Drucksache 18 / 17 493 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2019) zum Thema: Beschneidung von Speiseplänen? und Antwort vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17493 vom 15. Januar 2019 über Beschneidung von Speiseplänen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche grundsätzlichen rechtlichen Bestimmungen gelten hinsichtlich der Ernährung und Verpflegung an Kindertagesstätten und Schulen? Zu 1.: Rechtliche Bestimmungen und weitere Ausführungen zur Ernährung in Kindertageseinrichtungen sind im Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG), der Qualitätsvereinbarung Kindertageseinrichtungen (QV Tag) und dem Berliner Bildungsprogramm niedergelegt . Das KitaFöG bestimmt, dass ein bereitgestelltes Mittagessen unter Beachtung ernährungsphysiologischer Erkenntnisse zubereitet werden soll. Nach den Ausführungen der QVTAG sind die Träger verpflichtet, eine gesunde Ernährung zu gewährleisten und eine physiologisch ausgewogene, schmackhafte, abwechslungsreiche und eine den Ernährungsbedürfnissen der unterschiedlichen Altersstufen entsprechende Versorgung anzubieten. Spezielle kulturelle und religiöse Aspekte sowie medizinisch erforderliche Einschränkungen sind im Einzelfall zu beachten. Auch das für alle vom Land Berlin geförderten Kindertageseinrichtungen verpflichtende Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege formuliert im Bildungsbereich Gesundheit Inhalte zum Thema gesunde Ernährung und Esskultur. 2 Für das Mittagessen an der Berliner Ganztagsschule gilt § 19 Schulgesetz sowie die Mittagessenverordnung. Die qualitativen Standards sind in den Ausschreibungen für das Schulmittagessen verankert. 2. An welchen Schulen und Kindertagesstätten ist Schweinefleisch Bestandteil des Speiseplans, an welchen ist dies nicht der Fall? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 3. Ist dem Senat bekannt seit wann die davon betroffenen Schulen und Kindertagesstätten kein Schweinefleisch mehr als Bestandteil ihrer Speisepläne haben und mit welcher Begründung dort das Schweinefleisch von den Speiseplänen genommen wurde? Zu 2. und 3.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, an welchen Schulen Schweinefleisch angeboten wird. Die Schulen können eigenverantwortlich mit dem Caterer vereinbaren, dass kulturelle und religiöse Aspekte bei der Gestaltung des Speiseplans einbezogen werden. Inwieweit bestimmte Lebensmittel Bestandteil von Speiseplänen in Kindertageseinrichtungen sind oder auf diese verzichtet wird, erfasst das Land Berlin nicht. Die Verpflegung in Kindertagesstätten orientiert sich an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Diese schließen das Angebot von Rind- und Schweinefleischprodukten mit ein. In Kindertageseinrichtungen, die durch das Land Berlin gefördert werden, liegt die Gestaltung des Kita-Alltags und damit auch die Speisenauswahl und -zubereitung in der Verantwortung der Einrichtungsträger . Diese entscheiden aufgrund ihrer Fachlichkeit und in Absprache mit den Eltern , welches Ernährungsangebot in der Gemeinschaftsverpflegung möglich und unter ernährungsphysiologischen wie auch pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Dabei gilt es, die Bedürfnisse von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren zu berücksichtigen . 4. An welchen Schulen und Kindergärten wird Halal-Fleisch für die Zubereitung von Speisen verwendet und an welchen Schulen und Kitas wird ausschließlich Halal-Fleisch verwendet? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Zu 4.: In den für Berliner Schulen verpflichtenden Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind die Möglichkeiten für die Gestaltung des Speiseplans explizit hinterlegt. Kindertagesstätten orientieren sich ebenfalls an den o.g. Qualitätsstandards . Da für sogenannte Halal-Produkte bisher kein einheitlicher Standard besteht und der Begriff lebensmittelrechtlich weder geschützt, noch belegt ist, werden auch keine Erhebungen hinsichtlich der Verwendung von Halal-Fleisch durchgeführt. Berlin, den 29. Januar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie