Drucksache 18 / 17 444 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 08. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Pflichtverteidigung in Berlin – Lagebild 2017 und 2018 und Antwort vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17444 vom 8. Januar 2019 über Pflichtverteidigung in Berlin – Lagebild 2017 und 2018 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Aufwendungen des Landes Berlin für die Bestellung von Pflichtverteidigern (§§ 140 ff. StPO - Strafprozessordnung) in den Jahren 2017 und 2018 a.) insgesamt b.) pro Bestellung durchschnittlich (bitte nach Jahr gesondert darstellen) c.) je Rechtsgrund der Bestellung (bitte nach Jahren gesondert darstellen) d.) für den ersten Rechtszug (bitte nach Jahr und Delikt gesondert darstellen) und e.) für den zweiten Rechtszug (bitte nach Jahr und Delikt gesondert darstellen)? Zu 1.: a) Haushaltsjahr Ausgaben Pflichtverteidiger 2017 14.494.604,83 € 2018 13.406.140,38 € b) bis e): Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 2. In wie vielen Fällen endeten die Verfahren, in denen ein Pflichtverteidiger bestellt wurde a.) mit einer Verurteilung zu einer Freiheitstrafe aa.) ausgesetzt zur Bewährung bb.) ohne Aussetzung zur Bewährung b.) mit dem Absehen der Verfolgung (Einstellung), soweit gesetzlich möglich und c.) mit einem Freispruch (bitte jeweils nach Jahr und soweit einschlägig nach Rechtszug gesondert darstellen )? Zu 2. a) bis c): Statistische Erhebungen, in wie vielen Fällen die Verfahren, in denen ein Pflichtverteidiger bestellt wurde, mit einer Verurteilung, Aussetzung zur Bewährung, ohne Aussetzung der Bewährung oder dem Absehen der Verfolgung (Einstellung) oder Freispruch endeten, werden nicht durchgeführt. 3. Wie hoch waren in den Fällen der Pflichtverteidigung die Rückflüsse aufgrund der Kostentragungspflicht des Verurteilten (§§ 465 ff. StPO) in den Jahren 2017 und 2018 (bitte nach Jahren und Delikt gesondert darstellen )? 2 4. Wie oft wurde insgesamt in den Jahren 2017 und 2018 ein/e Pflichtverteidiger/in bestellt (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? 5. In wie vielen Ermittlungsverfahren erfolgte in den Jahren 2017 und 2018 eine Bestellung zum Pflichtverteidiger (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? 6. In wie vielen Hauptverfahren erfolgte in den Jahren 2017 und 2018 eine Bestellung zum Pflichtverteidiger (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? 7. Wie viele Pflichtverteidiger/innen wurden in den Jahren 2017 und 2018 bestellt? 8. Wegen welcher Delikte erfolgte in den Jahren 2017 und 2018 eine Pflichtverteidigerbestellung (erbitte nach Jahren und Delikten gesonderte Darstellung)? 9. Wie viel Fälle der Pflichtverteidigung betrafen in den Jahren 2017 und 2018 Jugendliche und wie viele Heranwachsende und wegen welcher Delikte erfolgte in diesen Fällen die Pflichtverteidigerbestellung (erbitte jeweils gesonderte Darstellung)? Zu 3. bis 9.: Statische Erhebungen hierzu werden nicht durchgeführt. Berlin, den 24. Januar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung