Drucksache 18 / 17 466 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 10. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2019) zum Thema: Geförderter Wohnungsbau im Jahr 2019 und Antwort vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 466 vom 10. Januar 2019 über Geförderten Wohnungsbau im Jahr 2019 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen aus alten Förderprogrammen sind im Jahr 2019 noch mietpreis- und belegungsgebunden (bitte nach einzelnen Förderprogrammen auflisten)? Frage 2: Wie sind diese Wohnungen auf die Bezirke verteilt? Frage 3: Wie viele davon befinden sich im Eigentum der städtischen Wohnungsbaugesellschaften (bitte nach Unternehmen getrennt auflisten)? Antwort zu 1 bis 3: In den folgenden Tabellen ist die Anzahl der mit Stichtag 31.12.2018 im Kataster der bezirklichen Wohnungsämter erfassten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen der 12 Berliner Bezirke inklusive der im Besitz der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) befindlichen gebundenen Wohnungen nach Förderjahren ausgewiesen. Eine differenzierte Aufteilung der geförderten Wohnungen (alte Förderung) auf die einzelnen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist aufgrund der stark gegliederten Unternehmensstrukturen, die sich im Laufe der Förderjahre mehrfach änderten, nicht möglich. 2 Anzahl Sozialwohnungen mit Stand 31.12.2018 – alte Förderprogramme Bezirk Förderprogramme in den Jahren gesamt bis 1968 1969 - 1971 1972 - 1976 1977 - 1986 1987 - 1997 1998 - 2013 Mitte 121 53 4.621 9.694 1.321 142 15.952 davon WBG 61 0 1.338 2.073 254 47 3.773 Friedrichshain- Kreuzberg 34 195 3.947 5.089 1.312 25 10.602 davon WBG 0 195 1.391 1.771 420 19 3.796 Pankow 0 0 0 0 4.496 339 4.835 davon WBG 0 0 0 0 99 0 99 Charlottenburg- Wilmersdorf 59 126 2.415 5.574 1.469 0 9.643 davon WBG 1 0 668 2.343 888 0 3.900 Spandau 88 1.497 5.378 2.263 1.851 132 11.209 davon WBG 0 783 1.548 216 99 0 2.646 Steglitz- Zehlendorf 196 281 1.998 3.194 1.215 37 6.921 davon WBG 0 0 26 455 43 0 524 Tempelhof- Schöneberg 95 331 5.254 5.832 2.438 45 13.995 davon WBG 20 1 1.276 1.196 784 0 3.277 Neukölln 156 347 7.724 6.215 3.164 80 17.686 davon WBG 1 64 1.402 2.278 1.039 0 4.784 Treptow- Köpenick 0 0 0 0 3.657 193 3.850 davon WBG 0 0 0 0 2.376 0 2.376 Marzahn- Hellersdorf 0 0 0 0 1.366 234 1.600 davon WBG 0 0 0 0 606 3 609 Lichtenberg 0 0 0 0 1.090 54 1.144 davon WBG 0 0 0 0 223 0 223 Reinickendorf 136 783 1.331 2.144 1.732 174 6.300 davon WBG 6 598 103 160 222 0 1.089 gesamt 885 3.613 32.668 40.005 25.111 1.455 103.737 davon WBG 89 1.641 7.752 10.492 7.053 69 27.096 Quelle: Kataster der bezirklichen Wohnungsämter 3 Anzahl Sozialwohnungen mit Stand 31.12.2018 – alle Förderprogramme Bezirk alte Förderprogramme WFB 2014 ff. Förderprogramme - gesamt - Mitte 15.952 308 16.260 davon WBG 3.773 308 4.081 Friedrichshain-Kreuzberg 10.602 153 10.755 davon WBG 3.796 153 3.949 Pankow 4.835 116 4.951 davon WBG 99 116 215 Charlottenburg-Wilmersdorf 9.643 0 9.643 davon WBG 3.900 0 3.900 Spandau 11.209 275 11.484 davon WBG 2.646 275 2.921 Steglitz-Zehlendorf 6.921 23 6.944 davon WBG 524 23 547 Tempelhof-Schöneberg 13.995 127 14.122 davon WBG 3.277 82 3.359 Neukölln 17.686 57 17.743 davon WBG 4.784 57 4.841 Treptow-Köpenick 3.850 317 4.167 davon WBG 2.376 317 2.693 Marzahn-Hellersdorf 1.600 98 1.698 davon WBG 609 98 707 Lichtenberg 1.144 241 1.385 davon WBG 223 241 464 Reinickendorf 6.300 39 6.339 davon WBG 1.089 39 1.128 gesamt 103.737 1.754 105.491 davon WBG 27.096 1.709 28.805 Quelle: Kataster der bezirklichen Wohnungsämter und Investitionsbank Berlin (IBB) 4 Frage 4: Wie viele Wohnungen aus den neuen Förderprogrammen sind im Jahr 2019 bereits bezogen, werden im Jahr 2019 bezugsfertig oder sind im Jahr 2019 in Bau oder in Planung (bitte separat auflisten)? Frage 5: Wie sind die neu geförderten Wohnungen auf die Bezirke verteilt (bitte die jeweiligen Standorte mit der jeweiligen Anzahl der geförderten Wohnungen und den insgesamt errichteten bzw. zu errichtenden Wohnungen angeben)? Frage 6: Wie viele davon befinden sich im Eigentum der städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder werden von ihnen errichtet oder erworben (bitte nach Unternehmen getrennt auflisten)? Antworten zu 4 bis 6: In den folgenden Tabellen ist die Anzahl der bis 31.12.2018 gemäß den Wohnungsbauförderbestimmungen – WFB 2014 ff. bewilligten Wohnungen unterteilt in die 12 Berliner Bezirke und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) ausgewiesen. Weitere Auswertungen können nicht geliefert werden. Anzahl bewilligter Wohnungen gemäß WFB 2014 ff. nach Bezirk Stand 31.12.2018 Bezirk Bewilligte Wohnungen davon bezugsfertige Wohnungen (gesamt) Mitte 850 308 Friedrichshain-Kreuzberg 414 153 Pankow 549 116 Charlottenburg-Wilmersdorf 117 0 Spandau 897 275 Steglitz-Zehlendorf 157 23 Tempelhof-Schöneberg 643 127 Neukölln 272 57 Treptow-Köpenick 1.594 317 Marzahn-Hellersdorf 1.789 98 Lichtenberg 2.245 241 Reinickendorf 474 39 gesamt 10.001 1.754 Quelle: Kataster der bezirklichen Wohnungsämter und Investitionsbank Berlin (IBB) 5 Anzahl bewilligter Wohnungen der WBG gemäß WFB 2014 ff. – gesamt – Stand: 31.12.2018 DEGEWO GESOBAU GEWOBAG HOWOGE Stadt u. Land WBM Gesamt (8.587) 2.109 1.569 1.278 1.637 1.444 550 Quelle: Kataster der bezirklichen Wohnungsämter und Investitionsbank Berlin (IBB) Anzahl bewilligter und bereits bezugsfertiger Wohnungen der WBG gemäß WFB 2014 ff. Stand: 31.12.2018 Bezirk DEGEWO GESOBAU GEWOBAG HOWOGE Stadt u. Land WBM Mitte 107 57 129 0 0 15 Friedrichshain-Kreuzberg 0 0 0 90 0 63 Pankow 0 28 64 24 0 0 Charlottenburg- Wilmersdorf 0 0 0 0 0 0 Spandau 0 0 19 0 0 256 Steglitz-Zehlendorf 23 0 0 0 0 0 Tempelhof-Schöneberg 82 0 0 0 0 0 Neukölln 57 0 0 0 0 0 Treptow-Köpenick 113 0 20 0 142 42 Marzahn-Hellersdorf 0 34 0 0 64 0 Lichtenberg 0 0 0 211 30 0 Reinickendorf 0 17 22 0 0 0 Gesamt (1.709) 382 136 254 325 236 376 Quelle: Kataster der bezirklichen Wohnungsämter und Investitionsbank Berlin (IBB) Aufgrund zeitlicher Verzögerungen zwischen tatsächlicher Bezugsfertigkeit und statistischer Erfassung der Bezugsfertigkeit sowie ggf. teilweiser Bezugsfertigkeit eines Förderobjektes, aber statistischer Erfassung erst bei Bezugsfertigkeit des gesamten Förderobjektes, sind die in den vorstehenden Tabellen genannten geförderten bezugsfertigen Wohnungen als Untergrenze anzusehen. 6 Anzahl bewilligter Wohnungen gemäß WFB 2014 ff.– gesamt - Stand 31.12.2018 gesamt 10.001 davon bezugsfertig 1.754 Anteil WBG 8.587 davon bezugsfertig 1.709 Quelle: Kataster der bezirklichen Wohnungsämter und Investitionsbank Berlin (IBB) Frage 7: Wie kommunizieren Senat und Bezirke bei den Wohnungsbauförderprogrammen hinsichtlich der Verteilung der Fördervolumen, der Standorte und der erforderlichen sozialen Infrastruktur? Antwort zu 7: Die Regelungen der Wohnungsneubauförderung sehen keine Kriterien für die räumliche Verteilung der Fördermittel im Stadtgebiet vor. Die Entscheidung über die Aufnahme der beantragten Projekte in das Förderprogramm trifft die Programmleitstelle. Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen holt die Programmleitstelle zur Beurteilung des Verfahrens die erforderlichen Informationen und Stellungnahmen ein. Dazu gehören auch Stellungnahmen der bezirklichen Stadtplanungsämter zum geplanten Bauvorhaben, wenn nicht schon die Baugenehmigung erteilt ist. Inwieweit eine ausreichende Infrastruktur im angrenzenden Gebiet vorhanden ist, ist für die Beurteilung im Rahmen der Bewilligung von sozialer Wohnraumförderung kein Kriterium. Frage 8: Wie erlangen die Bezirke – über die Ausweisung eines geförderten Wohnanteils in Bebauungsplänen hinaus – etwa bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB Kenntnis darüber, dass ein Wohnungsneubauprojekt einen Anteil geförderter Wohnungen enthält? Antwort zu 8: Bauvorhaben, die nach § 34 BauGB genehmigt werden, enthalten im Regelfall nur bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften einen geförderten Wohnanteil. Frage 9: Trifft es zu, dass die Bezirke in der Regel erst bei Bezugsfertigkeit der Wohnungen über die Bewilligungsbescheide zur Förderung in Kenntnis gesetzt werden; wenn ja, wie gedenkt der Senat den Informationsabgleich zu verbessern? Antwort zu 9: Es ist zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Investitionsbank Berlin und den Bezirken vereinbart, dass der Bezirk nicht erst bei Meldung der Bezugsfertigkeit über die Förderung der Neubauwohnung in Kenntnis gesetzt wird. Die Investitionsbank Berlin soll die jeweils zuständigen Wohnungsämter unmittelbar nach Unterzeichnung des Fördervertrages über die Bewilligung des Objekts informieren. 7 Die bezirklichen Wohnungsämter erfassen auf dieser Grundlage die Objekte im Kataster. Nach Fertigstellung des Objekts ist der Eigentümer des Objekts verpflichtet, die Bezugsfertigkeit des Objekts mittels Formblatt dem bezirklichen Wohnungsamt mitzuteilen. Mit diesem Verfahren ist die frühzeitige Information der bezirklichen Wohnungsämter sichergestellt. Frage 10: Wie wird die Erreichung der vereinbarten Ziele in dem zwischen dem Senat und den Bezirken abgeschlossenen Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 gesteuert und überprüft? Antwort zu 10: Die Bezirke melden der Wohnungsbauleitstelle bis zum 15. Oktober eines Jahres den Sachstand zu den vereinbarten Zielen. Die Wohnungsbauleitstelle wertet die Rückläufe aus und stimmt mit den Bezirken neue Ziele ab. Berlin, den 24.1.2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen