Drucksache 18 / 17 495 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 16. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Linksextreme Schläger als Kindergärtner und Antwort vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 495 vom 16. Januar 2019 über Linksextreme Schläger als Kindergärtner ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 10.12.2018 schrieb der Tagesspiegel, dass der Wortführer der gewalttätigen maoistischen Politsekte „Jugendwiderstand“ als Kindergärtner in einer Kreuzberger Kindertagesstätte in der Nähe des Lausitzer Parks arbeitet und die Kita-Aufsicht des Senats dem nun nachgehen wolle. Ist dem Senat bekannt, wie die betreffende Kindertagesstätte und der besagte Kindergärtner heißen? Zu 1.: Ja, die entsprechenden Namen sind dem Senat bekannt. 2. Welche Berufe üben die übrigen Mitglieder des Jugendwiderstandes aus? Zu 2.: Dem Senat sind die Berufe der übrigen Mitglieder des Jugendwiderstandes nicht bekannt . 3. Welche sonstigen Erkenntnisse haben sich aus der Überprüfung durch die Kita-Aufsicht bereits ergeben? Zu 3.: Aufgabe der Kita-Aufsicht ist es, zu überprüfen, ob das Wohl der Kinder in den Tageseinrichtungen für Kinder gefährdet ist und der Träger in diesem Zusammenhang seinen Pflichten nachkommt. Nach Überprüfung und Gesprächen mit den Trägerverantwortlichen liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine Gefährdung des Wohls der Kinder in dieser Einrichtung hindeuten. Der Träger steht im Austausch mit den Eltern, den Beschäftigten und der Kita-Aufsicht. Es liegen keine Elternbeschwerden vor. Die Personalverantwortung liegt beim Träger der Einrichtung, der nach Kenntnis der Aufsicht sich der Thematik in seiner Verantwortung vollumfänglich angenommen , Personalgespräche geführt und keine eigenen Erkenntnisse hat, die auf eine Gefährdung des Wohls der Kinder in der Einrichtung hindeuten. Berlin, den 28. Januar 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie