigen unterkellerten Bau an der Schloßstraße, einen langestreckten 2- geschossigen Baukörper entlang der Stallstraße und einen 1-geschossigen unterkellerten Baukörper an der Nithackstraße. Die Gebäudekörper weisen eine Netto- Raumfläche von ca. 3.150 m² auf mit insgesamt ca. 80 Räumen. Seite 3 von 3 7. Wie ist der momentane Bauzustand der Gebäude? Gibt es Renovierungsbedarf? Zu 7.: Es bestehen augenfällig baulich-technische Mängel insbesondere im Bereich der Untergeschosse, der Außenwände und Fassaden sowie im Dachbereich. Es besteht Sanierungsbedarf. 8. Ist es zutreffend, dass das Käthe-Kollwitz-Museum, das derzeit in einem Mietshaus untergebracht ist, sich bereits mehrfach bemüht hat, dort einziehen zu können? Woran scheiterte dies? Zu 8.: Im Zuge der Suche nach geeigneten und im Landesbesitz befindlichen Ersatzstandorten werden gemeinsam mit dem Käthe-Kollwitz-Museum u.a. auch die derzeit leerstehenden Flächen in der Liegenschaft Schloßstraße 69 auf Zweckmäßigkeit für eine museale Nutzung geprüft. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. 9. Wie schätzen Senat und Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf den bau- und kunstgeschichtlichen Wert der beiden Gebäude ein? Zu 9.: Die Gebäude 69-69b wurden 1986-89 nach Entwurf der Architekten Ralf Schüler und Ursulina Schüler-Witte zu Museumszwecken umgebaut, durchaus mit baukünstlerischem Anspruch. Das betrifft beispielsweise die Eingangsbereiche auf der Nordseite und die an Akroterien anspielenden Eckaufsätze des Dachs. 10. Wurde bereits geprüft, ob beide Gebäude denkmalwürdig sind und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Die flächendeckende Denkmal-Erfassung des Landesdenkmalamts (LDA) Anfang der 1990er Jahre beschäftigte sich auch mit diesen Gebäuden. Ein Denkmalwert wurde seinerzeit nicht erkannt. Die kurz zuvor erfolgte Umgestaltung war damals noch zu jung. Denkmalbewertung setzt zunächst einen Überblick über eine Epoche voraus, der erst ab etwa 30 Jahren erreicht werden kann. Zurzeit wird durch das LDA die Denkmaltopographie Charlottenburg erstellt. Bei der Bearbeitung einer Denkmaltopographie wird auch die Denkmalliste des jeweiligen Ortsteils erneut überprüft. Berlin, den 22.01.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa