Drucksache 18 / 17 447 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 08. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Kosten der Umgestaltung der Fassade der Alice Salomon Hochschule (ASH) und Antwort vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17447 vom 08. Januar 2019 über Kosten der Umgestaltung der Fassade der Alice Salomon Hochschule (ASH) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Hochschule beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten, die durch die Entfernung des Gedichts „Avenidas“ von Eugen Gomringer und die damit verbundene Neugestaltung der Fassade der Alice Salomon Hochschule (ASH) entstanden sind? Zu 1.: Die Kosten belaufen sich auf 31.575,59 Euro. 2. Aus welchen Mitteln wurden die durch die Neugestaltung der Fassade der Alice Salomon Hochschule entstandenen Kosten finanziert (bitte aufschlüsseln und begründen)? Zu 2.: Die Finanzierung erfolgte ausschließlich aus Haushaltsmitteln der „Alice-Salomon“- Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH). Aus dem Titel 519 00 Unterhaltung für Grundstücke und bauliche Anlagen wurden 28.878,54 € und aus dem Titel 540 10 Dienstleistungen (hier: grafische und künstlerische Leistungen) wurden 2.698,05 € gezahlt. - - 2 3. Sind im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Neugestaltung der Fassade der Alice Salomon Hochschule neben den eigentlichen Vergabe- und Baukosten weitere Maßnahmen erforderlich gewesen, die mit einem finanziellen und/oder personellen Aufwand verbunden waren? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, wie hoch war der jeweilige finanzielle bzw. personelle Aufwand und wer ist für die entstandenen Kosten aufgekommen? Zu 3.: Es sind keine Kosten für die Entfernung des Gedichtes angefallen, da eine Fassadensanierung mit einem Armierungsputz notwendig war. Die Fassadensanierung war aufgrund zum Teil starker Rissbildungen im alten Putz und der damit verbundenen notwendigen Sicherung der Fassade vor Frostschäden (Gefahr herabfallender Putzteile auf den Gehweg ) notwendig. 4. Ist es zutreffend, dass die Fassade der Alice Salomon Hochschule zukünftig alle fünf Jahre neu gestaltet werden soll? Wenn ja, wann und von wem wurde diese Entscheidung getroffen und aus welchen Mitteln wird dies finanziert? Zu 4.: Ja, die Mitglieder des Akademischen Senats haben dies so am 23.01.2018 mit 9 : 0 : 3 beschlossen . Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln der ASH Berlin (siehe auch Antwort zu Frage 5) 5. Hält der Senat die Entfernung des Gedichts von Eugen Gomringer von der Fassade der Alice Salomon Hochschule mit der Begründung der Anstößigkeit des Textes insbesondere in Anbetracht der dadurch entstandenen Kosten für angemessen (bitte begründen)? Zu 5.: Die Hochschulen als zentrale Akteure in Wissenschaft und Gesellschaft sind Orte des Dialogs und der geistigen Auseinandersetzung. In einem basisdemokratischen Verfahren diskutierten die Hochschulmitglieder der ASH darüber, inwieweit die Südfassade des Hauptgebäudes gestaltet werden soll. Daraufhin beschloss der Akademische Senat der Hochschule , dass zukünftig alle fünf Jahre ein künstlerischer Beitrag einer Preisträgerin bzw. eines Preisträgers des Alice Salomon Poetik Preises angebracht und somit der Öffentlichkeit präsentiert werden kann. Die hochschulinterne Entscheidung ist Ausdruck der Hochschulautonomie , deren Wert im gleichen Maße wie die Kunstfreiheit respektiert wird. Berlin, den 24. Januar 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -