Drucksache 18 / 17 459 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Januar 2019) zum Thema: Liquid Ecstasy und K.O.-Tropfen und Antwort vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17459 vom 09. Januar 2019 über Liquid Ecstasy und K.O.-Tropfen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Straftaten, bei denen "Liquid Ecstasy" (GHB), K.O.-Tropfen, Ketamin, Rohypnol oder verwandte Mittel zur Anwendung gekommen sind, sind der Polizei Berlin in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils jährlich bekannt geworden? Falls dieses Tatmerkmal nicht gesondert erfasst wird, in wie vielen POLIKS-Vorgängen (Freitextsuche) in den jeweiligen Jahren sind diese Begriffe erwähnt worden? 2. Ist es in den jeweiligen Fällen zu 1) zu unmittelbaren Folgestraftaten gekommen und wenn ja, welchen? Zu 1. und 2.: Bei wie vielen Straftaten KO-Mittel zur Anwendung gekommen sind, lässt sich im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) mit statistisch eindeutiger Aussagekraft ausschließlich mittels einer Recherche zum Vorgangsobjekt „Fallmerkmale“ nach dem Katalogbegriff „KO- Tropfen“ erheben. Insofern ist eine Recherche nach einzelnen KO-Mitteln zur Beantwortung der Frage 1) nicht zielführend, da dadurch keine Rückschlüsse auf deren tatsächliche Anwendung gezogen werden können, z. B. im Zusammenhang mit Sachverhalten, bei welchen KO-Mittel aufgefunden worden sind. Ein belastbares Abbild der Realität kann jedoch auch mit einer Recherche zum Vorgangsobjekt „Fallmerkmale“ nach dem Katalogbegriff „KO-Tropfen“ nicht gegeben werden, da dessen Eingabe in das POLIKS nicht verpflichtend ist. Der nachfolgenden Tabelle ist das Rechercheergebnis zum Vorgangsobjekt „Fallmerkmale“ und dem Katalogbegriff „KO-Tropfen“ zu entnehmen. Obergruppe Delikt 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Straftaten insgesamt - davon: 44 73 42 15 19 10 9 Straftaten gegen das Leben Mord und Totschlag 5 Sexualdelikte Vergewaltigung, schwere sexuelle 3 12 16 3 6 2 Seite 2 von 6 Nötigung, schwerer sexuelle Übergriff Weitere Sexualdelikte 2 7 5 2 Rohheitsdelikte Körperverletzung 14 18 11 3 6 6 2 Raub 17 28 9 5 5 2 5 einfacher Diebstahl Sonstiger EFD* 1 1 Taschendiebstahl 1 schwerer Diebstahl Sonstiger BSD** 1 4 1 3 2 Vermögensdelikte Unterschlagung 1 Sonstige Straftaten Beleidigung 1 Beleidigung auf sexueller Grundlage 1 Straftaten i.Z.m. BtMG/NpSG*** 1 * Diebstahl in einem einfachen Fall ** Diebstahl in einem besonders schweren Fall *** Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln / Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz Kommt ein KO-Mittel zur Anwendung, so wird in jedem Fall eine Strafanzeige mit dem jeweils verwirklichten Tatbestand aufgenommen, d. h. die Anwendung von KO-Mitteln wird nie losgelöst vom jeweiligen Fall erfasst, sondern ist statistisch immer mit diesem verbunden. 3. Welches Alter und Geschlecht hatten die jeweiligen Tatopfer? Wie viele der Opfer waren deutsche Staatsbürger? Wie viele der Opfer haben keine Meldeanschrift in Berlin? Zu 3.: Die nachfolgende Tabelle bildet Alter und Geschlecht der Geschädigten ab. Dabei ist zu beachten, dass zu einem jeweiligen Fall mehrere Geschädigte erfasst sein können; auch kann ein und derselbe Geschädigte entsprechend der Häufigkeit seiner Anzeigen beispielsweise je Kalenderjahr mehrfach in der Datenmenge enthalten sein. Abweichend von den bundeseinheitlichen Richtlinien zu den für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) definierten Opferdelikten sind die Geschädigten zu sämtlichen unter 1) bezeichneten Straftaten abgebildet. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 m w m w m w m w m w m w m w Gesamt 50 83 43 18 20 11 11 26 24 37 46 14 29 8 10 7 13 3 8 6 5 davon Alter 15 1 16 2 1 1 1 17 2 2 1 18 1 3 1 1 1 2 19 1 1 3 1 1 1 1 Seite 3 von 6 20 2 2 3 1 1 21 2 1 1 4 2 2 22 1 2 3 1 2 1 23 1 2 4 1 2 24 3 1 2 1 1 1 25 4 2 2 26 1 1 7 4 1 1 27 1 3 3 2 1 1 1 28 1 1 1 2 1 1 1 2 29 2 3 1 1 1 30 1 1 1 1 1 1 1 31 2 1 1 32 4 2 1 1 1 1 33 1 1 1 1 1 34 3 1 1 35 1 1 1 36 1 37 5 1 1 1 1 38 1 39 1 1 41 1 2 42 2 1 1 1 43 1 1 1 44 1 45 1 1 3 1 46 2 2 2 1 48 2 49 1 1 50 1 1 51 1 2 1 52 1 1 1 53 1 56 1 1 57 2 58 1 59 1 60 1 1 61 1 1 62 1 1 63 1 1 68 1 72 1 74 1 79 1 Seite 4 von 6 Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viele der Geschädigten deutsche Staatsbürger waren. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 43 72 30 12 17 9 10 Die nachfolgende Tabelle stellt dar, wie viele der Geschädigten keinen Wohnort in Berlin hatten. Entsprechende Angaben werden im POLIKS im Feld „Anschrift“ erfasst. Es müssen dabei aber nicht zwingend Meldeanschriften aufgenommen worden sein, sondern stattdessen z. B. eine Aufenthaltsanschrift. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 9 18 11 4 4 4 5 4. Welches Alter und Geschlecht hatten die ermittelten Tatverdächtigen? Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen waren deutsche Staatsbürger? Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen haben keine Meldeanschrift in Berlin? Zu 4.: Der nachfolgenden Tabelle sind Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen zu den unter 1) dargestellten Fällen zu entnehmen. Die in der PKS gültige Tatverdächtigen-Echtzählung wird in der vorliegenden verlaufsstatistischen Auswertung nicht zur Anwendung gebracht, sodass die sogenannten Tatverdächtigen-Aktivitäten dargestellt werden. Dabei kann ein und derselbe Tatverdächtige entsprechend der Häufigkeit seiner Täterschaft innerhalb eines Kalenderjahrs mehrfach abgebildet sein. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 m w m w m w m w m w m w m w Gesamt 18 25 23 9 4 2 3 18 21 4 21 2 8 1 4 2 3 davon Alter 16 1 17 2 1 18 1 21 2 2 1 22 1 1 1 23 2 2 1 24 2 25 1 2 3 1 26 3 1 1 27 1 28 3 2 2 29 2 1 1 1 30 3 1 2 1 31 1 33 1 2 34 3 35 1 Seite 5 von 6 36 2 37 6 1 38 1 1 39 1 1 41 2 42 2 44 1 47 1 49 1 50 1 56 1 60 1 69 1 Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viele der Tatverdächtigen deutsche Staatsbürger waren. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 12 13 16 7 3 2 Die nachfolgende Tabelle stellt dar, wie viele der Tatverdächtigen keinen Wohnort in Berlin hatten. Entsprechende Angaben werden im POLIKS im Feld „Anschrift“ erfasst, Meldeanschriften müssen nicht zwingend aufgenommen worden sein (vgl. Antwort zu 3.) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1 2 2 1 5. Welche Tatörtlichkeiten (nach den Auswahloptionen in POLIKS) sind zu den jeweiligen Vorgängen zu 1) erfasst? Zu 5.: Die Erfassung einer Tatörtlichkeit in das POLIKS ist nicht verpflichtend, sodass die im Folgenden nicht ausgewiesene Summe aller Tatörtlichkeiten kleiner wäre als die jeweiligen Fallzahlen. Eine Summendarstellung ist zudem nicht angebracht, da je Fall auch mehrere Tatörtlichkeiten erfasst werden können. Tatörtlichkeit 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Bar/ Kneipe 3 4 2 2 1 3 Bordell 1 2 1 Diskothek 10 15 6 2 1 3 1 Einfamilienhaus (auch Doppelhaushälfte/Villa) 1 1 Gaststätte 6 10 3 3 2 Gehweg 1 1 1 Geldinstitut/Bank/Sparkasse 1 Gleisanlage 1 Grundschule 1 Hochhaus/ Wohnblock 1 Seite 6 von 6 Hotel 2 5 1 Kino 1 Kirche 1 Krankenhaus/Klinik 1 Ladengeschäft 1 Mehrfamilienhaus (auch Wohn- Geschäftsgebäude) 3 5 3 1 ÖPNV - S-Bahn/Regionalbahn - Bahnhof 1 ÖPNV - U-Bahn - Sonstiges 1 Parkanlage/ Grünanlage 1 1 1 Parkplatz 1 Rummelplatz/ Festplatz 1 Schule 1 sonstige Gastronomie 1 sonstige Tatörtlichkeit 1 1 1 1 sonstige Vergnügungsstätte 1 sonstiges Gebäude 1 Studentenwohnheim 1 Tankstelle 1 Universität / Hochschule 2 Wohnblock 3 3 Wohngebäude 10 15 3 5 4 1 Wohnheim 1 Sämtliche in den Tabellen dargestellten Daten wurden mittels einer auf POLIKS basierenden Verlaufsstatistik am 11.1.2019 erhoben, sodass spätere Erhebungen der Varianz weiterer Dateneingaben unterliegen können. Berlin, den 21. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport