Drucksache 18 / 17 468 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2019) zum Thema: Richterliches Personal – Status Quo in den Jahren 2017 und 2018 und Antwort vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 468 vom 9. Januar 2019 über Richterliches Personal – Status Quo in den Jahren 2017 und 2018 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch war in den Jahren 2017 und 2018 das durchschnittliche Lebensalter des richterlichen Personals in Berlin (bitte nach Jahr und Gericht gesondert darstellen)? Zu 1.: Durchschnittliches Lebensalter der Richterinnen und Richter Gericht / Jahr ø-Alter 2017 ø-Alter 2018 Kammergericht 53,35 53,48 Landgericht Berlin 47,77 47,88 Amtsgericht Charlottenburg 47,79 47,86 Amtsgericht Köpenick 48,48 48,48 Amtsgericht Lichtenberg 46,28 47,19 Amtsgericht Mitte 48,30 48,57 Amtsgericht Neukölln 49,03 48,11 Amtsgericht Pankow-Weißensee 48,49 48,89 Amtsgericht Schöneberg 49,12 48,46 Amtsgericht Spandau 48,90 50,94 Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg 48,06 47,72 Amtsgericht Tiergarten 45,14 45,24 Amtsgericht Wedding 46,36 47,18 Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg 54,84 55,03 Verwaltungsgericht 44,58 44,53 Sozialgericht 43,10 43,64 Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg 57* 57* Arbeitsgericht 52* 53* * Das Durchschnittsalter beim Arbeitsgericht und beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wurde jeweils auf- oder abgerundet 2. Wie hoch war der durchschnittliche Krankenstand des richterlichen Personals in den Jahren 2017 und 2018 (bitte nach Jahr und Gericht gesondert darstellen)? 2 Zu 2.: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Angaben zum Krankenstand 2018 liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Sie werden in dem Gesundheitsquotenbericht für 2018, der voraussichtlich im September 2019 veröffentlicht wird, enthalten sein. Dieser Bericht wird regelmäßig jährlich dem Abgeordnetenhaus vorgelegt und ist im Internet unter https://www.berlin.de/sen/finanzen/personal/personalstatistik/artikel.13543.php abrufbar. 3. Wie viele Richterinnen und Richter befanden sich in den Jahren 2017 und 2018 in Elternzeit (bitte nach Jahr, Gericht und Geschlecht gesondert darstellen)? Zu 3.: Richterinnen und Richter in Elternzeit Gericht 2017 2018 weiblich männlich weiblich männlich Kammergericht 2 1 1 2 Landgericht 16 11 17 8 Amtsgericht Charlottenburg 2 1 4 1 Amtsgericht Köpenick 0 0 0 0 Amtsgericht Lichtenberg 2 0 4 1 Amtsgericht Mitte 3 0 2 2 Amtsgericht Neukölln 4 0 3 0 Amtsgericht Pankow- Weißensee 0 1 0 1 Amtsgericht Schöneberg 3 0 1 0 Amtsgericht Spandau 1 0 0 0 Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg 5 0 6 0 Amtsgericht Tiergarten 13 4 19 4 Amtsgericht Wedding 1 2 3 1 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 0 0 0 0 Verwaltungsgericht 10 5 13 2 Sozialgericht 17 8 13 4 Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg 0 0 0 1 Arbeitsgericht 1 1 2 1 4. Wie viele Angehörige des richterlichen Personals wurden in den Jahren 2017 und 2018 vorzeitig pensioniert (bitte nach Jahr und Gericht gesondert darstellen)? 3 Zu 4.: Vorzeitig pensionierte Richterinnen und Richter Gericht / Jahr 2017 2018 Kammergericht 2 2 Landgericht Berlin 2 2 Amtsgericht Charlottenburg 1 1 Amtsgericht Köpenick 0 0 Amtsgericht Lichtenberg 0 0 Amtsgericht Mitte 0 0 Amtsgericht Neukölln 0 0 Amtsgericht Pankow- Weißensee 0 0 Amtsgericht Schöneberg 0 0 Amtsgericht Spandau 2 2 Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg 1 1 Amtsgericht Tiergarten 5 5 Amtsgericht Wedding 1 1 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 1 1 Verwaltungsgericht 1 1 Sozialgericht 0 0 Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg 1 1 Arbeitsgericht 1 0 5. Waren sämtliche Berliner Gerichte in den Jahren 2017 und 2018 in Bezug auf das richterliche Personal voll ausgestattet (erbitte gesonderte Angabe nach Jahren und Gerichten sowie des SOLL- und des IST- Standes)? Zu 5.: Personalausstattung an den Berliner Gerichten im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung: 2017 2018 Stellen SOLL besetzt am 31.12. Stellen SOLL besetzt am 31.12. Kammergericht 139 137 145 142,565 Landgericht 360 358,44 366 364,41 Amtsgericht Charlottenburg 60 59,5 60 58,95 Amtsgericht Köpenick 14 14 20 20 Amtsgericht Lichtenberg 23,5 22,95 24 23,9 Amtsgericht Mitte 49 46,6 49 48,8 Amtsgericht Neukölln 19,5 18,5 18,5 18,08 Amtsgericht Pankow- Weißensee 36,5 34,67 35,5 34,67 Amtsgericht Schöneberg 46 45,2 46 45,6 Amtsgericht Spandau 16 15,95 15,5 15,2 Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg 74 73,94 71 70,59 4 Anmerkung: Die angegebenen Werte nach dem Komma entstehen durch die Stellenanteile der Teilzeitkräfte . Personalausstattung an den Berliner Gerichten im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Arbeitsgerichtsbarkeit): Bei den Gerichten für Arbeitssachen berechnet sich der Bedarf an richterlichem Personal unabhängig von der Zahl der Planstellen nach der als angemessen festgesetzten Anzahl an Richterinnen und Richter im Verhältnis zu den jeweiligen jährlichen Eingangszahlen („Pensenschlüssel“). Die dargestellten Ergebnisse sind jeweils gerundet. Arbeitsgericht 2017 2018 Planstellen: 51 50 Soll nach Eingangszahlen: 33 32 Ist: 35 38 Landesarbeitsgericht* 2017 2018 Planstellen: 26 25 Soll nach Eingangszahlen: 14 20 Ist: 20 18 * jeweils unter Nichtberücksichtigung einer Erprobungsstelle 6. Wie viele Richterinnen und Richter wurden in den Jahren 2017 und 2018 in das Richterverhältnis a) auf Probe b) dauerhaft ernannt (erbitte nach Jahren und Dienstort gesonderte Darstellung)? Zu 6.: Ernennungen im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung: Zu a) Probezeiternennungen: 2017: 61 2018: 68, zzgl. 2 Ernennungen als Richterin bzw. Richter kraft Auftrags Zusätzlich zu den Ernennungen als Richterin oder Richter auf Probe wurden 2017 sieben und 2018 17 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Beamtin bzw. Beamter auf Probe eingestellt. Im Übrigen werden freie Planstellen regelmäßig auch durch Versetzungsbewerberinnen und Versetzungsbewerber besetzt. Der Dienstort von Richterinnen und Richtern auf Probe wechselt während der Probezeit je nach Zuweisung, so dass eine diesbezügliche Darstellung - anders als bei den auf Lebenszeit ernannten Richterinnen und Richtern - nicht aussagekräftig ist. Stammdienststelle ist für alle Richterinnen und Richter auf Probe das Kammergericht. Amtsgericht Tiergarten 181,065 178,4 186,065 184,7 Amtsgericht Wedding 29 29,15 29 28,75 Oberverwaltungsgericht 38 38 37 35,9 Verwaltungsgericht 104 101,285 133 131,095 Sozialgericht 149,14 148,44 150,14 149,55 Summe 1338,705 1322,025 1385,705 1372,76 Differenz 16,68 12,945 5 Zu b) Lebenszeiternennungen: 2017: Landgericht 8 Amtsgericht Charlottenburg 2 Amtsgericht Lichtenberg 1 Amtsgericht Tiergarten 2 Sozialgericht 8 Verwaltungsgericht 9 Insgesamt 30 Außerdem erfolgte 2017 im Anschluss an das Richterverhältnis auf Probe eine Ernennung bei der Staatsanwaltschaft. 2018: Landgericht 5 Amtsgericht Charlottenburg 3 Amtsgericht Mitte 2 Amtsgericht Pankow-Weißensee 1 Amtsgericht Schöneberg 1 Amtsgericht Tiergarten 7 Amtsgericht Wedding 1 Sozialgericht 2 Verwaltungsgericht 3 Insgesamt 25 Ernennungen im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: Probezeit und Lebenszeiternennungen erfolgen in der Arbeitsgerichtsbarkeit nur am Arbeitsgericht . Zu a) Probezeiternennungen: 2017: 2 (zuzüglich Versetzungen von zwei bereits im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ernannten Proberichtern und einem Richter kraft Auftrags) 2018: keine Zu b) Lebenszeiternennungen: 2017: 1 2018: keine 7. Hält der Senat die Anzahl des richterlichen Personals in Bezug auf den a) SOLL-Stand und b) IST- Stand für ausreichend, um in angemessener Zeit Recht zu sprechen (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung unterteilt nach den jeweiligen Gerichtsbarkeiten)? Wenn nein: was gedenkt er zu unternehmen, wenn ja: warum? Zu 7.: Die bei Frage 5 dargestellte SOLL-/IST-Differenz belegt in Anbetracht der Größe des gesamten Stellenbestands unter Berücksichtigung des Umfangs der altersbedingten 6 und sonstigen Fluktuation sowie des Umstands, dass einige Stellen wegen einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge aus haushalts- und dienstrechtlichen Gründen nicht besetzt werden können, eine funktionierende Stellen- und Personalwirtschaft. Frei werdende Stellen werden umgehend bedarfsgerecht nachbesetzt. Am Landesarbeitsgericht werden in 2019 zum Ausgleich des gesunkenen IST-Standes ganz konkret mehrere Richterstellen nachbesetzt. Soweit aus fachlicher Sicht eine Erhöhung des Stellenrahmens erforderlich wird, trägt der Senat dem regelmäßig durch eine entsprechende Stellenanmeldung zum Haushaltsplan Rechnung. Die Festsetzung der Anzahl der Planstellen an Richterinnen und Richter in der Berliner Justiz obliegt dem Abgeordnetenhaus im Rahmen der Beratungen des Haushalts und wird durch das Abgeordnetenhaus mit dem Stellenplan des Haushaltsplans festgelegt. Zur Beurteilung der Frage, ob ein Gerichtsverfahren in angemessener Zeit durchgeführt wird, bedarf es der Betrachtung zahlreicher Faktoren im Einzelfall. Dazu zählen u. a. die Natur des Verfahrens, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das Verhalten der Verfahrensbeteiligten , die Bedeutung der Sache für die Beteiligten sowie die gerichtlich nur begrenzt zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, insbesondere der Sachverständigen. Nach bisherigen Erfahrungswerten ist die richterliche Ausstattung der Berliner Gerichte in Ansehung der ausgewiesenen SOLL-/IST-Differenz - vorbehaltlich unplanbarer Ereignisse - in der Regel ausreichend, um den Rahmen für eine Verfahrenserledigung in angemessener Zeit zu schaffen. Die Prozessführung und Ausgestaltung einzelner Gerichtsverfahren und die daraus resultierende Dauer konkreter Prozesse obliegen den Richterinnen und Richtern auf Grund ihrer verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit, sodass der Senat diese nicht zu bewerten hat. 8. Wie viele Richterinnen und Richter haben seit dem Jahr 2009 bis zum 31.12.2018 a) Widerspruch und b) Klage wegen in verfassungswidriger Weise zu niedriger Besoldung erhoben (erbitte nach Jahren, Widerspruch /Klage sowie Besoldungsgruppe gesonderte Darstellung)? Zu 8.: Antwort für die Richterinnen und Richter im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung : Eine statistische Erfassung der anhängigen Widerspruchs- und Klageverfahren erfolgt nicht. Der Senat geht nach den Berichten des nachgeordneten Geschäftsbereichs davon aus, dass der Großteil der Richterinnen und Richter Widerspruch jedenfalls gegen die Amtsangemessenheit der Besoldung eingelegt hat. Hierbei ist seit den Vorlagebeschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2017 zur Amtsangemessenheit der Berliner A- und R-Besoldung nochmals ein deutlicher Anstieg der Widerspruchs- und Klageverfahren festzustellen. Antwort für die Richterinnen und Richter im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: a) Widersprüche: BesGr. R1 BesGr. R2 BesGr. R3 BesGr. R4 gesamt 2015 6 0 1 0 7 2017 20 3 11 1 35 2018 23 3 14 2 42 7 b) Klagen: BesGr. R1 BesGr. R2 BesGr. R3 BesGr. R4 gesamt 2015 6 0 1 0 7 2016 1 0 0 0 1 2017 6 0 2 1 9 2018 13 4 9 1 27 9. Sieht der Senat einen Zusammenhang zwischen dem IST-Stand beim richterlichen Verhältnis in Bezug auf den SOLL-Stand im Vergleich zur Besoldung? Wenn ja: was unternimmt er, wenn nein: warum nicht? Zu 9.: Angesichts des zu Frage 5 dargestellten SOLL-/IST-Standes lässt sich kein Zusammenhang zur Frage der Besoldung erkennen. Derzeit gibt es ausreichend geeignete und hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für den höheren Justizdienst im Land Berlin. Auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern weißt der höhere Justizdienst des Landes Berlin eine außerordentliche Attraktivität auf junge Juristinnen und Juristen aus, sodass eine Auswahl zwischen den hochqualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zu treffen ist. Die Frage der Amtsangemessenheit der Berliner R-Besoldung ist im Übrigen derzeit in drei Vorlageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist abzuwarten. Berlin, den 28. Januar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen Beantwortung der schriftlichen Anfrage S 18 / 17 468, Frage 2. 21.01.2019 Richterinnen und Richter Insgesamt 1.891,7 11,0 02 - Verfassungsgerichtshof 3,0 1,0 06 - Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 1.824,3 11,0 SenJustVA 7,1 3,0 0600 SenJustVA - Politisch-Administrativer Bereich und Service - 2,1 . 0605 Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt 5,0 3,6 Generalstaatsanwaltschaft 30,6 4,9 0611 Generalstaatsanwaltschaft 30,6 4,9 Staatsanwaltschaft 363,0 14,5 0612 Staatsanwaltschaft 363,0 14,5 Amtsanwaltschaft 2,0 . 0613 Amtsanwaltschaft 2,0 . Kammergericht 130,8 11,0 0615 Kammergericht 130,8 11,0 Landgericht 388,3 8,1 0616 Landgericht 388,3 8,1 Amtsgerichte 588,3 11,2 0619 Amtsgericht Charlottenburg 63,2 7,3 0621 Amtsgericht Köpenick 16,4 6,7 0622 Amtsgericht Lichtenberg 24,5 8,1 0623 Amtsgericht Mitte 51,3 8,4 0624 Amtsgericht Neukölln 21,7 4,7 0625 Amtsgericht Pankow-Weißensee 41,1 13,3 0626 Amtsgericht Schöneberg 48,4 8,4 0627 Amtsgericht Spandau 16,9 5,4 0628 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 87,6 15,8 0630 Amtsgericht Tiergarten 184,8 14,2 0631 Amtsgericht Wedding 32,5 7,3 Oberverwaltungsgericht BB 36,6 12,0 0641 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 36,6 12,0 Verwaltungsgericht 112,6 8,2 0642 Verwaltungsgericht 112,6 8,2 Sozialgericht 165,1 12,2 0651 Sozialgericht 165,1 12,2 11 - Integration, Arbeit und Soziales 64,3 11,8 Arbeitsgerichtsbarkeit 64,3 11,8 1141 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 22,0 6,6 1142 Arbeitsgericht 42,3 14,6 Zeichenerklärung: . Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Hinweise: Bitte beachten Sie auch die beigefügten Erläuterungen und methodischen Hinweise. Einzelplan --- Behörde --- Kapitel Beschäftigte im Jahresdurchschnitt Durchschnittliche Zahl der Krankheits(kalender)tage je Beschäftigten Durchschnittliche Zahl der Krankheitskalendertage der Richterinnen und Richter im unmittelbaren Landesdienst Berlin im Jahr 2017 gruppiert nach Einzelplänen, Behörden/Bereichen und Kapiteln der Hauptverwaltung