Drucksache 18 / 17 458 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Januar 2019) zum Thema: Sicherheit von Personen in Berlin und Antwort vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 458 vom 09. Januar 2019 über Sicherheit von Personen in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berliner Polizeibeamte (bitte angeben nach Vollzeitstellenäquivalent) waren in den Jahren 2011 bis 2018 jeweils jährlich für den Personenschutz eingesetzt? 2. Wie viele Stellen welcher Besoldungsgruppe(n) waren jeweils in diesem Bereich vorgesehen und wie viele dieser Stellen waren jeweils zum 31.12. eines Jahres unbesetzt? Zu 1. und 2.: Die Aufgaben des Personenschutzes werden durch ein Dezernat der Abteilung 6 – Operative Dienste des Landeskriminalamts (LKA 6) wahrgenommen. Eine Aufbereitung der erfragten Daten für einzelne Dezernate des LKA 6 ist nicht automatisiert möglich. 3. Wie viele Personen sind in den Jahren 2011 bis 2018 - jeweils für welchen Zeitraum des Jahres - durch wie viele Personenschützer am Tag geschützt worden? (e.g. "3 Personen an 365 Tagen Jahr durch insgesamt 6 Personenschützer in drei Schichten")? Zu 3.: Da sich der erforderliche Personalansatz und die individuelle Schutzperson von Tag zu Tag ändern können, ist eine Einzelaufstellung für den abgefragten Zeitraum nicht möglich. Ersatzweise wurden Mittelwerte erhoben, die sich für die unterschiedlichen Kategorien von Schutzpersonen wie folgt darstellen: Feste und individualgefährdete Schutzpersonen: Jahr Schutzpersonen (durchschnittl. pro Tag) Dienstkräfte/Tag* im bedarfsorientiertenDienst 2011 14 70 365 Tage 2012 14 70 366 Tage 2013 14 70 365 Tage Seite 2 von 4 2014 14 70 365 Tage 2015 14 70 365 Tage 2016 14 70 366 Tage 2017 15 75 365 Tage 2018 16 80 365 Tage *Die Schutzmaßnahmen können im Einzelfall nach taktischer Bewertung auch einen höheren Kräfteansatz erfordern Berlin-Besucher: Für die Bewältigung der Einsatzlagen rund um gefährdete Besucher Berlins wurden pro Jahr im Mittel zusätzlich etwa 290 wechselnde Dienstkräfte des LKA 61 (MEK- Personenschutz) eingesetzt, um pro Jahr 90 gefährdete Besucher an durchschnittlich 165 Einsatztagen/Jahr zu schützen. Sondereinsätze / Unterstützung anderer Dienststellen: Jahr Schutzpersonen/Einsatztag Dienstkräfte/Einsatztag* Einsatztage/Jahr 2016 2 14 15 Tage 2017 2 14 175 Tage 2018 2 14 23 Tage *Die Schutzmaßnahmen können hier im Einzelfall nach taktischer Bewertung auch einen höheren Kräfteansatz erfordern 4. Welche Mitglieder des Senats und der jeweiligen Parlamente (bitte gesondert angeben) haben in den Jahren 2011 bis 2018 in welchem konkreten Umfang Personenschutz durch die Polizei Berlin erhalten? Zu 4.: In den Jahren 2011 bis 2018 haben der Regierende Bürgermeister von Berlin und der Senator für Inneres und Sport jeweils zu bestimmten Zeiten oder aus besonderem Anlass Personenschutzmaßnahmen erhalten. 5. Wie viele Privatwohnungen oder Büros (bitte separat ausweisen) von Mitgliedern des Senats, deren Angehörigen oder Mitgliedern der Parlamente (bitte gesondert angeben) sind in den Jahren 2011 bis 2018 - jeweils für welchen Zeitraum des Jahres - durch wie viele Personen am Tag als Objekte durch die Polizei Berlin geschützt worden? Zu 5.: Die folgenden Tabellen zeigen jeweils die Anzahl der geschützten Objekte im jeweiligen Jahr auf. Ein Objekt kann über mehrere Jahre geschützt worden sein, so dass die Anzahl der Objekte keinen Rückschluss auf die Gesamtzahl der geschützten Objekte im Zeitraum von 2011 bis 2018 zulässt. Die Gesamtzahl ist deshalb unterhalb der jeweiligen Tabelle aufgeführt. An Privatwohnungen von Angehörigen der Mitglieder des Senats und der Parlamente erfolgten keine Objektschutzmaßnahmen. Anzahl der geschützten Büro- und Privatanschriften von Mitgliedern des Senates von Berlin 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Büro 0 0 0 0 0 0 0 1 Privat 1 0 0 3 5 5 5 2 Seite 3 von 4 In den Jahren 2011 bis 2018 wurde an insgesamt einem Büro eines Mitgliedes des Senates von Berlin sowie an sieben unterschiedlichen Privatanschriften von Mitgliedern des Senates von Berlin Objektschutzmaßnahmen durchgeführt. Anzahl der geschützten Büro- und Privatanschriften von Mitgliedern der Parlamente 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Büro 5 4 4 10 10 16 19 26 Privat 17 16 20 23 19 26 29 33 In den Jahren 2011 bis 2018 wurden an insgesamt 38 verschiedenen Büros von Mitgliedern der Parlamente oder Parteibüros sowie 52 unterschiedlichen Privatanschriften von Mitgliedern der Parlamente Objektschutzmaßnahmen durchgeführt. Die Anzahl der eingesetzten Dienstkräfte richtet sich nach der Gefährdungsbewertung des Objekts bzw. der Person, die sich darin aufhält. Die Veröffentlichung der genauen Anzahl eingesetzter Kräfte an einzelnen Objekten kann Rückschlüsse auf das taktische Vorgehen der Polizei zulassen. Damit bestünde die Gefahr, dass der Erfolg zukünftiger Schutzmaßnahmen gefährdet wird. Daher folgt nach der gemäß Art. 45 Abs. 1 Verfassung von Berlin gebotenen Abwägung, dass eine Beantwortung dieses Aspekts ausscheidet. Diesbezügliche Informationen kann der Fragesteller unter Wahrung des Geheimschutzes bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport einsehen. 6. Werden für den Schutz der Objekte zu 5) ausschließlich Angestellte im Zentralen Objektschutz ("Wachpolizei") eingesetzt? Zu 6.: Grundsätzlich erfolgt der Schutz der Objekte durch Angestellte des Zentralen Objektschutzes. Die örtlich zuständigen Direktionen nehmen teilweise selbst mobile Maßnahmen an Objekten in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr. Darüber hinaus können sich bei Warn- oder Erzwingungsstreiks der Angestellten im Objektschutz sowie in weiteren besonderen Fällen Ausnahmen ergeben. 7. Welche Maßnahmen im Sinne des § 3 Arbeitsschutzgesetz hat der Senat in den Jahren 2016 bis 2018 getroffen, um bei winterlichen Temperaturen die Gesundheit der Beschäftigten im Zentralen Objektschutz vor der Witterung, insbesondere bei Außentemperaturen von unter -5 Grad Celsius, zu schützen? Welche Arbeitsbekleidung nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz stellt der Senat in welchem Umfang zur Verfügung? Zu 7.: Den Beschäftigten des Objektschutzes steht Dienstbekleidung analog den Polizeivollzugsdienstkräften zur Verfügung. Diese erfüllt grundsätzlich alle arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen. Bezüglich des Schutzes gegen Witterungseinflüsse erfolgt darüber hinaus bereits seit dem Jahr 2014 eine personenbezogene Ausstattung der Tarifbeschäftigten des Objektschutzes mit zusätzlicher Kälteschutzbekleidung (Winterstiefel, Winterunterwäsche, Fäustlinge, Schals, Fellmützen und Regenschutzhosen). Seite 4 von 4 8. In welcher Höhe jährlichen erhalten im Personenschutz eingesetzte Polizeibeamte in Berlin Zuschüsse zur Anschaffung und Pflege (Reinigungskosten) der im Dienst zu tragenden Zivilkleidung? Wann ist dieser Betrag zuletzt verändert worden? Zu 8.: Die 2015 letztmalig angepassten Beträge für alle Dienstkräfte des Personenschutzes als Einkleidungsbeihilfe für die Erstausstattung mit dienstlich notwendiger Gesellschafts- und Abendkleidung betragen einmalig max. 550 Euro und dann alle drei Jahre auf Antrag max. 480 Euro. Für die Reinigung, Instandhaltungsreparaturen und Pflege sind die Dienstkräfte selbst verantwortlich. Berlin, den 23. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport