Drucksache 18 / 17 481 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2019) zum Thema: Breitbandinitiative des BMVI jetzt auch für Berlin: was kommt in 2019? und Antwort vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17481 vom 09. Januar 2019 über Breitbandinitiative des BMVI jetzt auch für Berlin: was kommt in 2019? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit Senatsbericht vom 22. November 2018 hat Herr StS Rackles über den Bundeskabinettsbeschluss berichtet, welcher das Land Berlin doch noch in die Breitbandinitiative des BMVI aufnimmt . Wie wird das Programm konkret im Jahr 2019 in Berlin genutzt? 2. Wie wurden die Schulen und die Bezirke über die Nutzbarkeit und die Beantragungsformalien informiert? 3. Welche Hilfestellungen gibt der Senat den Schulen und den Bezirken? 4. Welche Mittelbeantragung plant der Senat bei den landesunmittelbaren Schulen und Bildungseinrichtungen in 2019? 5. Welche Planungen bestehen seitens des Senats und der Bezirke für das Jahr 2020? 6. Welche konkreten Ausstattungsstandards will der Senat in den Schulen durch Landesmittel und die Nutzung der Förderprogramme Digitalpakt Schule, Förderoffensive "Digitales Klassenzimmer" und BMVI-Breitbandinitiative bis wann garantieren und welche verbindlichen Zwischenziele werden formuliert? Zu 1. bis 6.: Gemäß § 109 Schulgesetz (SchulG) obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Zuständigkeit für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie die Vernetzung und Anbindung an die lokale Infrastruktur . 2 Die Aufnahme aller Schulen und Krankenhäuser als „weiße Flecke“ in die Breitbandinitiative des BMVI ist erst Ende November 2018 erfolgt. Zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die allgemein bildenden sowie zentral verwalteten Schulen ist derzeit noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Die Ausgestaltung der Nutzung des Förderprogramms DigitalPakt Schule kann erst nach Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung im Rahmen der Gesamtstrategie erfolgen. Für die beruflichen Schulen ist keine Nutzung von Mitteln aus der Breitbandinitiative eingeplant. Für die beruflichen Schulen bestehen aufgrund der berufsfeldspezifischen Besonderheiten in der Ausbildung individuelle Ausstattungskonzepte. Abhängig vom Ausstattungsbedarf wird die Nutzung von Fördermöglichkeiten geprüft. 7. Werden diese technischen Meilenstein-Ziele mit den pädagogischen Fortbildungen der Lehrer synchronisiert? Bis wann werden alle Lehrer in Berlin in der Lage sein, die neue Technik in ihrem Unterricht anzuwenden? Zu 7.: Die Fort- und Weiterbildungsangebote für die Thematik Medienbildung an den allgemein bildenden sowie zentral verwalteten Schulen werden an den Bedarf angepasst und sind nachfrageorientiert. Für die beruflichen Schulen werden abhängig vom Ausstattungsbedarf die notwendigen pädagogischen Fortbildungen in Anspruch genommen. 8. Ist die Aufnahme Berlins in die Förderungsfähigkeit bei der Breitbandinitiative nur auf Schulen beschränkt oder wird Berlin auch in die Lage versetzt, Förderungen für die Bereiche von Krankenhäusern und Gewerbegebieten zu nutzen? Wenn ja, wie sind hier die Planungen des Senats diese Mittel abzurufen? Zu 8.: Das Land Berlin kann über den Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser und über den Sonderaufruf Gewerbegebiete Fördermittel vom Bund beantragen. Der Sonderaufruf ist demnach in zwei Kategorien getrennt worden. Die Antragsstellung Schulen und Krankenhäuser erfolgt gemeinsam. Das Land Berlin kann mehrere Anträge je Sonderaufrufkategorie stellen, entweder bezirksweise oder über mehrere Förderprojektgebiete . Wichtig ist eine räumliche Abgrenzung der Anträge zueinander. Voraussetzung ist, dass das Land als Gebietskörperschaft die Anträge für die einzelnen Bezirke oder Gebiete stellt und damit auch der Zuwendungsempfänger ist. Nach der positiven Entwicklung, dass Berlin mehrere Anträge stellen kann, ist das Land Berlin derzeit in der Abstimmung über den Mittelabruf. 9. Wie ist die Vernetzung und Zusammenarbeit des Senats mit dem Breitbandbüro des Bundes? Welche konkreten Erfahrungen wurden gesammelt? Welche Besserungen sind notwendig? Zu 9.: Zur Unterstützung der Landesverwaltung wurde das Breitband-Kompetenz-Team Berlin (BKT Berlin) im Oktober 2018 eingerichtet. Dieses wird von TÜV Rheinland 3 Consulting im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe geführt und ist erster Ansprechpartner für die Bezirke sowie Unternehmen, Verbände, Privatpersonen und alle weiteren relevanten Breitbandakteure im Land. Das BKT Berlin priorisiert insbesondere den Austausch mit dem Breitbandbüro des Bundes, um das Land hinsichtlich der Möglichkeiten bei der Bundesförderung zu beraten. Erster Ansatzpunkt für die Zusammenarbeit ist die Abstimmung zum Sonderaufruf. Berlin, den 23. Januar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie