Drucksache 18 / 17 478 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 11. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2019) zum Thema: Arbeitsmarktintegration und Sozialleistungsbezug von Asylbewerbern und Antwort vom 31. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17478 vom 11. Januar 2019 über Arbeitsmarktintegration und Sozialleistungsbezug von Asylbewerbern ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft überwiegend Daten, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit erhebt. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die zuständigen Erhebungsstellen um Auskünfte gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die Daten werden unter Angabe der jeweiligen Quellen zum aktuellsten verfügbaren Stand nachfolgend wiedergegeben. Soweit Zahlen zu Personen „im Kontext von Fluchtmigration“ verfügbar sind, werden diese angegeben, ansonsten werden hilfsweise die acht stärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländer (HKL: Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Islamische Republik Iran, Pakistan, Arabische Republik Syrien) zugrunde gelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass darunter auch Personen sind, die schon länger und/oder aus anderen Gründen in Deutschland leben. 1. Wie viele Personen, im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den von der BA definierten acht Asylherkunftsländern, bezogen in Berlin Ende 2018 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II / XII? Wie hat sich diese Zahl seit 2014 entwickelt (bitte jahrweise auflisten)? Zu 1.: Im September 2018 waren in Berlin 46.130 Regelleistungsberechtigte (RLB) aus den acht Asylherkunftsländern für Leistungen nach dem SGB II erfasst, davon 36.272 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Kontext von Fluchtmigration sowie 1.778 Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII. Die abgefragten Leistungen der Sozialhilfe umfassen alle Kapitel des SGB XII. Es sind damit nicht nur die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII 2 umfasst, die der Lebensunterhaltssicherung dienen. Hierin können auch andere Leistungen wie Leistungen der Hilfen zur Pflege enthalten sein. Die Entwicklung in beiden Rechtskreisen seit dem Jahr 2014 ist den folgenden Tabellen zu entnehmen. Berichtsmonat Bestand RLB nach dem SGB II (8 HKL) Jahresdurchschnitt 2014 9.278 Jahresdurchschnitt 2015 12.767 Jahresdurchschnitt 2016 21.886 Jahresdurchschnitt 2017 39.772 Tab. 1: Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II aus den acht Asylherkunftsländern (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Stichtag Bestand Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (8 HKL) 31.12.2014 858 31.12.2015 1.094 31.12.2016 1.118 31.12.2017 1.599 Tab. 2: Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII aus den acht Asylherkunftsländern (Quelle: Fachverfahren ProSoz, Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin) 2. Wie viele Personen, im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den von der BA definierten Asylherkunftsländern, waren Ende 2018 in Berlin als arbeitssuchend registriert? Wie hoch ist hierunter jeweils der Anteil derer, die im Helferbereich bzw. in Fach- und Expertenberufen Arbeit suchen? Zu 2.: Arbeitsuchende sind in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit Personen, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben und die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (§ 15 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Im Dezember 2018 waren in Berlin insgesamt 28.067 Arbeitsuchende im Kontext von Fluchtmigration registriert. Der Anteil der Arbeitsuchenden im Helferbereich beträgt 70,2 Prozent. Auf den Bereich des Anforderungsniveaus einer Fachkraft entfallen 16,4 Prozent, auf die Anforderungsniveaus von Spezialisten und Experten 7,5 Prozent. (Ohne Angabe: 5,9 Prozent.) 3. Wie viele Personen, im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern, waren Ende 2018 in Berlin sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Wie groß ist innerhalb dieser Gruppe der Anteil der sog. Aufstocker? Zu 3.: In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit sind im Oktober 2018 in Berlin 13.800 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus den Asylherkunftsländern verzeichnet. Aufgrund der 6-monatigen Wartezeit für die statistische Berichterstattung ist dies ein vorläufiger Wert (Datenstand Dezember 2018). Am Jahresvergleichsstichtag 3 30. Juni 2018 waren in Berlin 11.331 Personen aus den Asylherkunftsländern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Anteil der umgangssprachlich als „Aufstocker“ bezeichneten Personen entsprach im Juni 2018 in Berlin 20,2 Prozent. Im Kontext der Fragestellung sind hier im Grunde die sogenannten „Ergänzer“ gemeint, d. h. Personen, die zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind bzw. die ihre Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit reduzieren. Der Begriff „Aufstocker“ bezeichnet in der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit dagegen Personen, die ergänzend zum Arbeitslosengeld nach dem SGB III noch Regelleistungen nach dem SGB II beziehen. 4. In welchen Branchen sind die in Frage 3 genannten Personen vorrangig beschäftigt und haben sich insoweit seit 2015 relevante Änderungen ergeben? Wie hoch ist der Anteil derer, die in un- bzw. angelernten Tätigkeiten aktiv sind? Zu 4.: Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht Asylherkunftsländern sind in Berlin hauptsächlich in den Branchen „Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“ und „Gastgewerbe“ sowie auch noch relativ stark im Bereich „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ und Gesundheits- und Sozialwesen“ (nach Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008, Stichtag 30. Juni 2018) tätig. Relevante Änderungen seit dem Jahr 2015 bezüglich der vorrangigen Branchen sind nicht zu verzeichnen. Der Anteil derer, die in Berlin in un- und angelernten Tätigkeiten aktiv sind, lag zum Stichtag 30. Juni 2018 bei 38,3 Prozent (Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus den acht Asylherkunftsländern nach Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeit: Helfer). 5. Wie hoch der Anteil der Frauen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, eine solche Beschäftigung suchen oder sich in beruflicher Ausbildung befinden, an der Gesamtzahl der seit 2015 nach Berlin gelangten Frauen im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern? Wie stark ausgeprägt ist die Erwerbsneigung dieser Frauen im Vergleich zu den Männern aus derselben Gruppe? Zu 5.: Das Verhältnis zur Gesamtzahl der seit 2015 nach Berlin gelangten Frauen im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern ist hier nicht darstellbar. Die nachfolgenden Angaben zu den erfragten Anteilen der Frauen beziehen sich hilfsweise auf die jeweilige Grundgesamtheit (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Arbeitsuchende und Auszubildende im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern). Der Anteil der Frauen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht Asylherkunftsländern beträgt 17,4 Prozent (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 30. Juni 2018). Der Anteil der Frauen an den Arbeitsuchenden im Kontext von Fluchtmigration beträgt 27,8 Prozent (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Dezember 2018). Der Anteil der Frauen an den Auszubildenden aus den acht Asylherkunftsländern beträgt 15,1 Prozent (Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Auszubildende am Jahresende, Berichtsjahr 2017. Vgl. zur Datenbasis Antwort zu Frage 6). Aussagen zur Erwerbsneigung der Frauen im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern lassen sich daraus nicht ableiten. Dazu wären unter anderem 4 weitere (quantitative) Informationen über die Erwerbswünsche der Gesamtheit dieser Frauen und ggf. bestehende Hürden der Arbeitsmarktintegration nötig. 6. Wie viele Personen, im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern, befinden sich derzeit in Berlin in einer staatlich oder privatwirtschaftlich organisierten beruflichen Ausbildung? Zu 6.: Die Angaben zu Ausbildungsverhältnissen sind der Berufsbildungsstatistik als jährliche dezentrale Bundesstatistik mit Auskunftspflicht zu entnehmen. Die Statistischen Landesämter erheben zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres im Auftrag des Statistischen Bundesamtes bei allen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zuständigen Stellen im Rahmen einer Vollerhebung registrierte Ausbildungsverhältnisse. Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. In der Berufsbildungsstatistik werden Daten nicht im Kontext von Fluchtmigration erhoben, sondern das Merkmal „Staatsangehörigkeit“. Hilfsweise wurde der Begriff „Asylherkunftsländer“ in Anlehnung an die Begriffsbestimmung durch die Bundesagentur für Arbeit als Indikator verwendet. Auszubildende/Auszubildender ist, wer einen Berufsausbildungsvertrag im Sinne des BBiG oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat, um eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (§ 5 BBiG), in einem als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf (§ 104 BBiG) oder in einem Ausbildungsberuf in der Erprobung (§ 6 BBiG) zu absolvieren. Nicht zu den Auszubildenden zählen (teilw. § 3 BBiG) beispielsweise Umschülerinnen/Umschüler bzw. Teilnehmerinnen/Teilnehmer an betrieblichen Umschulungsmaßnahmen, Personen, die ihre Berufsausbildung ausschließlich durch den Besuch von berufsbildenden Schulen erhalten sowie Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Berufsvorbereitung oder einer Einstiegsqualifizierung. Für das Berichtsjahr 2017 weist die Berufsbildungsstatistik Land Berlin 604 Auszubildende aus den acht Asylherkunftsländern aus. 7. Wie viele Personen, im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern, haben seit 2015 in Berlin an einer beruflichen Ausbildung teilgenommen, wie viele haben diese bislang erfolgreich abgeschlossen, wie viele haben diese vorzeitig abgebrochen oder sind an den Prüfungsanforderungen gescheitert? Zu 7.: Die Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Auszubildende, Prüfungen, Vertragslösungen (8 HKL) 2015 2016 2017 Auszubildende bzw. Ausbildungsverhältnisse 121 251 604 Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 69 175 426 Prüfungsteilnehmer/innen insgesamt 18 28 37 Abschlussprüfung 15 24 29 1. Wiederholungsprüfung 2 4 7 2. Wiederholungsprüfung 1 - 1 Bestandene Prüfungen 12 19 24 Endgültig nicht bestandene Prüfungen - - 1 Vorzeitig gelöste Ausbildungsverhältnisse 27 52 109 Tab. 3: Ausbildungsverhältnisse, Prüfungsteilnahmen und vorzeitig gelöste Ausbildungsverhältnisse von Personen aus den acht Asylherkunftsländern (Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Berufsbildungsstatistik Land Berlin) 5 Bei den Angaben zu den vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnissen ist zu berücksichtigen, dass diese nicht mit einem endgültigen Abbruch jeglicher Berufsausbildung gleichzusetzen sind. Dahinter kann auch ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs oder des Ausbildungsberufs stehen. 8. Inwieweit sind die in Herkunftsstaaten von Personen im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern erworbenen Qualifikationsstufen Abitur / mittlere Reife / Hauptschulabschluss vergleichbar mit dem deutschen Äquivalent? Wie vielen Schuljahren in Deutschland entsprechen jeweils die in den Herkunftsstaaten erworbenen Qualifikationsstufen Abitur / mittlere Reife / Hauptschulabschluss? 9. Inwieweit ist ein in den Herkunftsstaaten von Personen, im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern, erworbener Hochschulabschluss vom Niveau her vergleichbar mit dem deutschen Äquivalent? Zu 8. und 9.: Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise (Schulabschlüsse, Hochschulqualifikationen, Berufsqualifikationen) steht die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz als länderübergreifende Gutachtenstelle zur Verfügung. Mit der Datenbank „anabin“ unter der Webadresse https://anabin.kmk.org stellt die ZAB Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit ausländischer Schulabschlüsse mit inländischen Schulabschlüssen und der etwaigen Hochschulzugangsberechtigung mit einem ausländischen Schulabschluss führt die ZAB aus, dass in den Gremien der Kultusministerkonferenz (KMK) länderübergreifend beraten wird, inwieweit ein ausländischer Sekundarschulabschluss zum Hochschulzugang in Deutschland befähigt. Die daraus resultierenden KMK-Beschlüsse sind in der öffentlich zugänglichen Datenbank „anabin“ unter „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ einsehbar: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/schulabschluesse-mit-hochschulzugang.html#- land_gewaehlt. Übersichten zu den Bildungssystemen der mit der Schriftlichen Anfrage genannten Länder befinden sich ebenfalls in der anabin-Datenbank unter: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/bildungswesen.html. Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen (z. B. zum Zwecke der Aufnahme einer Berufsausbildung in Deutschland) sind die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder zuständig. Diese prüfen die ausländischen Bildungsnachweise und bestätigen die Gleichwertigkeit mit einem Sekundarschulabschluss des jeweiligen Bundeslandes. Die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse durch die ZAB erfolgt unabhängig davon, ob ein bestimmter Staat Herkunftsland von Geflüchteten oder Asylbewerberinnen oder Asylbewerbern ist oder sein könnte. Angesichts der Vielzahl von Hochschultypen, Niveaustufen, Abschlusstypen, bzw. der Komplexität eines jeden Bildungssystems insgesamt, wird bei der ZAB auf eine systematische Übersicht zu einzelnen Herkunftsländern verzichtet. Systematische Übersichten und Detailinformationen zu den Bildungssystemen der in der schriftlichen Anfrage genannten Länder befinden sich unter: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/bildungswesen.html 6 Informationen zu Hochschulabschlüssen aus den in der schriftlichen Anfrage genannten Ländern und deren Vergleichbarkeit befinden sich unter: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/hochschulabschluesse.html. Dem Senat liegt keine systematische Übersicht zu den in der Frage genannten Ländern vor. 10. Wie vielen der seit 2015 von Personen, im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern, gestellten Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation wurde auf Anhieb stattgegeben, bei wie vielen wurden Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen verlangt und wie viele wurden letztlich abgelehnt? Zu 10.: Die Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Entscheidungen im Anerkennungsverfahren (8 HKL) 2015 2016 2017 Positiv - volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation 69 70 138 Bescheid mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme 5 38 64 Negativ 12 17 61 Noch keine Entscheidung – Antrag in Bearbeitung 7 75 138 Tab. 4: Anerkennungsverfahren in Berlin von Personen aus den acht Asylherkunftsländern und Entscheidung vor Rechtsbehelf (Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Statistik zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin (BQFG Bln)) 11. Wie viele (absolut und prozentual) der seit 2015 nach Berlin gelangten Personen, im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern, sind Analphabeten und wie viele haben einen Alphabetisierungskurs besucht? Zu 11.: Angaben zur Gesamtzahl der Analphabetinnen und Analphabeten unter den seit 2015 nach Berlin gelangten Personen im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern liegen dem Senat nicht vor und konnten auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Kürze der Zeit und aufgrund der derzeit sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine Verpflichtung zur Auskunft besteht nicht, da das BAMF als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Abgeordnetenhaus Berlin unterliegt. Angaben zu Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Alphabetisierungskursen bzw. Integrationskursen mit Alphabetisierung des BAMF sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Alphabetisierungskurse bzw. Integrationskurse mit Alphabetisierung 2015 2016 2017 Neue Integrationsteilnehmerinnen/Integrationsteilnehmer 1.800 4.711 4.025 Tab. 5: Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Alphabetisierungskursen in Berlin (Quelle: BAMF, Integrationskursgeschäftsstatistik) Prozentuale Angaben im Verhältnis zu allen seit 2015 nach Berlin gelangten Personen im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern können aufgrund der fehlenden Datenbasis nicht abgeleitet werden. In Bezug auf die landesgeförderten Alphabetisierungs-Module für Geflüchtete hat die Geschäftsstelle Integration der Berliner Volkshochschulen hilfsweise aus den jährlichen 7 Umsetzungsberichten über die Anzahl der Module für 2016 und 2017 informiert: Die Berliner Volkshochschulen haben demnach im Jahr 2016 179 landesgeförderte Alphabetisierungs-Module für Geflüchtete angeboten, im Jahr 2017 waren es 201 Module. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den landesgeförderten Deutschkursen für Geflüchtete nur um einen Teil der in Berlin angebotenen Kurse im Alphabetisierungsbereich handelt. Das weitaus größere Kurssegment sind Kurse des BAMF, die stadtweit nicht nur von den Volkshochschulen, sondern von vielen verschiedenen Trägern angeboten werden. 12. Wie viele (absolut und prozentual) der seit 2015 nach Berlin gelangten Personen, im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern, haben keinen Schulabschluss oder haben keine belastbaren Angaben über einen Abschluss gemacht? Zu 12.: Hilfsweise werden hier die Angaben zum Schulabschluss von Arbeitsuchenden im Kontext von Fluchtmigration aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit angegeben. Demnach waren im Dezember 2018 in Berlin 8.985 Arbeitsuchende im Kontext von Fluchtmigration ohne Schulabschluss. Das entspricht 32,0 Prozent aller Arbeitsuchenden im Kontext von Fluchtmigration. Ohne Angabe zum Schulabschluss waren 5.399 Arbeitsuchende (19,2 Prozent). 13. Wie viele (absolut und prozentual) der seit 2015 nach Berlin gelangten erwachsenen Personen, im Kontext von Fluchtmigration bzw. aus den Asylherkunftsländern, haben keine (formale) berufliche Qualifikation? Zu 13.: Hilfsweise werden hier die Angaben zum Berufsabschluss von Arbeitsuchenden im Kontext von Fluchtmigration aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit angegeben. Demnach waren im Dezember 2018 in Berlin 23.008 Arbeitsuchende im Kontext von Fluchtmigration ohne (formalen) Berufsabschluss. Das entspricht 81,7 Prozent aller Arbeitsuchenden im Kontext von Fluchtmigration. 14. Wie hoch ist die Summe der seitens des Landes Berlin im Jahr 2018 nach dem AsylbLG erbrachten Leistungen und wie verhält sich diese Summe zu der im Haushalt hierfür veranschlagten Summe? Zu 14.: Die Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Land Berlin belaufen sich vorläufig auf rund 431 Millionen Euro. Dieser Summe steht ein rechnerischer Haushaltsansatz in Höhe von 416 Millionen Euro gegenüber. Damit ist der ursprüngliche Ansatz um rund 4 % überschritten worden. 15. Trifft es zu, dass der Regierende Bürgermeister im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz 2018 einen Beschluss mitgetragen hat, mit welchem die Regierungschefs der Bundesländer die Bundesregierung auffordern, das AsylbLG so zu ändern, dass sog. Dublin-Fälle, also Asylbewerber, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU einen Asylantrag gestellt haben, nur noch gekürzte Leistungen erhalten? Falls ja, in welchem Umfang sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten die Leistungen gekürzt werden? Zu 15.: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich im Dezember 2018 dazu bekannt, die geltenden Vorgaben zu Anspruchseinschränkungen gegen Ausländerinnen und Ausländer, die nicht an der Klärung ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit oder nicht an der Passersatzbeschaffung mitwirken, konsequent umzusetzen. Sie haben in diesem Zusammenhang die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative aufgefordert, das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) dahingehend zu erweitern, dass Personen, die der Dublin III-VO unterfallen (Dublin- Fälle), nur noch gekürzte Leistungen erhalten. 8 Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt zur Bewertung noch nicht vor. Berlin, den 31. Januar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales