Drucksache 18 / 17 488 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 11. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2019) zum Thema: Deutschunterricht und Sprachförderung an beruflichen Schulen für Jugendliche mit und ohne Fluchthintergrund und Antwort vom 01. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Bettina Jarasch und Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17488 vom 11. Januar 2019 über Deutschunterricht und Sprachförderung an beruflichen Schulen für Jugendliche mit und ohne Flüchtlingshintergrund ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Sprachkurse für Geflüchtete mit jeweils welchem Umfang und auf welchen Niveaus werden derzeit in Berlin an welchen Orten (Institution, Bezirk), mit welchen Teilnehmerzahlen und von wem finanziert (Bund, Land, ggf. andere) angeboten? Wie viele davon sind spezielle Alphabetisierungskurse ? Zu 1.: Aufgrund der Bezeichnung der Schriftlichen Anfrage ist davon auszugehen, dass Sprachkurse an den Oberstufenzentren gemeint sind, so dass sich auch die Antworten entsprechend darauf beschränken. In den 122 Willkommensklassen der 46 beruflichen und zentralverwalteten Schulen werden gegenwärtig 1.551 Schülerinnen und Schüler in 122 Klassen unterrichtet. Bezirk/Nummer Anzahl Schulen Willkommensklassen davon Alphabetisierung davon Praxiserprobung Sprachniveaustufe nach GER GER A1-A2/B1 unter GER A 1 GER A1-A2/B1 Schülerinnen/Schüler pro Klasse 15 12 10 01 Mitte: 4 7 0 0 02 Friedrichshain-Kreuzberg 7 28 5 1 03 Pankow 6 14 1 0 04 Charlottenburg- Wilmersdorf 7 17 3 0 05 Spandau 2 7 0 0 06 Steglitz - Zehlendorf 4 15 2 2 07 Tempelhof - Schöneberg 3 5 0 0 08 Neukölln 4 4 0 0 09 Treptow - Köpenick 1 4 1 0 10 Marzahn - Hellersdorf 2 3 0 0 11 Lichtenberg 3 11 2 0 12 Reinickendorf 3 8 1 0 2 Folgende weiterführenden Bildungsgänge werden in den 46 beruflichen und zentralverwalteten Schulen von den ehemaligen Willkommensschülerinnen und Willkommensschülern besucht (Stand 01.11.2018): Bildungsgänge Teilnehmer /- innen Sprachniveaustufe nach GER* Umfang des Unterrichts in Wochenstunden Berufsqualifizierende Lehrgänge (BQL) 1.513 GER A2/B1 Integrierte Sprachförderung: sprachsensibler Unterricht in allen Fächern, 30 Stunden plus 26 Teilungsstunden Integrierte Berufsausbildungs -vorbereitung (IBA) 262 GER A2/B1 Integrierte Sprachförderung: sprachsensibler Unterricht in aller Fächern, 30 Stunden plus 26 Teilungsstunden Berufsschule 992 GER B 2/ C1 12-16 Stunden, davon 2-4 Deutsch Berufsfachschule 187 GER B 2/ C1 30 Stunden, davon 2-4 Deutsch * GER = Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen 2. Wie plant der Senat zu gewährleisten, dass Sprach-/Deutschkurse insbesondere für Geflüchtete, die sich in dualen Bildungsgängen befinden (duale Ausbildung, EQ, IBA, etc.) an den OSZ stattfinden, so dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Betrieb und Schule nicht noch einen dritten Lernort aufsuchen müssen? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie plant seit Beginn des Schuljahres 2018/2019 gemeinsam mit der Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Berlin, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Agentur für Arbeit, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Industrie - und Handelskammer, der Handwerkskammer und den beteiligten zertifizierten Bildungsträgern das zusätzliche Angebot von BAMF- Berufssprachkursen in allen Berufsfeldern. Die Berufssprachkurse in den Berufsschulen mit insgesamt 400 Stunden in den ersten beiden Ausbildungsjahren entlasten die Ausbildungsbetriebe und ersparen den Schülerinnen und Schülern unnötige Fahrwege. 3. Auf welchem Stand ist die Kooperation mit den beruflichen Schulen zur Umsetzung von BAMF- Berufssprachkursen? Wie viele berufliche Schulen nehmen an der Kooperation teil? Zu 3.: Von 486 erreichten Schülerinnen und Schülern in der Berufsschule haben 292 die Voraussetzungen des BAMF erfüllt. Die Teilnahmeberechtigten verteilen sich auf vier verschiedene Sprachstandstufen (unter GER B1= 42 TN, GER B1= 134 TN, GER B2 = 106 TN und GER C1= 10 TN) und 21 Berufsschulen. In keinem der Schulstandorte wurde die erforderliche BAMF-Kursfrequenz von 15 Teilnehmern und Teilnehmerinnen erreicht. Dementsprechend konnten bisher nur vier schulübergreifende Sammelkurse bei den Bildungsträgern eingerichtet werden. Gegenwärtig wird mit dem BAMF über die Absenkung der Mindestanzahl von 15 auf 7-8 Schülerinnen und Schülern verhandelt, die Entscheidung steht für Februar 2019 an. Am 28.01.2019 wird der konkrete Umsetzungsstand mit den 7 zertifizierten Bildungsträgern einer erneuten Feinabstimmung unterzogen. 3 4. Welche Voraussetzungen sind notwendig, um einen BAMF-Sprachkurs stattfinden zu lassen? Inwieweit ist es möglich einen Sprachkurs mit Teilnehmer*innen sowohl aus BAMF-Förderung als auch als Landesförderung umzusetzen? Zu 4. Die Aufnahme in BAMF-Berufssprachkurse unterliegt gegenwärtig mehreren Voraussetzungen : - Abschluss eines Ausbildungsvertrages (Duale Ausbildung), - Erfüllung der Fördervoraussetzungen gemäß Verordnung über die berufssprachbezogene Deutschförderung vom 04.05.2016. 5. Welche Problemstellungen hindern ggf. eine Umsetzung der Sprachkurse an den OSZ? Bitte um Darstellung der Hindernisse für jede der teilnehmenden beruflichen Schulen. Zu 5.: Die Probleme ergeben sich aus den rechtlichen Rahmen der Zugangsvoraussetzungen gemäß der Verordnung über die berufssprachbezogene Deutschförderung. Unter anderem sind Geflüchtete im Asylverfahren und Geduldete nicht zur Teilnahme an den BAMF-Berufssprachkursen berechtigt. Ausgenommen sind hierbei Asylsuchende aus den Herkunftsländern: Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia. Darüber hinaus müssen Teilnehmende mindestens über ein Sprachstandniveau B1 (GER) verfügen oder vorab einen Integrationskurs abgeschlossen haben. Die hohen Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme, die sehr unterschiedlichen Eingangssprachniveaustufen der teilnehmenden Auszubildenden und den daraus resultierenden geringen Teilnahmefrequenzen in den einzelnen Berufsgruppen behindern eine Umsetzung in der Praxis. 6. Wieviel Ressourcen stehen den beruflichen Schulen insgesamt für Deutsch- und Sprachförderangebote im Rahmen ihrer regulären Bildungsangebote (also außerhalb der Willkommensklassen) zur Verfügung? Inwiefern gibt es hier neben der in den Unterricht integrierten Sprachförderung noch Zusatzangebote und, wenn ja, für welche Zielgruppen sind diese konzipiert und offen? Zu 6.: Es stehen 700 Stunden zur Verfügung. Davon werden ca. 100 Stunden für additive Angebote verwendet, die sich an Klassen der Berufsvorbereitung (Internationale Berufsakademie [IBA] und Berufsqualifizierender Lehrgang [BQL]) sowie der studienqualifizierenden Bildungsgänge (E-Phase, Fachoberschule [FOS], Berufsoberschule [BOS]) richten. 7. Woran bemisst sich diese Ressourcenzumessung und in welchem Verhältnis steht sie im Vergleich zu den Sprachfördermitteln an allgemeinbildenden Schulen? Verfügt der Senat über evaluierende Daten zum Erfolg des bisherigen Ressourceneinsatzes zur Sprachförderung an beruflichen Schulen sowie zur Deutschförderung speziell für Geflüchtete? Wenn ja, bitte ausführen. Zu 7.: Die Sprachförderung in den beruflichen Schulen erfolgt integrativ im Rahmen der zugemessenen Stunden nach Stundentafel und durch eine gesonderte Zuweisung von 698 Stunden als sogenannte flankierende Maßnahmen. 4 Daten zum Erfolg des bisherigen Ressourceneinsatzes zur Sprachförderung liegen an zentraler Stelle nicht vor. 8. Inwiefern werden auch berufsbezogene Sprachförderangebote gemacht? Welche Unterrichtsmaterialien werden den Unterrichtenden für die allgemeine sowie berufsbezogene Sprach- bzw. Deutschförderung zur Verfügung gestellt? Zu 8.: Die berufsbezogenen Sprachförderangebote können gegenwärtig nur in Form der BAMF-Berufssprachkurse angeboten werden. Zur Umsetzung der berufsbezogenen Sprachförderung wurden zusätzlich folgende Unterrichtsmaterialien bestellt: - Schuljahr 2017/2018: je 20 Lehrbücher für 19 Schulen (6.514,- €), - Schuljahr 2018/2019: je 25 Lehrbücher für 30 Schulen (8.614,- €). 9. Hält der Senat das derzeitige Angebote an allgemeiner sowie berufsbezogener Deutsch- und Sprachförderung an den beruflichen Schulen für bedarfsgerecht oder inwiefern plant der Senat, diese Förderung zu intensivieren? Zu 9.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bietet gegenwärtig die Sprachförderung in den Willkommensklassen und der Berufsvorbereitung an. In der dualen Ausbildung sind die Berufsschulen Partner der Arbeitgeberverbände, insofern wird hier für die Sprachförderung die Einrichtung von Berufssprachkursen des BAMF favorisiert. Sollten die BAMF-Kurse nicht passgenauer an die Zielgruppe angepasst werden können, so behält sich das Land eine Ausweitung zielgruppengerichteter Angebote mit Landesmitteln vor. Berlin, den 1. Februar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie