Drucksache 18 / 17 442 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 08. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Haupt- und Ehrenamt: Beauftragte in der Justizverwaltung in den Jahren 2017 und 2018 und Antwort vom 25. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Drs. 18/17442 vom 8. Januar 2018 über Haupt- und Ehrenamt: Beauftragte in der Justizverwaltung in den Jahren 2017 und 2018 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle in den Jahren 2017 und 2018 hatte a.) der Opferbeauftragte b.) der/die Tierschutzbeauftragte, c.) der Vertrauensanwalt/die Vertrauensanwältin d.) der/die Korruptionsbeauftragte e.) der/die Ansprechpartner/in für gleichgeschlechtliche Lebensweisen zu bearbeiten (bitte nach Jahren getrennt darstellen)? Zu 1.: a) Der Opferbeauftragte des Landes Berlin bearbeitete eigenen Angaben zufolge sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2018 jeweils ca. 200 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. b) Die Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin beantwortete im Jahr 2017 587 (ab 1.8. 2018) und im Jahr 2018 1.543 Anfragen. c) Der Vertrauensanwalt für die Korruptionsbekämpfung in der Berliner Verwaltung bearbeitete den vorliegenden Tätigkeitsberichten zufolge im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2017 16 Hinweise und für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2018 20 Hinweise. In dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2017 war die Position des Vertrauensanwaltes nicht besetzt. Für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 liegt der zum 31. Januar 2019 fällige Bericht des Vertrauensanwaltes noch nicht vor, so dass insoweit keine Angaben gemacht werden können. 2 d) Der Leiter der Zentralstelle „Korruptionsbekämpfung“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte im Jahr 2017 476 Fälle und im Jahr 2018 453 Fälle zu bearbeiten. e) Bei der Staatsanwaltschaft Berlin ist für die Bearbeitung unter anderem von Verfahren, deren Gegenstand Taten sind, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen deren sexueller Identität oder Orientierung oder in diesem Zusammenhang gegen Sachen , Institutionen oder Objekte richten, die Abteilung 284 zuständig. Ansprechpartnerin der Staatsanwaltschaft Berlin für diesen Bereich ist die Abteilungsleiterin, Frau Oberstaatsanwältin Karl, ihr Vertreter ist Herr Staatsanwalt Oswald. Die entsprechenden Verfahrenszahlen haben sich in den angefragten Jahren wie folgt entwickelt: 2017: 247 2018: 261 2. Welche Qualifikation müssen die unter Frage 1e. genannten Personen für ihre Tätigkeit erfüllen? Haben sich für die übrigen Genannten die in der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drs. 18/11592 genannten Anforderungen geändert? Wenn ja: wie lauten diese? Zu 2.: Bei den unter 1e) genannten Personen handelt es sich um Angehörige des höheren Justizdienstes (Staatsanwaltschaft), die die entsprechenden laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (2. juristisches Staatsexamen) erfüllen. Neben der entsprechenden Erfahrung gehört zu den Qualifikationskriterien ihre Bereitschaft, auch außerhalb der Dienstzeiten tätig zu sein, beispielweise bei Fortbildungen, Koordinierungstreffen mit anderen Behörden, bei Podiumsdiskussionen und Veranstaltungen wie etwa dem lesbischschwulen Straßenfest. Hinsichtlich der übrigen Genannten haben sich seit der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drucksachen-Nummer 18/11592 vom 30. Juni 2017 keine Änderungen ergeben. 3. Haben sich hinsichtlich der Antwort auf die Frage 3 der schriftlichen Anfrage Drs. 18/11592 Änderungen ergeben? Wenn ja: welche? Zu 3.: Der Opferbeauftragte ist weiterhin ehrenamtlich tätig. Er erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung seit dem 1. Januar 2018, die 2.500 EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer beträgt. Der Landestierschutzbeauftragten obliegen Aufgaben, die von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 16 zu erfüllen sind. Seit September 2018 erhält die Landestierschutzbeauftragte ein monatliches Entgelt gemäß AT 1 der AT- Bezahlungsrichtlinien. Weitere Änderungen in Bezug auf die Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Drucksachen-Nummer 17/11592 vom 30. Juni 2017 haben sich nicht ergeben. 3 4. Haben sich hinsichtlich der Antwort auf die Frage 4 der schriftlichen Anfrage Drs. 18/11592 Änderungen ergeben? Wenn ja: welche? Zu 4.: Es haben sich keine Änderungen ergeben. 5. Gibt es weitere Beauftragte/Ansprechpartner im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung? Wenn ja: welche und ab/seit wann? Zu 5.: Seit dem 1. September 2018 ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine Oberstaatsanwältin als Antisemitismusbeauftragte tätig. 6. Sind weitere Beauftragte/Ansprechpartner im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung geplant? Wenn ja: welche und ab wann? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erarbeitet zurzeit einen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz. In diesem ist die Errichtung einer Ombudsstelle für Diskriminierungsbeschwerden vorgesehen. Die Abstimmungen zwischen den Senatsverwaltungen und das Gesetzgebungsverfahren bleiben diesbezüglich abzuwarten. Darüber hinaus wird ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin des Landes für Antisemitismus-Prävention zur Abstimmung und Koordination von Maßnahmen mit dem Bund und zur Koordination der Präventionsstrategie des Senats benannt werden. Berlin, den 25. Januar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung