Drucksache 18 / 17 440 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 07. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Kriterien für die Auswahl der Prüforte für die schriftlichen Prüfungen des juristischen Staatsexamens und Antwort vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17440 vom 7. Januar 2019 über Kriterien für die Auswahl der Prüforte für die schriftlichen Prüfungen des juristischen Staatsexamens Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Orten finden die schriftlichen Prüfungen des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens statt? Gibt es Unterschiede zwischen den Räumlichkeiten für die Prüfungen des ersten und zweiten Staatsexamens ? Zu 1.: Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) führt die Prüfungen der Staatlichen Pflichtfachprüfung (ehemals: Erstes Juristisches Staatsexamen) und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung für Berliner und Brandenburger Studierende und Referendarinnen und Referendare durch. Im Jahr 2018 wurden für die schriftlichen Prüfungen die folgenden Prüfungsräume genutzt: 2018 (schriftliche Prüfung) max. Belegung März 2. Examen April 1. Examen Juni 2. Examen September 2. Examen Oktober 1. Examen Dezember 2. Examen GJPA „Saal A,C,D,E“ Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin 266 X X X X Messe Berlin „Halle 17“ Messedamm 22, 14055 Berlin 600 X Trabrennbahn Karlshorst „Tribünenhalle“ Treskowallee 129, 10318 Berlin 234 X X X Amtsgericht Tempelhof /Kreuzberg „Raum F 421/22“ Hallesches Ufer 60-62, 13627 Berlin 40 X X 2 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft „Friedenssaal“ Lindenstr. 34 a, 14467 Potsdam 66 X X X X Ministerium des Inneren und für Kommunales „Haus F, Raum 305“ Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam 32 X X Universität Viadrina Seminargebäude „Raum 111, 218, 219“ August-Bebel-Str. 12, 15234 Frankfurt (Oder) 120 X X Landgericht Frankfurt (Oder) „Raum 402“ Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) 12 X X Amtsgericht Cottbus „Raum 244“ Thiemstr. 130, 03048 Cottbus 12 X X Landgericht Neuruppin „Saal 415/416“ Feldmannstr. 1, 16816 Neuruppin 20 X X Nach den derzeitigen Planungen des GJPA werden für die Klausurkampagnen im Jahr 2019 die folgenden Prüfungsräume genutzt werden: 2019 Planung (schriftliche Prüfung) max. Belegung März 2. Examen April 1. Examen Juni 2. Examen September 2. Examen Oktober 1. Examen Dezember 2. Examen GJPA „Saal A,C,D,E“ Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin 266 X X X X Messe Berlin „Halle 9“ Messedamm 22, 14055 Berlin 550 X Trabrennbahn Karlshorst „Tribünenhalle“ Treskowallee 129, 10318 Berlin 234 X X X Amtsgericht Tempelhof /Kreuzberg „Raum F 421/22“ Hallesches Ufer 60-62, 13627 Berlin 40 X X Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft „Friedenssaal“ Lindenstr. 34 a, 14467 Potsdam 66 X X X X 3 Ministerium des Inneren und für Kommunales „Haus F, Raum 305“ Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam 32 X X Universität Viadrina Seminargebäude „Raum 111, 218, 219“ August-Bebel-Str. 12, 15234 Frankfurt (Oder) 120 X X Landgericht Frankfurt (Oder) „Raum 402“ Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) 12 X X Amtsgericht Cottbus „Raum 244“ Thiemstr. 130, 03048 Cottbus 12 X X Landgericht Neuruppin „Saal 415/416“ Feldmannstr. 1, 16816 Neuruppin 20 X X Bei den Berliner Prüfungsräumen ergeben sich Unterschiede zwischen der Staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung daher nur insofern, als der Standort „Messe Berlin“ lediglich für die Frühjahrskampagne der Staatlichen Pflichtfachprüfung und der Standort „Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg“ lediglich für die März- und Septemberkampagnen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung genutzt werden. 2. Nach welchen Kriterien werden die Orte, an denen die schriftlichen Prüfungen des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens stattfinden sollen, ausgesucht? Welche gesetzlichen Vorgaben sind dabei zu beachten? Zu 2.: Die Festlegung des Prüfungsorts und des Prüfungsraums liegt im Organisationsermessen der Prüfungsbehörde, hier des GJPA (vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht , 7. Aufl. 2018, Rz. 424). Das GJPA ist bemüht und gehalten, vorrangig Prüfungsräume aus dem Geschäftsbereich zu nutzen. Sofern solche Räumlichkeiten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, werden externe Räumlichkeiten durch das GJPA angemietet. Die Auswahl der Prüfungsräume richtet sich vorrangig nach dem jeweiligen Platzbedarf, der in den Prüfungskampagnen unterschiedlich ist. Ziel ist es ferner, die Prüfungen auf möglichst wenige gut erreichbare Prüfungsräume/Standorte je Kampagne zu verteilen, um eine gute Aufsicht über den Prüfungsablauf und möglichst gleichmäßige Prüfungsbedingungen sicher zu stellen und damit dem Gebot der Chancengleichheit Rechnung zu tragen. Hinsichtlich der angemieteten externen Standorte ist zudem im Rahmen der gebotenen sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel die Finanzierbarkeit der Anmietung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel von Bedeutung. Weitergehende gesetzliche Vorgaben sind nicht zu beachten. 3. Nach welchen Kriterien werden die Orte, an denen die schriftlichen Prüfungen des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens stattfinden sollen den jeweiligen Kandidaten zugewiesen? Welche gesetzlichen Vorgaben sind dabei zu beachten? Zu 3.: Dem GJPA ist es ein Anliegen das Prüfungsverfahren nicht nur unter Beachtung aller prüfungsrechtlichen Vorgaben durchzuführen, sondern es darüber hinaus auch so zu gestalten, dass den Bedürfnissen aller Prüflinge möglichst umfassend Rechnung getragen wird. Für Kandidatinnen und Kandidaten, die zuletzt an einer Universität in Berlin immatri- 4 kuliert waren oder ihr Referendariat beim Kammergericht Berlin absolviert haben, werden für die staatliche Pflichtfachprüfung bzw. die zweite juristische Staatsprüfung Räumlichkeiten im Stadtgebiet Berlin genutzt. Maßgeblicher erster Anknüpfungspunkt ist damit der Ausbildungsort. Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten wird sodann der jeweilige Wohnort berücksichtigt. Dies betrifft vor allem im Stadtgebiet Berlin wohnhafte Kandidatinnen und Kandidaten, die zuletzt an einer Brandenburger Universität immatrikuliert waren oder im Geschäftsbereich des Brandenburgischen Oberlandesgerichts das Referendariat durchlaufen haben. Für Härtefälle werden im Einzelfall auf Antrag abweichende Bestimmungen getroffen. Gesetzliche Vorgaben sind nicht zu beachten. 4. Welche Kriterien gelten in Bezug auf die Erreichbar der Prüforte durch die Kandidaten sowohl in zeitlicher Sicht als auch in Bezug auf die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Welche gesetzlichen Vorgaben sind dabei zu beachten? Zu 4.: Das GJPA ist bemüht, für die Kandidatinnen und Kandidaten von Berliner Universitäten bzw. Berliner Referendarinnen und Referendare gut erreichbare Prüfungsorte zu wählen. Grundanforderung für die Auswahl der Räumlichkeiten ist, dass diese mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut erreichbar sind. Alle derzeit genutzten Berliner Prüfungsstandorte liegen fußläufig von einer S- oder U-Bahn-Station des Tarifbereichs AB entfernt, so dass die Erreichbarkeit aus dem gesamten Stadtgebiet sicher gestellt ist. Gesetzliche Vorgaben sind nicht zu beachten. 5. Welche Kriterien und gesetzlichen Vorgaben gelten in Bezug auf die an den Prüforten herrschenden Temperaturen in den Innenräumen, in denen die Prüfungen absolviert werden sollen? 6. Welche Kriterien und gesetzlichen Vorgaben gelten in Bezug auf die an den Prüforten herrschenden Lichtverhältnisse in den Innenräumen, in denen die Prüfungen absolviert werden sollen? Zu 5. und 6.: Die Prüfungsbehörde, hier das GJPA, hat für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten Räume zur Verfügung zu stellen, die hierfür geeignet sind (Zimmerling, Prüfungsrecht , 3. Aufl. 2007, Rz. 313). Darüber hinaus wählt das GJPA für die Prüfung solche Räumlichkeiten aus, die bei Beachtung der prüfungsrechtlichen Vorgaben und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verwaltungshandelns den Bedürfnissen aller Prüflinge möglichst umfassend gerecht werden. Der Maßstab der Geeignetheit gilt auch hinsichtlich der in den Prüfungsräumen herrschenden Temperaturen und Lichtverhältnisse . Prüfungsrechtlich geboten sind insofern nicht optimale, etwa klimatisierte oder mit Tischlampen versehene Räumlichkeiten, sondern solche, die ein konzentriertes Arbeiten über mehrere Stunden gestatten (Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rz 425). Danach sind „erheblich beengte, dunkle, schlecht geheizte oder nur unvollkommen zu lüftende Räume ungeeignet“ (Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O.). Bei der Auswahl der Prüfungsräumlichkeiten wird daher unter anderem darauf geachtet, dass eine ausreichende Beleuchtung, Belüftung und Beheizung gewährleistet werden kann. Während der Prüfungen ist an jedem Berliner Prüfungsstandort zu jeder Zeit mindestens eine Referentin oder ein Referent des Prüfungsamtes anwesend, so dass sichergestellt werden kann, dass jederzeit reguläre Prüfungsbedingungen herrschen und nach Möglichkeit darüber hinaus den individuellen Bedürfnissen der Prüflinge Rechnung getragen wird. Weitere gesetzliche Vorgaben betreffend die Temperaturen oder Lichtverhältnisse bestehen nicht. 7. Werden die vorstehend abgefragten Kriterien und gesetzlichen Vorgaben für alle Prüforte uneingeschränkt eingehalten (erbitte je Prüfort und je Frage gesonderte Darstellung)? Wenn nein: warum nicht und finden in diesem Fall dennoch die schriftlichen Prüfungen an diesen Orten statt und was wird ggf. zur Abhilfe unternommen? Zu 7.: Ja, die vorstehend genannten Kriterien werden an allen Prüfungsstandorten uneingeschränkt eingehalten. 5 8. Wie viele Beschwerden der Kandidaten und der Aufsichtspersonen in Bezug auf den Ort der schriftlichen Prüfungen des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens gab es seit dem 01.01.2010 bis zum 31.12.2018 und wie wurden diese beschieden? Zu 8.: Eine statistische Erfassung von Beschwerden zu Prüfungsstandorten erfolgt nicht. Unabhängig vom konkreten Prüfungsstandort treten vereinzelt Beschwerden von Kandidatinnen und Kandidaten auf. Soweit es sich um Beschwerden aufgrund spontaner Entwicklungen (z. B. Lärm außerhalb des Prüfungsraumes) handelt, werden die Störungen nach Möglichkeit abgestellt und etwaig entstandene Nachteile noch im laufenden Prüfungsverfahren ausgeglichen (z. B. durch Schreibzeitverlängerungen). Ganz vereinzelt ist es in der Vergangenheit zu Beschwerden wegen der allgemein an einem Prüfungsstandort herrschenden Bedingungen gekommen. In diesen Fällen wurden die Prüfungsbedingungen - soweit erforderlich - nochmals überprüft, gegebenenfalls wurden Maßnahmen zur weiteren Verbesserung getroffen (z. B. zusätzliche Beleuchtung). Soweit es insoweit eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung gab, haben die Verwaltungsgerichte keine Bedenken gegen die Geeignetheit des jeweiligen Standortes erhoben. 9. Gibt es für die bevorstehenden schriftlichen Prüfungen im Frühjahr 2019 Beschwerden über die Auswahl der Prüforte und wenn ja: warum und wie wird mit diesen umgegangen? Zu 9.: Am 21. Dezember 2018 erreichten das GJPA drei Unterschriftslisten mit insgesamt 48 Unterzeichnenden, von voraussichtlich insgesamt etwa 270 Kandidatinnen und Kandidaten für die Zweite Juristische Staatsprüfung. Die Unterzeichnenden äußern hinsichtlich des Prüfungsstandortes in Karlshorst Bedenken wegen der Beheizbarkeit, Beleuchtung und Erreichbarkeit und bitten um einen anderen Prüfungsstandort. Die Unterschriftenlisten wurden ohne Absender an das GJPA übersandt, so dass nicht bekannt ist, wer die Sammlung organisiert hat. Das GJPA hat daher die regelmäßig stattfindende Informationsveranstaltung für Referendarinnen und Referendare, die zuletzt am 9. Januar 2019 stattgefunden hat, genutzt, den Referendarinnen und Referendaren zu versichern, dass in allen Prüfungsstandorten und insbesondere auch in Karlshorst reguläre Prüfungsbedingen herrschen , ihre Fragen zu beantworten und die Abläufe des Prüfungsverfahrens ausführlich zu erklären. Berlin, den 24. Januar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung