Drucksache 18 / 17 470 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2019) zum Thema: Funde bei Einlasskontrollen in den Berliner Gerichten und Behörden 2017 und 2018 und Antwort vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 470 vom 9. Januar 2019 über Funde bei Einlasskontrollen in den Berliner Gerichten und Behörden 2017 und 2018 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche und wie viele sicherheitsrelevanten Gegenstände wurden im Rahmen der Einlasskontrollen in den Berliner Gerichten, bei der Berliner Staats- und Amtsanwaltschaft sowie bei den Behörden Berlins, an denen Einlasskontrollen stattfinden, in den Jahren 2017 bis 2018 aufgefunden (bitte nach Jahr, Gericht/Behörde, Gegenstand und Anzahl gesondert darstellen)? Zu 1.: Die Einlasskontrollen am Justizcampus Moabit werden durch den Zentralen Dienst Sicherheit des Amtsgerichts Tiergarten durchgeführt. Betroffen sind die Dienstgebäude des Amtsgerichts Tiergarten, des Landgerichts Berlin in Strafsachen, der Staatsanwaltschaft, der Amtsanwaltschaft und des Verwaltungsgerichts. Es wurden am Justizcampus Moabit jährlich ca. 7.500 sicherheitsrelevante Gegenstände einbehalten, die aufgrund der erheblichen Menge bis 2017 nicht statistisch erfasst wurden. Seit dem Jahr 2018 findet eine statistische Erfassung mit einer Unterscheidung zwischen Hieb- und Stichwaffen, sonstigen Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen sowie gefährlichen Gegenständen statt. Es wurden 2018 die folgenden Waffen und gefährlichen Gegenstände aufgefunden: Justizcampus Moabit 2018 Schusswaffen - Hieb- und Stichwaffen 2.026 Andere bzw. sonstige Waffen 144 Gegenstände, die gemäß der für den Justizstandort Moabit geltenden Kontrollordnung als gefährliche Gegenstände nicht in die Gerichtsgebäude mitgenommen werden dürfen 6.967 Die Staatsanwaltschaft betreibt an einem weiteren Dienstgebäude eine Pförtnerloge, an der nur die Zugangsberechtigung geprüft wird, aber keine Einlasskontrollen durchgeführt und dementsprechend auch keine Durchsuchungen vorgenommen werden. 2 Am Kammergericht und dem Amtsgericht Mitte/Landgericht am Standort Littenstraße wird die Anzahl der im Rahmen der Eingangskontrollen festgestellten gefährlichen Gegenstände wegen der Häufigkeit derartiger Funde nicht registriert. Ständige Einlasskontrollen finden bei dem Amtsgericht Lichtenberg erst seit diesem Jahr statt. Im Rahmen der dort bisher lediglich stichprobenartig durchgeführten Einlasskontrollen, welche erst ab dem Jahr 2018 statistisch erfasst wurden, sind im Jahre 2018 folgende sicherheitsrelevanten Gegenstände aufgefunden worden: Amtsgericht Lichtenberg 2018 Messer/Cuttermesser/Klinge 4 Glasflasche 2 Werkzeug 3 Sonstige gefährliche Gegenstände 3 Für das Amtsgericht Köpenick liegen Zahlen für die Jahre 2017 und 2018 vor. Diese stellen sich wie folgt dar: 2017 2018 Messer 422 250 Pfefferspray 133 52 sonstige gefährliche Gegenstände 33 272 Für das Amtsgericht Schöneberg liegen nur in Bezug auf das Dienstgebäude in der Grunewaldstraße statistische Angaben vor. Im Dienstgebäude in der Ringstraße werden nur anlassbezogene Einlasskontrollen durchgeführt; dort gemachte Funde werden nicht statistisch erfasst. 2017 2018 Messer 306 398 Werkzeug 68 99 Pfefferspray/CS-Gas 141 112 sonstige gefährliche Gegenstände 120 187 Für das Amtsgericht Neukölln stellt sich die Übersicht wie folgt dar: 2017* 2018 Messer allg. (Taschenmesser, Küchenmesser , Cuttermesser o.ä) 388 766 Werkzeuge (Hammer, Schraubendreher, Zange o.ä) 133 187 Pfefferspray 110 166 Glasflaschen 91 112 sonstige gefährliche Gegenstände 104 1.192 * Eine detaillierte Aufschreibung der aufgefundenen Gegenstände wird bei dem Amtsgericht Neukölln seit dem 30.05.2017 durchgeführt. Für das Jahr 2017 entsprechen die Angaben dem Zeitraum vom 30.05.2017 bis zum 31.12.2017. Für das Amtsgericht Charlottenburg stellt sich die Übersicht wie folgt dar: 2017 2018 Messer 27 112 Pfefferspray/Reizgas/Gasflaschen 26 48 Werkzeug (z.B. Schraubendreher usw.) 24 51 Nagelfeile, -schere, -knipser 18 - sonstige gefährliche Gegenstände 29 74 3 Der Anstieg der Funde bei den Einlasskontrollen ist im Amtsgericht Charlottenburg darauf zurückzuführen, dass mehr Einlasskontrollen stattgefunden haben. Zunächst fanden Einlasskontrollen nur stichprobenartig zweimal im Monat statt, dies hat sich nunmehr auf fast tägliche Kontrollen gesteigert. Für das Amtsgericht Spandau stellt sich die Übersicht wie folgt dar: 2017* 2018 Taschenmesser und andere Messer 263 425 Reizgas/ Pfefferspray 90 149 Multitool/ Werkzeuge 137 152 Scheren 37 32 Schlagstock 1 - sonstige gefährliche Gegenstände 67 29 * Für das Amtsgericht Spandau wird erst seit Juli 2017 die Anzahl verwahrter Gegenstände statistisch erfasst. Für das Jahr 2017 entsprechen die Angaben dem Zeitraum Juli 2017 bis Dezember 2017. Für das Amtsgericht Pankow/Weißensee stellt sich die Übersicht wie folgt dar: 2017 2018 Messer 241 481 Scheren 53 367 Pfefferspray/ CS-Gasspray 131 650 Werkzeuge 82 480 Nagelfeilen 16 - Glasflaschen 78 584 sonstige gefährliche Gegenstände 102 928 Der Anstieg der Funde bei den Einlasskontrollen ist im Amtsgericht Pankow/Weißensee damit zu erklären, dass die Kontrollpraxis restriktiver gehandhabt und nunmehr eine größere Anzahl an Gegenständen als „gefährliche Gegenstände“ i.S. der Kontrollordnung angesehen wird.. Für das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg stellt sich die Übersicht wie folgt dar: 2017 2018 Messer/Cuttermesse/Klinge 529 759 Glasflasche 66 136 Handfesseln 2 - Kabelbinder 1 1 Pfefferspray 305 349 Kubotans 7 14 Werkzeug 157 168 Multitool 37 54 sonstige gefährliche Gegenstände 56 129 Für das Amtsgericht Wedding stellt sich die Übersicht wie folgt dar: 2017 2018 Messer 705 580 Pfefferspray 216 160 Werkzeug 241 235 sonstige gefährliche Gegenstände 286 254 4 Für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt sich die Übersicht wie folgt dar: 2017 2018 Taschenmesser 171 215 Cutter Messer/andere Messer 69 73 Nagelschere/Schere 68 99 Pfefferspray/ CS Gas 37 61 sonstige gefährliche Gegenstände 187 306 Für das Sozialgericht stellt sich die Übersicht wie folgt dar: 2017 2018 Schere 115 181 Messer 436 411 Glasflasche 24 112 Werkzeug 129 120 Pfefferspray 89 104 sonstige gefährliche Gegenstände 76 44 Im Übrigen liegen keine statistischen Angaben über Funde bei Einlasskontrollen an anderen Gerichten in Berlin vor. 2. In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen und danach verboten sind (bitte nach Jahr, Gericht, Gegenstand, Anzahl und Verbotsgesetz gesondert darstellen)? Zu 2.: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das Sozialgericht und das Amtsgericht Schöneberg führen keine Statistik darüber, welche der aufgefundenen Gegenstände unter das Waffengesetz fielen und danach verboten waren. Bei den Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgericht Lichtenberg und Amtsgericht Pankow /Weißensee wurden keine nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstände sichergestellt . Bei dem Amtsgericht Köpenick wurden in ca. 5 Fällen Gegenstände sichergestellt, die jedoch nicht näher erfasst wurden. In den Fällen ist der zuständige Polizeiabschnitt informiert worden. Das Amtsgericht Neukölln hat im Jahre 2017 25 und im Jahre 2018 43 Einhand- bzw. Springmesser sowie im Jahre 2018 zwei Anscheinswaffen sichergestellt. Das Amtsgericht Spandau verständigt monatlich ein- bis zweimal die Polizei wegen Gegenständen , die möglicherweise nach dem Waffengesetz verboten sind. Das Amtsgericht Tiergarten hat in insgesamt 33 Fällen nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände sichergestellt. Bei einem Großteil handelte es sich um Einhand- oder Springmesser. Eine differenzierte Erfassung erfolgt nicht. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat insgesamt 12 nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände (z.B. Elektroschocker, Springmesser, Einhandmesser, Stahlrute, Teleskopschlagstock ) der Polizei übergeben. Das Amtsgericht Wedding hat in zwei Fällen von Funden von Messern die Polizei verständigt . 5 Bei dem Landgericht Berlin in der Dienststelle Littenstraße wurden in den letzten Jahren in zwei Fällen Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen, sichergestellt. Da dort keine statistischen Erfassungen der Funde erfolgen, kann diese Angabe nur ohne konkretes Jahr der Funde aus den Erinnerungen gemacht werden. Im Kammergericht wurde im Jahr 2018 ein nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser sichergestellt. 3. In wie vielen Fällen der unter Ziffer 2. genannten Fälle wurde Strafanzeige erstattet? Zu 3.: Strafanzeigen werden durch die Gerichte nur in Einzelfällen erstattet, da eine Strafverfolgung auch ohne Anzeigenerstattung in allen Fällen dadurch sichergestellt wird, dass die Gegenstände der Polizei übergeben werden. Diese ist von Amts wegen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet, wenn der Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Waffengesetz besteht. 4. Wie viele Übergriffe auf Bedienstete, die im Bereich der Einlasskontrolle tätig sind, gab es in den Jahren 2017 und 2018 in den Berliner Gerichten, der Berliner Staats- und Amtsanwaltschaft sowie der sonstigen Behörden Berlins mit Einlasskontrollen (bitte nach Jahr, Gericht/Staats- und Amtsanwaltschaft/Behörde sowie Delikt gesondert darstellen)? Zu 4.: Bei dem Kammergericht, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dem Landgericht Berlin, dem Sozialgericht Berlin sowie den Amtsgerichten ist es in den Jahren 2017 und 2018 nicht zu tätlichen Übergriffen auf Bedienstete, die im Bereich der Einlasskontrolle tätig waren, gekommen. Allerdings gehören verbale Auseinandersetzungen, unflätiges Verhalten und Bedrohungen zum Alltag. Durch das Amtsgericht Tiergarten wurde 2018 in einem Fall, der sich im Jahr 2017 ereignete, Strafanzeige und -antrag wegen Beleidigung gestellt. Durch das Amtsgericht Pankow/Weißensee wurde im Jahre 2017 Strafanzeige in einem Fall wegen Bedrohung gestellt. 5. Erhalten die in den Berliner Gerichten sowie der Berliner Staats- und Amtsanwaltschaft im Bereich der Einlasskontrolle tätigen Bediensteten Zulagen und wenn ja: welche (bitte nach der Verwendung im Bereich der Gerichte sowie der Staats- und Amtsanwaltschaft gesondert darstellen)? 6. Welche im Rahmen der Berliner Gerichte und der Berliner Staats- und Amtsanwaltschaft eingesetzten Bediensteten erhalten die Zulage gemäß Ziffer 12a der Anlage I (Besoldungsordnung A und B) des Besoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin (bitte nach den einzelnen Dienstorten und Geschäftsbereichen gesondert darstellen)? Zu 5. und 6.: Einlasskontrollen gehören zum Aufgabenbereich des Justizwachtmeisterdienstes des jeweiligen Gerichts. Die Durchführung von Einlasskontrollen ist eine besondere Sicherungsaufgabe im Sinne der Nummer 12a der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin und somit zulageberechtigt, sofern diese Tätigkeit im Monatsdurchschnitt mehr als die Hälfte der regelmäßigen Tätigkeit einnimmt. Die Zulage nach Nummer 12a der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin ist bislang an folgenden Gerichten gewährt worden: Kammergericht, Amtsgericht Tiergarten, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Köpenick, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Verwaltungsgericht Berlin und Sozialgericht Berlin. 7. Gibt es Änderungen in Bezug auf die Zulagenberechtigung der Bediensteten, die in den Berliner Gerichten, der Berliner Staats- und Amtsanwaltschaft sowie der sonstigen Behörden Berlins im Bereich der Einlasskontrolle tätig sind? Wenn ja: welche und wenn nein, warum nicht? 6 Zu 7.: Änderungen in Bezug auf die Zulagenberechtigung gibt es nicht, weil die Zulage nach der Vorbemerkung 12a des Teils II der Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG-ÜfBE) als besoldungsrechtlicher Bestandteil gemäß § 2 Abs. 1 BBesG-ÜfBE dem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Es obläge dem Abgeordnetenhaus als Gesetzgeber hier Änderungen vorzunehmen. 8. Wie viele Zulagenberechtigten nach Nummer 12a der Anlage I BBesG in der Überleitungsfassung für Berlin gab es bei den Berliner Gerichten, der Amts- und Staatsanwaltschaft Berlins sowie an sonstigen Berliner Behörden mit Einlasskontrolle in den Jahren 2017 und 2018 (bitte nach den einzelnen Dienstorten und Geschäftsbereichen sowie gesondert darstellen)? Zu 8.: In den einzelnen Häusern der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhielt die folgende Anzahl von Mitarbeitenden an den jeweiligen Dienstorten die Zulage nach Nr. 12a der Anlage 1 BBesG in der Überleitungsfassung für Berlin: Gericht 2017 2018 AG Pankow/Weißensee 9 11 AG Schöneberg 19 17 AG Tempelhof-Kreuzberg 21 21 Tiergarten (LG und AG) 243 248 Kammergericht 27 29 AG Köpenick - 11 AG Neukölln - 1 9. Wann ist die vollständige Umsetzung der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Sicherheitsrahmenkonzept für die Berliner Justiz geplant? Welche konkreten Maßnahmen konnten bereits an welchen Dienstorten umgesetzt werden (erbitte nach Dienstorten und Maßnahme gesonderte Darstellung)? Zu 9.: Der weitere Ausbau der Sicherheitsinfrastruktur in den Liegenschaften der Berliner Justiz ist dem Senat ein wichtiges Anliegen. Der Schutz von Bediensteten, Verfahrensbeteiligten , Zuschauern und Gästen ist eine dauerhafte Aufgabe, denen sich der Senat durch vielfältige Maßnahmen stellt. Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in einem Beteiligungsprozess mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden sowie den Beschäftigtenvertretungen ein Sicherheitsrahmenkonzept ausgearbeitet. Damit ist der zentral von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung durchzuführende Teil abgeschlossen und die weitere Umsetzung obliegt dezentral den einzelnen – mit eigener Personal- und Ressourcenverantwortung ausgestatteten – Dienststellen. Das Sicherheitsrahmenkonzept ist nun in Form von gerichts- bzw. behördenspezifischen Sicherheitskonzepten jeweils in den Dienststellen vor Ort umzusetzen. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung unterstützt dies durch finanzielle Mittel und durch Beratung und Begleitung lokaler Erarbeitungsprozesse, soweit dies gewünscht ist. Dieser Prozess ist im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung nun angelaufen und wird je nach spezifischer Situation eine unterschiedliche Zeitspanne in Anspruch nehmen . Daher kann keine Aussage dahingehend getroffen werden, wann eine vollständige Umsetzung des Sicherheitsrahmenkonzeptes zu erwarten ist. Berlin, den 29. Januar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung