Drucksache 18 / 17 474 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 10. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2019) zum Thema: Straßenumbenennungen nach den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung) und Antwort vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17474 vom 10.01.2019 über Straßenumbenennungen nach den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirke um Stellungnahmen gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt wurden und in die Beantwortung eingeflossen sind. Frage 1: Wie viele Straßen wurden gem. Nr. 2 (2) a) der AV Benennung (Beseitigung von Doppel- oder Mehrfachbenennungen) umbenannt? Frage 2: Wie viele Straßen wurden gem. Nr. 2 (2) c) erster Spiegelstrich der AV Benennung (Beseitigung von nationalsozialistischen Straßenbenennungen von 1933-1945) umbenannt? Frage 3: Wie viele Straßen wurden gem. Nr. 2 ( 2) c) zweiter Spiegelstrich der AV Benennung (Beseitigung von kommunistischen Straßenbenennungen von 1945 – 1989) umbenannt? Frage 4: Wie viele Straßen wurden gem. Nr. 2 (2) c) dritter Spiegelstrich der AV Benennung (Beseitigung von demokratienegativen Straßenbenennungen vor 1933) umbenannt? 2 Frage 5: Wie viele Straßen wurden gem. Nr. 2 (2) d) erster Spiegelstrich der AV Benennung (Personen von herausragender Bedeutung) umbenannt? Frage 6: Wie viele Straßen wurden gem. Nr. 2 (2) d) zweiter Spiegelstrich der AV Benennung (besondere historische Ereignisse) umbenannt? Antwort zu 1 bis zu 6: Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen keine Statistiken zu den angefragten Umbenennungen vor. Aus der Rückmeldung der Bezirksämter von Berlin ergibt sich hierzu folgendes Bild: Berliner Bezirke Zu 1 Zu 2 Zu 3 Zu 4 Zu 5 Zu 6 Mitte 0 1 0 0 0 0 Marzahn- Hellersdorf 0 0 0 0 0 0 Spandau 1 1 0 0 0 0 Charlottenburg- Wilmersdorf 0 1 1 0 0 0 Treptow- Köpenick 9 0 3 1 86 0 Neukölln 0 0 0 0 0 0 Reinickendorf 0 0 0 0 0 0 Tempelhof- Schöneberg 0 0 0 1 0 0 Lichtenberg 2 0 0 0 0 0 Steglitz- Zehlendorf 1 1 0 0 0 0 Berlin, den 28.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz