Drucksache 18 / 17 490 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2019) zum Thema: VBB65+ auch bei Berufsunfähigkeit? und Antwort vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17490 vom 15. Januar 2019 über VBB65+ auch bei Berufsunfähigkeit? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist berechtigt ein VBB 65+ Ticket zu erwerben? Antwort zu 1: Im Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ist der Kreis der Nutzungsberechtigten des VBB-Abo 65plus definiert: „Zur Nutzung berechtigt sind alle Personen, die am 1. Geltungstag des VBB-Abo 65plus mindestens 65 Jahre alt sind“ (vgl. VBB-Tarif, Teil B. Kap. 5.2.6). Frage 2: Welche Argumente sprechen dafür eine Berechtigung für Berliner*innen zu schaffen, die eine Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsfähigkeit beziehen, aber das entsprechende Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben? Frage 3: Welche Argumente sprechen dagegen eine Berechtigung für Berliner*innen zu schaffen, die eine Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsfähigkeit beziehen, aber das entsprechende Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben? Antwort zu 2 und zu 3: Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Das VBB-Abo 65plus ist kein Sozialtarif, für den Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Mindereinnahmen gezahlt werden. Bei diesem Zeitkartenangebot handelt es sich vielmehr um ein kaufmännisch kalkuliertes „normales“ Tarifangebot. Würde für dieses 2 Zeitkartenangebot der Kreis der Nutzungsberechtigten erweitert werden, würde die Kalkulationsgrundlage verlassen werden. Für das VBB-Tarifgebiet Berlin AB wird weiterhin das Berlin-Ticket S angeboten. Nutzungsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber des „berlinpass“. Für dieses Tarifprodukt werden entsprechende Ausgleichszahlungen geleistet. Falls eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten des „berlinpass“ gewünscht sein sollte, sind hierfür die entsprechenden Mittel zum Ausgleich der Mindereinnahmen bereitzustellen. Berlin, den 22.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz