Drucksache 18 / 17 449 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 08. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2019) zum Thema: Jugendliche im Strafvollzug in den Jahren 2017 und 2018 und Antwort vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17449 vom 8. Januar 2019 über Jugendliche im Strafvollzug in den Jahren 2017 und 2018 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen verbüßten in den Jahren 2017 und 2018 in der Jugendstrafanstalt Berlin eine Jugendstrafe , die nicht zur Bewährung ausgesetzt ist (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 1.: Die Anzahl der Jugendstrafgefangenen in der Jugendstrafanstalt Berlin (JSA) in den Jahren 2017 und 2018 kann der unten stehenden Tabelle entnommen werden. Aufgeführt ist jeweils die Anzahl der Jugendstrafgefangenen am ersten Mittwoch des Monats . 1. Mittwoch im Monat JSA geschlossener Vollzug JSA offener Vollzug JSA Jugendstrafvollzug gesamt 04.01.2017 183 21 204 01.02.2017 185 23 208 01.03.2017 180 25 205 05.04.2017 173 26 199 03.05.2017 171 27 198 07.06.2017 172 26 198 05.07.2017 173 25 198 02.08.2017 171 25 196 06.09.2017 168 24 192 04.10.2017 169 22 191 01.11.2017 163 25 188 06.12.2017 171 23 194 03.01.2018 164 25 189 07.02.2018 171 23 194 07.03.2018 163 24 187 04.04.2018 162 20 182 02.05.2018 171 20 191 06.06.2018 161 22 183 2 1. Mittwoch im Monat JSA geschlossener Vollzug JSA offener Vollzug JSA Jugendstrafvollzug gesamt 04.07.2018 166 20 186 01.08.2018 159 29 188 05.09.2018 159 30 189 03.10.2018 154 26 180 07.11.2018 143 23 166 05.12.2018 137 31 168 2. Gegenüber wie vielen Personen wurde in den Jahren 2017 und 2018 Jugendarrest vollzogen (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 2.: Die Anzahl der Arrestierten in der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg (JAA) in den Jahren 2017 und 2018 kann der unten stehenden Tabelle entnommen werden. Aufgeführt ist jeweils die Anzahl der Arrestierten am ersten Mittwoch des Monats. 1. Mittwoch im Monat JAA männlich JAA weiblich JAA gesamt 04.01.2017 11 1 12 01.02.2017 14 3 17 01.03.2017 21 4 25 05.04.2017 15 2 17 03.05.2017 14 2 16 07.06.2017 15 1 16 05.07.2017 18 1 19 02.08.2017 15 2 17 06.09.2017 16 2 18 04.10.2017 16 2 18 01.11.2017 13 1 14 06.12.2017 13 1 14 03.01.2018 8 0 8 07.02.2018 17 1 18 07.03.2018 16 3 19 04.04.2018 12 1 13 02.05.2018 21 2 23 06.06.2018 19 2 21 04.07.2018 21 5 26 01.08.2018 23 0 23 05.09.2018 12 0 12 03.10.2018 9 0 9 07.11.2018 18 1 19 05.12.2018 17 0 17 3. Wie lange dauerte es in den Jahren 2017 und 2018 durchschnittlich zwischen der Verhängung einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe bis zum Haftantritt? Zu 3.: Bei dem für die Vollstreckung der Jugendstrafen in Berlin zuständigen Amtsgericht Tiergarten wird die Dauer zwischen Rechtskraft der Entscheidung und Haftantritt statistisch nicht erfasst. Eine Erfassung erfolgt aber für den Zeitraum zwischen der Rechtskraft und der Einleitung der Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsleiter. 3 Im Jahr 2017 erfolgte die Vollstreckungseinleitung in den Vollstreckungsverfahren der Urteile des Jugendschöffengerichts und des Jugendrichters nach Eintritt der Rechtskraft: binnen Anzahl der Fälle 1. Halbjahr 2017 in % Anzahl der Fälle 2. Halbjahr 2017 in % 7 Tagen 23 25,27 16 22,54 8 - 14 Tagen 31 34,07 17 23,94 15 - 30 Tagen 27 29,67 26 36,62 31 - 60 Tagen 6 6,59 5 7,04 61 - 90 Tagen 2 2,20 3 4,22 > 90 Tagen 2 2,20 2 2,82 ohne Feststellung 0 0,00 2 2,82 Bezüglich der landgerichtlichen Urteile erfolgte im Jahr 2017 die Vollstreckungseinleitung nach Eintritt der Rechtskraft: binnen Anzahl der Fälle 1. Halbjahr 2017 in % Anzahl der Fälle 2. Halbjahr 2017 in % 7 Tagen 1 5,56 0 0,00 8 - 14 Tagen 0 0,00 0 0,00 15 - 30 Tagen 3 16,67 0 0,00 31 - 60 Tagen 10 55,56 14 87,50 61 - 90 Tagen 3 16,67 1 6,25 > 90 Tagen 0 0,00 1 6,25 kein Aufnahmeersuchen 1 5,56 0 0,00 Die Statistik über die Zahlen für das Jahr 2018 liegt noch nicht vor. 4. Wie lange dauert es in den Jahren 2017 und 2018 durchschnittlich zwischen der Verhängung eines Jugendarrestes bis zu seinem Antritt? Zu 4.: Im Jahr 2017 betrug die durchschnittliche Dauer zwischen Rechtskraft der Arrestanordnung und Arrestantritt 10,45 Wochen. Im 1. Halbjahr 2018 belief sie sich auf 10,04 Wochen. Für das 2. Halbjahr 2018 liegen die Zahlen noch nicht vor. Bei der statistischen Erhebung wird nicht zwischen den verschiedenen Arrestformen unterschieden. 5. Wie viele Personen wurden in der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg in den Jahren 2017 und 2018 aus Kapazitätsgründen abgewiesen? Zu 5.: Eine Abweisung aus Kapazitätsgründen ist in den Jahren 2017 und 2018 nicht erfolgt . Eine Vollbelegung der JAA bestand 2017 und 2018 zu keiner Zeit. 6. Wie oft wurde in den Jahren 2017 und 2018 der sog. Warnschussarrest mit welcher Dauer und wegen welcher Delikte verhängt (erbitte jeweils gesonderte Darstellung)? Zu 6.: Nach der Strafverfolgungsstatistik sind im Jahr 2017 in Berlin drei derartige Arreste verhängt worden. Für das Jahr 2018 liegen die Zahlen noch nicht vor. Die Dauer und die der Anordnung zugrundeliegenden Delikte werden in der Strafverfolgungsstatistik nicht erfasst. 4 7. Wie viele Kontaktaufnahmen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem „Neuköllner Modell“ gab es in den Jahren 2017 und 2018 (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 7.: Im Jahr 2017 gab es 803 solcher Kontaktaufnahmen, im Jahr 2018 waren es 623. 8. Wie viele Verfahren wurden in den Jahren 2017 und 2018 nach dem „Neuköllner Modell“ durchgeführt (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 8.: Im Jahr 2017 sind 298 Verfahren nach dem Neuköllner Modell durchgeführt worden , im Jahr 2018 waren es 207. 9. Wie viele Fälle wurden im Rahmen des Pilotverfahrens „Staatsanwalt für den Ort“ in den Jahren 2017 und 2018 mit welchem Ergebnis bearbeitet (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 9.: Das auf drei Jahre angelegte Pilotvorhaben „Staatsanwaltschaft für den Ort“ zur Verfolgung der Jugendkriminalität ist zum 30. Juni 2018 beendet worden. Im Rahmen des Pilotvorhabens wurde eine ortsbezogene Zuständigkeit bei der staatsanwaltschaftlichen Jugendsachbearbeitung zunächst für den Bezirk Neukölln und seit September 2017 auch für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eingeführt, also für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion 5. Die im Rahmen des Pilotvorhabens geführten Verfahren wurden bei der Staatsanwaltschaft Berlin in der Geschäftsstelle 287 registriert. Eine Auswertung hat ergeben, dass im Jahr 2017 insgesamt 3.804 und im 1. Halbjahr 2018 insgesamt 2.849 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangen sind, die im Rahmen des Pilotvorhabens bearbeitet wurden. Bezüglich der Erledigungsarten hat die Auswertung Folgendes ergeben: Erledigungsart Anzahl 2017 Anzahl 1. Halbjahr 2018 Insgesamt offen 26 65 91 Abgabe innerhalb der Staatsanwaltschaft 33 35 68 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 41 30 71 Abgabe an eine Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit 14 14 28 Abgabe gemäß § 145 Gerichtsverfassungsgesetz 0 1 1 Ablehnung der Übernahme 2 2 4 Anklage - Jugendkammer 5 5 10 Anklage - Jugendrichter 538 406 944 Anklage - Jugendschöffengericht 54 58 112 Anklage - Schöffengericht 5 4 9 Anklage - Strafrichter 35 20 55 Antrag - vereinfachtes Jugendverfahren, § 76 Jugendgerichtsgesetz (JGG) 155 134 289 5 Erledigungsart Anzahl 2017 Anzahl 1. Halbjahr 2018 Insgesamt Endgültige Einstellung gemäß § 153a Abs. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO) 1 1 2 Endgültige Einstellung gemäß § 153a Abs. 1 Nr. 2 StPO 4 8 12 Endgültige Einstellung gemäß § 154e StPO 1 0 1 Endgültige Einstellung gemäß § 45 Abs. 2 JGG 184 141 325 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 22 29 51 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts) 1.499 964 2.463 Einstellung gemäß § 31a Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz 134 89 223 Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG 525 352 877 Endgültige Einstellung gemäß § 154 StPO 106 60 166 Strafbefehl 40 50 90 Tod 1 2 3 Vorläufige Einstellungen gemäß § 153a Abs. 1 Nr. 2, §§ 154, 154e und 154f StPO 57 130 187 Verbindung mit anderer Sache 322 249 571 Summe 3.804 2.849 6.653 Zu den nach Anklageerhebung ergangenen gerichtlichen Entscheidungen bezüglich der Beschuldigten in Verfahren, die im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2018 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sind, sind folgende statistische Daten erfasst: Gegen 16 Personen wurden unbedingte Jugend- oder Freiheitsstrafen verhängt, gegen 40 Personen bedingte Jugend- oder Freiheitsstrafen. Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG wurden gegen 44 Personen verhängt und Jugendarrest gegen 40 Personen. Bei 191 Personen führten die Verfahren zur Verhängung einer Geldstrafe. Verwarnungen und Auflagen nach § 13 Abs. 2 JGG wurden durch Urteil gegen 60 Personen verhängt. In 52 Fällen ergingen Freisprüche. Im Übrigen führten die gerichtlichen Verfahren nicht zu einer Verurteilung, wobei dann in den meisten Fällen eine Einstellung nach § 47 JGG wegen Geringfügigkeit oder unter Anordnung einer Erziehungsmaßnahme erfolgte. Anzumerken ist, dass aufgrund der im Rahmen des Pilotvorhabens gewonnenen positiven Erfahrungen die staatsanwaltschaftliche Jugendsachbearbeitung nunmehr berlinweit regionalisiert wird. Organisatorisch wird sich die Erweiterung an den Bereichen der sechs Polizeidirektionen dergestalt orientieren, dass jeweils eine allgemeine Jugendabteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin für den Bereich einer der sechs Polizeidirektion zuständig ist. Die im Rahmen des Pilotvorhabens eingeführte ortsbezogene Sachbearbeitung für den Bereich der Polizeidirektion 5 ist auch nach dem 30. Juni 2018 beibehalten worden . Für den Bereich der Polizeidirektion 6 (Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick) ist die ortsbezogene Zuständigkeit zum 1. Juli 2018 eingeführt 6 worden. Bezüglich der übrigen vier Polizeidirektionen (1 bis 4) ist beabsichtigt, die staatsanwaltschaftliche Jugendsachbearbeitung zum 1. März 2019 zu regionalisieren. Berlin, den 24. Januar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung