Drucksache 18 / 17 487 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 11. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2019) zum Thema: Migrantenunterkünfte in der Bäkestraße, Lichterfelde und Antwort vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17487 vom 11. Januar 2019 über Migrantenunterkünfte in der Bäkestraße, Lichterfelde ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In den modularen Unterkünften in der Bäkestraße soll der Bezug neben anderen Gründen auch deshalb noch nicht vollzogen worden sein, weil die Küchenzeilen falsch eingebaut worden sein sollen. 1. Treffen die diesbezüglichen Meldungen zu? Zu 1.: Zutreffend ist, dass das Objekt erst in der 51. Kalenderwoche 2018 mangelfrei nach einem Küchenumbau für die weitere Nutzung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) übernommen werden konnte. 2. Worin manifestiert sich der „falsche Einbau“? 3. Da es sich bei dem Einbau von Küchenzeilen um eine millionenfach erfolgte handwerkliche Standardleistung handelt, bitte ich um präzise Darstellung, ob und wenn ja welche Abweichungen von den üblichen Standards vorgelegen haben. 4. Durch wen sind die baulich-technischen oder gestalterischen Vorgaben für die Küchen genehmigt worden? 5. Sind diese Vorgaben geändert worden? Und wenn ja, warum und wie oft? 6. Handelt es sich bei den Fehleinbauten um handwerklich/technisch negative Abweichungen von der üblichen Soll-Beschaffenheit, d. h. um Fehler der ausführenden Betriebe? 2 7. Gibt es einen Dissens zwischen Bauherrn und Bauausführern über die Ursächlichkeit der Fehleinbauten? 8. Wie beurteilt der Senat die Ursächlichkeit der Fehleinbauten? 9. Wie hoch belaufen sich die direkten und indirekten Kosten für den mehrfachen Küchenumbau? 10. Wer trägt die Kosten für den mehrfachen Küchenumbau? Zu 2. bis 10.: Dem Auftrag zum Einbau der Küchen sind DIN-Vorschriften und bauliche Qualitätsanforderungen des LAF zugrunde zu legen. Das LAF hat zunächst die Küchen nicht abgenommen, da infolge eines Bauplanungsfehlers die Zahl der Unterbringungsplätze verringert wurde und die Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter nicht eingehalten werden konnten. Zudem befanden sich die Sicherungskästen in unmittelbarer Nähe zu den Spülen, sodass die Gefahr von elektrischen Kurzschlüssen bestand. Für den ursächlichen Planungsfehler hat die Wohnungsbaugesellschaft die Verantwortung übernommen und den Mangel bereits beseitigt. Die Kosten des einmaligen Küchenumbaus sind Teil der Gesamtbaukosten der Wohnungsbaugesellschaft und sind insofern dem Land Berlin nicht bekannt. Berlin, den 29. Januar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales