Drucksache 18 / 17 483 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 10. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2019) zum Thema: Personalsituation in den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern und Antwort vom 25. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 483 vom 10. Januar 2019 über Personalsituation in den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter besser ausgestattet werden sollen. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher in diesem Zusammenhang ergriffen? Zu 1.: Die hinreichende materielle und personelle Ausstattung der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter (VetLeb) obliegt den Bezirken. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat sich daher u. a. an die Bürgermeister/-innen der Bezirke gewandt, die VetLeb bei der Verteilung der in 2017 zusätzlich den Bezirken zur Verfügung gestellten 1.250 Stellen entsprechend zu berücksichtigen. Im Rahmen der laufenden Haushaltsaufstellung für 2020/2021 setzt sich die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung dieses Jahr erneut bei den Bezirken für eine personelle Stärkung der VetLeb ein. Außerdem hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in 2017 eine Workshop-Serie „VetLeb“ initiiert, in der sowohl Strukturfragen als auch Aspekte der Personalausstattung dieser Ämter thematisiert wurden. Des Weiteren ist die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung aktiv an der Geschäftsprozessmanagementanalyse im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Rahmen des Projektes „Geschäftsprozessoptimierung Ordnungsämter“ zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin beteiligt. Ergebnisse aus diesem Projekt sowie der Workshop-Serie „VetLeb“ sollen auch als eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung von abgestimmten Personalbedarfskonzepten für den VetLeb-Bereich dienen , die als grundlegendes Instrument zur Steuerung der Personalausstattung in diesem Überwachungsbereich angesehen werden. 2. Wie hat sich die Personalausstattung bei den o.g. Ämtern und bei der zuständigen Senatsverwaltung entwickelt? Bitte um die Auflistung der VZÄ für die letzten zehn Jahre. 2 Zu 2.: Die Entwicklung der Personalausstattung der VetLeb und der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltung kann aus den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Entwicklung der Personalausstattung der für den Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltung in VZÄ (Vollzeitäquivalent): 2013 2015 2019 Personal in VZÄ 12 14 20 Entwicklung der Personalausstattung der VetLeb der Bezirke in VZÄ: Personal in VZÄ 2010 2011 2012 2013 2015 2017 2019 Tierarzt/in 50,7 50,0 50,0 49,6 48,7 51,3 59,0 Lebensmittelchemiker/in 3,8 3,8 4,0 4,0 4,0 3,0 2,0 Lebensmittelkontrolleur/in* 83,0 83,0 86,0 85,0 89,3 88,5 87,8 Handelskontrolleur/in** 8,0 8,4 6,4 6,4 4,0 4,5 5,0 Verwaltungspersonal 52,1 48,1 42,1 39,4 38,6 40,2 52,5 Summe 197,6 193,3 188,5 184,4 184,6 187,5 206,3 * = einschließlich Planprobenehmer/in, Weinkontrolleur/in, Futtermittelkontrolleur/in ** = einschließlich Preiskontrolleur/in 3. Welche haushälterischen Ansätze hat der Senat, um die o.g. Ämter in den kommenden Haushaltsjahren 2020/21 besser auszustatten? Zu 3.: Die Ausstattung der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter richtet sich nach Bezirkshaushaltsplänen, die gemäß § 26a Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) die bei der Wahrnehmung der Bezirksaufgaben entstehenden Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die Globalzuweisungen sowie die Abwicklung der Ergebnisse aus Vorjahren enthalten. Für die Veranschlagung werden für jeden Bezirk von der Senatsverwaltung für Finanzen Globalsummen vorgegeben, die mit den Bezirken abgestimmt werden. Die Globalsummen bestehen aus Teilsummen für Personalausgaben , für konsumtive Sachausgaben und für Investitionen (vgl. Nr. 4 AV zu § 26a LHO). Nach § 26a Abs. 2 LHO sind bei der Bemessung der Globalsummen unter Beachtung des Artikels 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin der Umfang der Bezirksaufgaben und die eigenen Einnahmemöglichkeiten zugrunde zu legen. Die Verteilung erfolgt durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung. 4. Wie bewertet der Senat den aktuellen Zustand, dass die o.g. Ämter in allen Bezirken den Ordnungsämtern unterstellt sind? Zu 4.: Mit dem Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG, 27.10.2011) wurde die Aufgabe der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht in allen Bezirken einheitlich den Ordnungsämtern zugeordnet. In allen Ordnungsämtern wurde hierfür der Fachbereich „Veterinär- und Lebensmittelaufsicht“ eingerichtet. 3 Gegen die gegenwärtig bestehende organisatorische Zuordnung der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zum Ordnungsamt gibt es keine grundsätzlichen Bedenken. Den Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ist mit den übrigen Aufgaben des Ordnungsamts gemein, dass der Vollzug von Ordnungsrecht im Mittelpunkt der Aufgaben steht. Dies kommt u. a. in § 1 Absatz 3 Nummer 6 GDG - Gesundheitsdienstgesetz - (Schutz, Überwachung, Abwehr von Gefahren) zum Ausdruck. Es bestehen zwar inhaltliche Unterschiede zu den übrigen Aufgaben des Ordnungsamts, diese sind jedoch strukturell nicht so verschieden, dass sie die derzeitige Zuordnung zum Ordnungsamt grundsätzlich ungerechtfertigt erscheinen lassen. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Einschätzung der organisatorischen Zuordnung der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zum Ordnungsamt findet im Rahmen der Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin eine umfassende Analyse der Geschäftsprozesse in diesem Aufgabenbereich statt. Berlin, den 25. Januar 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung