Drucksache 18 / 17 443 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 08. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Fehlende Disziplin: Anzahl der Disziplinarverfahren gegen Bedienstete der Berliner Justiz im Jahr 2017 und 2018 und Antwort vom 25. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17443 vom 8. Januar 2019 über Fehlende Disziplin: Anzahl der Disziplinarverfahren gegen Bedienstete der Berliner Justiz im Jahr 2017 und 2018 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2017 und 2018 gegen im Bereich der Berliner Justiz tätige Bedienstete geführt (bitte nach Jahren und Beschäftigungsgruppe gesondert sowie in absoluten und relativen Zahlen sowie als Summe darstellen)? Zu 1.: Gegen Bedienstete der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit wurden keine Disziplinarverfahren geführt. Im Bereich des Kammergerichts, des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, des Sozialgerichts Berlin und der Berliner Justizvollzugsanstalten wurden von den jeweiligen Dienststellen gegen Beschäftige des nichtrichterlichen Dienstes (Beamtinnen und Beamte einschließlich Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) 30 Disziplinarverfahren (rund 0,0051 Prozent der Beschäftigten) im Jahre 2017 und 51 Disziplinarverfahren (rund 0,0086 Prozent der Beschäftigten) im Jahre 2018 eingeleitet. Gegen Richterinnen und Richter wurde von den jeweiligen Dienststellen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils ein Disziplinarverfahren (0,0005 Prozent der Richterschaft ) eingeleitet. 2. Mit welchen disziplinarrechtlichen Maßnahmen endeten die unter Frage 1. genannten Verfahren (bitte nach Jahr und Maßnahme darstellen)? Zu 2.: Von den im Jahre 2017 gegen Beschäftigte des nicht-richterlichen Dienstes eingeleiteten Disziplinarverfahren wurden vier mit einem Verweis und zwei mit einer Geldbuße abgeschlossen. Die im Jahre 2018 gegen Beschäftigte des nicht-richterlichen Dienstes eingeleiteten Disziplinarverfahren endeten in drei Verfahren mit einem Verweis und in drei Verfahren mit einer Geldbuße. Die weiteren Disziplinarverfahren (auch soweit sie Richterinnen und Richter betreffen) sind noch nicht abgeschlossen oder wurden eingestellt . Berlin, den 25. Januar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung