Drucksache 18 / 17 491 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2019) zum Thema: Bürgerveranstaltungen der Berliner Polizei bei Wahlkreisabgeordneten und Antwort vom 26. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17491 vom 15. Januar 2019 über Bürgerveranstaltungen der Berliner Polizei bei Wahlkreisabgeordneten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Abgeordnete der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Gunnar N. Lindemann, hat bei der zuständigen Stelle des LKA eine Bürgerveranstaltung zum Thema Einbruchschutz in seinem Wahlkreis beantragt. Die Durchführung dieser Veranstaltung wurde von der Senatsinnenverwaltung abgelehnt. 1. Aufgrund welcher Richtlinien fand diese Entscheidung statt? Bitte entsprechende Durchführungsbestimmungen nennen. 2. Falls es hierzu keine Durchführungsbestimmungen gibt: Was waren die konkreten Gründe für diese Entscheidung und wer hat diese zu verantworten? 3. Weshalb wurde eine identische Veranstaltung am 31.10.2018 im Wahlkreis des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) durchgeführt, die in Rede stehende jedoch abgelehnt? 4. Wie beurteilt die Senatsinnenverwaltung diese Ungleichbehandlung? Zu 1. bis 4.: Für die Durchführung einer Bürgerveranstaltung eines Abgeordneten bedarf es keiner Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Durchführung einer solchen Veranstaltung wurde daher nicht durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgelehnt. Es hat in einer solchen Angelegenheit keinen Kontakt zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Abgeordneten Lindemann gegeben. Gleiches gilt für die genannte Veranstaltung des Abgeordneten Kohlmeier. Eine solche Veranstaltung wurde durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mangels Zuständigkeit weder genehmigt, noch durchgeführt. Eine behauptete Seite 2 von 2 Ungleichbehandlung liegt nicht vor. Berlin, den 26. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport