Drucksache 18 / 17 439 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 08. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Prämien und Zulagen im Bereich der Berliner Justiz in den Jahren 2017 und 2018 und Antwort vom 25. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17439 vom 8. Januar 2019 über Prämien und Zulagen im Bereich der Berliner Justiz in den Jahren 2017 und 2018 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Prämien und Zulagen für besondere Leistungen in welcher Höhe haben die in welchen Geschäftsbereichen in der Berliner Justiz tätigen Bediensteten in der Jahren 2014 bis 2016 sowie im laufenden Jahr aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage erhalten (bitte nach Jahr, Prämie/Zulage sowie Geschäftsbereich und Dienstort gesondert darstellen)? Zu 1.: In den Jahren 2017 und 2018 wurden ausschließlich Leistungsprämien gewährt. Prämien für besondere Leistungen konnten im Jahr 2017 nur an Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung A vergeben werden, weil nur für diesen Beschäftigtenkreis mit der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung vom 17. Juli 2001 (LPZVO) eine gesetzliche Grundlage für eine Prämiengewährung gegeben war. Im Jahr 2018 konnten Prämien für besondere Leistungen auch Tarifbeschäftigen gezahlt werden, weil die Senatsverwaltung für Finanzen mit Rundschreiben IV Nr. 17/2018 vom 18. April 2018 die dafür erforderliche Grundlage gelegt hat. Leistungsprämien wurden 2017 durchschnittlich in Höhe von 1.222,00 € und 2018 durchschnittlich in Höhe 593,00 € von gewährt. Die Verteilung der Leistungsprämien auf die jeweiligen Dienstbehörden stellt sich für die Jahre 2017 und 2018 wie folgt dar: Dienstbehörde 2017 2018 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 8 Prämien 22 Prämien Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ./. 2 Prämien Verwaltungsgericht Berlin ./. 12 Prämien Sozialgericht Berlin ./. 7 Prämien Kammergericht 16 Prämien 27 Prämien Landgericht 21 Prämien 33 Prämien Amtsgericht Charlottenburg 3 Prämien 13 Prämien 2 Amtsgericht Köpenick 7 Prämien 9 Prämien Amtsgericht Lichtenberg 13 Prämien 10 Prämien Amtsgericht Mitte 26 Prämien 46 Prämien Amtsgericht Neukölln 8 Prämien 5 Prämien Amtsgericht Pankow/Weißensee 23 Prämien 19 Prämien Amtsgericht Schöneberg 5 Prämien 15 Prämien Amtsgericht Spandau 11 Prämien 17 Prämien Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 11 Prämien 24 Prämien Amtsgericht Tiergarten 33 Prämien 43 Prämien Amtsgericht Wedding 7 Prämien 7 Prämien Generalstaatsanwaltschaft in Berlin 3 Prämien 7 Prämien Staatsanwaltschaft Berlin 32 Prämien 53 Prämien Amtsanwaltschaft Berlin 14 Prämien 9 Prämien Justizvollzugsanstalt für Frauen 16 Prämien 7 Prämien Justizvollzugsanstalt Heidering 21 Prämien 20 Prämien Justizvollzugsanstalt Moabit 44 Prämien 15 Prämien Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin 17 Prämien 13 Prämien Justizvollzugsanstalt Plötzensee 46 Prämien 17 Prämien Justizvollzugsanstalt Tegel 54 Prämien 59 Prämien Jugendstrafanstalt Berlin 28 Prämien 20 Prämien Jugendarrestanstalt Berlin 4 Prämien 3 Prämien Soziale Dienste der Justiz ./. 10 Prämien Insgesamt 471 Prämien 544 Prämien 2. Wegen welcher Anlässe wurden jeweils Prämien oder Zulagen gewährt? Zu 2.: Prämien wurden für die Anerkennung besonders herausragender Leistungen gewährt , die sich beispielsweise durch ein besonderes Engagement im Arbeitsgebiet, durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben, die nicht zum Kernarbeitsgebiet gehören, durch eine Übernahme von Aufgaben mit besonderen Anforderungen oder durch besondere Qualität oder Quantität der Leistungen auszeichneten. Berlin, den 25. Januar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung