Drucksache 18 / 17 496 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Inklusiver Arbeitsmarkt und Antwort vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17496 vom 15. Januar 2019 über Inklusiver Arbeitsmarkt ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft überwiegend Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie hoch ist die aktuelle Arbeitslosenquote für Menschen mit Behinderung in Berlin und wie hoch ist diese Quote generell in Berlin? Zu 1.: Eine statistische Größe „Menschen mit Behinderung“ existiert in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht. Verwendet wird das statistische Merkmal „schwerbehindert “. In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gilt als schwerbehindert, wer einen Grad der Behinderung von 50 und mehr hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX) oder von der Bundesagentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde. Nach § 2 Abs. 3 SGB IX sollen Menschen mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können. Die Gleichstellung erfolgt auf Antrag des behinderten Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 151 Abs. 2 SGB IX). Eine regionale Arbeitslosenquote für schwerbehinderte Menschen ist allerdings nach Auskunft der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit statistisch nicht auswertbar. Auf Basis einer eingeschränkten Bezugsgröße wird aber eine Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen für Deutschland insgesamt, Westdeutschland und Ostdeutschland ermittelt. Diese kann jedoch nicht auf Länderebene heruntergerechnet werden. Näheres hierzu stellt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Bericht „Analyse Arbeitsmarkt, Arbeitsmarkt für Menschen 2 mit Behinderung (Jahreszahlen), Deutschland 2017“ (veröffentlicht: 29.06.2018) im Abschnitt 4.9 „Arbeitslosenquoten von schwerbehinderten Menschen auf Basis eingeschränkter Bezugsgrößen“ dar: (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201712/analyse/analysearbeitsmarkt -schwerbehinderte/analyse-arbeitsmarkt-schwerbehinderte-d-0-201712- pdf.pdf). 2. Wie hat sich die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie war dies bei der Arbeitslosenquote in Berlin generell der Fall, d.h. ist die Quote für Menschen mit Behinderung stärker, schwächer oder analog gefallen? Zu 2.: Daten zur Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung in Berlin und ihrer Entwicklung in den letzten fünf Jahren liegen nicht vor. Siehe hierzu auch die Ausführungen zu 1. Angaben zum Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser an allen Arbeitslosen sind dagegen bezogen auf das Land Berlin statistisch möglich. Arbeitslose insgesamt Arbeitslose mit Schwerbehinderung Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser an allen Arbeitslosen absolut Veränderung gegenüber Vorjahr absolut Veränderung gegenüber Vorjahr Dez. 2013 201.548 10.458 5,2 % Dez. 2014 191.813 -4,8 % 10.356 -1,0 % 5,4 % Dez. 2015 184.267 -3,9 % 9.706 -6,3 % 5,3 % Dez. 2016 172.604 -6,3 % 8.769 -9,7 % 5,1 % Dez. 2017 159.572 -7,6 % 8.038 -8,3 % 5,0 % Dez. 2018 146.739 -8,0 % 7.656 -4,8 % 5,2 % Veränderung Dez. 13 – Dez. 18 54.809 -27,2 % 2.802 -26,8 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Der Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser an allen Arbeitslosen hat sich in den letzten fünf Jahren mit leichten Abweichungen auf einem relativ konstanten Niveau bewegt. Die jeweiligen prozentualen Veränderungen der letzten fünf Jahre deuten auf einen im Durchschnitt etwa gleichmäßigen Rückgang schwerbehinderter Arbeitsloser hin. Dies bedeutet, dass auch diese Personengruppe von den positiven Entwicklungen am Berliner Arbeitsmarkt profitiert hat. 3. Wie verteilen sich die arbeitslosen Menschen mit Behinderung auf die Altersgruppen und wie ist diese Verteilung generell, d.h. sind arbeitslose Menschen mit Behinderung älter oder jünger als die Arbeitslosen im Durchschnitt? Zu 3.: Die Arbeitslosen insgesamt und die Arbeitslosen mit Schwerbehinderung verteilten sich in Berlin im Dezember 2018 wie folgt auf die Altersgruppen: 3 Arbeitslose insgesamt Arbeitslose mit Schwerbehinderung Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser an allen Arbeitslosen Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre 11.732 295 2,5 % 25 bis unter 35 Jahre 40.087 1.088 2,7 % 35 bis unter 45 Jahre 37.669 1.422 3,8 % 45 bis unter 55 Jahre 31.895 2.179 6,8 % 55 Jahre und älter 25.356 2.672 10,5 % Insgesamt 146.739 7.656 5,2 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Menschen mit Schwerbehinderung sind unter den Arbeitslosen überproportional in den höheren Altersgruppen vertreten. Hierfür gibt es verschiedene Gründe: Schwerbehinderungen bestehen zumeist nicht von Geburt an, sondern entstehen erst im Laufe des Lebens infolge von Unfällen und Krankheiten. Höheres Alter an sich stellt schon ein Integrationshemmnis auf dem Arbeitsmarkt dar. Das gleichzeitige Vorliegen eines höheren Alter und gesundheitlicher Einschränkungen senkt die Chancen auf Reintegration in Arbeit erheblich. 4. Wie hoch ist der Anteil von Personen ohne Schulabschluss, mit einer Lehre oder einem Hochschulabschluss bei arbeitslosen Menschen mit Behinderung und wie sieht diese Verteilung bei arbeitslosen Berlinerinnen und Berlinern generell aus, d.h. sind Behinderte besser, schlechter oder ähnlich qualifiziert wie der Durchschnitt der Arbeitslosen? Zu 4.: Das Bildungs- bzw. Berufsausbildungsniveau der Arbeitslosen insgesamt und der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung in Berlin im Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar: Arbeitslose insgesamt Arbeitslose mit Schwerbehinderung Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser an allen Arbeitslosen absolut Anteil absolut Anteil Insgesamt 146.739 7.656 5,2 % Schulbildung Ohne Schulabschluss 24.082 16,4 % 1.250 16,3 % 5,2 % Berufsbildung Ohne Berufsausbildung 80.804 55,1 % 3.645 47,6 % 4,5 % Betriebliche / schulische Ausbildung 43.628 29,7 % 3.322 43,4 % 7,6 % Akademische Ausbildung 22.306 15,2 % 689 9,0 % 3,1 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4 Der Anteil der Personen ohne Schulabschluss ist in beiden Gruppen (Gesamtheit der Arbeitslosen und Arbeitslose mit Schwerbehinderung) annähernd gleich. Im Vergleich zur Gesamtheit der Arbeitslosen ist aber in der Gruppe der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung der Anteil der Personen ohne Ausbildungsabschluss geringer. Der Anteil der Personen mit beruflicher/schulischer Ausbildung fällt dagegen in der Gruppe der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung höher und der Anteil der Personen mit akademischer Ausbildung niedriger aus als bei der Gesamtheit der Arbeitslosen. Hinsichtlich der Daten in der Übersicht ist zu beachten, dass ein Berufsabschluss grundsätzlich auch ohne Schulabschluss erworben werden kann und dass nicht jede/jeder, die/der einen Schulabschluss hat, auch einen Berufsabschluss erwirbt. 5. Wie hoch ist der Anteil von Personen nichtdeutscher Herkunftssprache unter arbeitslosen Menschen mit Behinderung und wie hoch ist dieser Anteil generell unter Arbeitslosen in Berlin? Zu 5.: Daten zum Anteil von Personen nichtdeutscher Herkunftssprache an der Zahl der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung liegen nicht vor. Zum Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen Arbeitslosen und an Arbeitslosen mit Schwerbehinderung gibt die folgende Übersicht Auskunft. Arbeitslose insgesamt Arbeitslose mit Schwerbehinderung Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser an allen Arbeitslosen absolut Anteil absolut Anteil Insgesamt 146.739 100 % 7.656 100 % 5,2 % Staatsangehörigkeit - Ausländer/innen 47.134 32,1 % 1.162 15,2 % 2,5 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 6. Wie hoch ist die Dauer der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung im Durchschnitt und wie hoch ist dieser Wert bei allen Arbeitslosen in Berlin? Zu 6.: Die Dauer der Arbeitslosigkeit der Arbeitslosen insgesamt und der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung in Berlin im Dezember 2018 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Arbeitslose insgesamt Arbeitslose mit Schwerbehinderung Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser an allen Arbeitslosen absolut Anteil absolut Anteil Insgesamt 146.739 100 % 7.656 100 % 5,2 % Dauer der Arbeitslosigkeit unter 1 Jahr 107.350 73,2 % 4.822 63,0 % 4,5 % 1 bis unter 2 Jahre 20.911 14,3 % 1.392 18,2 % 6,7 % über 2 Jahre 18.487 12,6 % 1.442 18,8 % 7,8 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5 7. Inwiefern wird bei Menschen mit Behinderung durch die BA die jeweilige Relevanz der Behinderung vor Vermittlung für die fragliche Position bewertet, da ein Buchhalter mit Diabetes leichter vermittelbar erscheint als ein Möbelpacker mit künstlicher Hüfte oder Bandscheibenvorfällen? Zu 7.: Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit hat hierzu folgendes dargelegt: In jedem Beratungsgespräch, insbesondere in jeder Erstberatung, werden grundsätzlich vermittlungsrelevante Leistungseinschränkungen (hierzu gehören neben intellektuellen auch gesundheitliche Einschränkungen) mit den Kundinnen und Kunden angesprochen und identifiziert. Zur Überprüfung der Relevanz und des Umfangs der Leistungseinschränkungen stehen den Vermittlungs- und Beratungsfachkräften unter anderem die Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Einer dieser Fachdienste ist der Ärztliche Dienst. Neben diesem gibt es den Berufspsychologischen Service sowie den Technischen Beratungsdienst. Der Ärztliche Dienst kann zur Abklärung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit und/oder bestehender funktionaler Einschränkungen eingeschaltet werden. Auf Grundlage des dort erstellten Gutachtens und dem darin dargestellten Leistungsbildes der Kundin bzw. des Kunden wird mit ihr bzw. ihm die jeweilige Relevanz der Behinderung für den Vermittlungsprozess besprochen. Eine Vermittlung wird nur in Tätigkeiten erfolgen, die dem Gesundheits- und Leistungszustand angemessen sind. Je nach Ausprägung und Relevanz der Einschränkung stehen den Vermittlungs- und Beratungsfachkräften Produkte und Maßnahmen zum Ausgleich zur Verfügung. Diese reichen von der Anpassung der gewünschten Tätigkeit bzw. dem Ausschluss relevanter belastender Faktoren bei der Suche nach der abgestrebten Tätigkeit bis hin zu einer beruflichen Neuorientierung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. 8. Welche Konzepte und Initiativen hat der Senat bisher umgesetzt bzw. wird er bis wann umsetzen, um die unverändert überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung signifikant zu senken? Zu 8.: Arbeitslosenquoten in Bezug auf die Gruppe der Menschen mit Behinderung liegen für das Land Berlin leider nicht vor (siehe auch Darlegungen zu 1.). Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen zeigt aber, dass sich die Arbeitsmarktlage auch für Arbeitslose mit Schwerbehinderung in den letzten Jahren verbessert hat. Nicht nur die Zahl der Arbeitslosen insgesamt, sondern auch die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen ist gesunken (siehe hierzu die Übersicht zu 2.). Die verbesserte Arbeitsmarktlage ist nicht nur den zahlreichen Förderangeboten der Bundesagentur für Arbeit zu verdanken, sondern auch einer gewachsenen Beschäftigungsbereitschaft der Betriebe. In Berlin waren bei privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit 20 und mehr Arbeitsplätzen im Jahr 2016 (aktuellere Daten liegen nicht vor) 5,4 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzt. Damit liegt Berlin an der Spitze der Bundesländer. Der Bundesdurchschnitt lag bei 4,7 %. Auf dem Erreichten wird sich das Land Berlin aber nicht ausruhen. Der Senat von Berlin setzt sich zusammen mit vielen anderen Akteuren in Berlin auch weiterhin für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ein: Jugendliche mit Behinderungen sollen einen möglichst hohen Schulabschluss erwerben und anschließend – soweit möglich – eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. 6 Noch mehr Menschen mit Behinderungen sollen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Auch nichterwerbsfähigen Menschen soll die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. (Neben den Angeboten der Werkstätten für behinderte Menschen oder vergleichbaren Leistungsanbietern soll insbesondere das Budget für Arbeit stärker genutzt werden). Barrieren für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen sind weiter abzubauen. Die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Stärkung ihrer Teilhabe sollen stärker genutzt werden. Die Offenheit und Sensibilität von Gesellschaft und Wirtschaft für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist weiter zu erhöhen. Auf der Konferenz „Inklusion: Wege in Gute Arbeit – eine europäische Konferenz“, die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales veranstaltet wurde, haben am 03.09.2018 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung, Interessenverbänden, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft aktuelle Aspekte der Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes diskutiert und Erfahrungen aus dem In- und Ausland ausgetauscht. Hauptthemen waren: das bestehende Teilhabesystem, der Übergang Schule-Beruf, die Chancen und Risiken durch Digitalisierung sowie die Inklusion in der Arbeitswelt. Die Dokumentation zur Konferenz ist abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/eu-beschaeftigungspolitik/tagungenund -konferenzen/ Die Arbeitsmarktförderung des Landes Berlin ist so weit möglich integrativ ausgerichtet. An den Fördermaßnahmen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales können grundsätzlich Menschen mit und ohne Behinderung teilnehmen. Beispielhaft für die zahlreichen Aktivitäten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird hier insbesondere auf folgende Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktteilhabe von Menschen mit Behinderung hingewiesen: Im Rahmen Ihrer Zuständigkeit fördert die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung durch das Projekt „BO kompakt“ als ein wesentliches Instrument für einen erfolgreichen Übergang von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Ausbildung und Arbeit. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden hier gezielt bei der Berufswahl unterstützt. Im Rahmen der Europäischer Sozialfonds-finanzierten (ESF) Instrumente Partnerschaft-Entwicklung-Beschäftigung (PEB) und der Mikroprojekte Lokales soziales Kapital (LSK) werden Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungschancen und der sozialen Integration von benachteiligten Personen initiiert und durchgeführt. Beispiele hierfür sind u. a. „Berufsvorbereitung für Förderschülerinnen und Förderschüler in Reinickendorf- Berufswegekonferenzen“, „Einstellungssache – Frauen mit Behinderungen und Unternehmen zusammenbringen“, „Brücken bauen für Inklusion und Teilhabe - Stelleninfobörse für Menschen mit Handicap“. 7 Ein neues Modellprojekt der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales „Beschäftigungsimpulse für Menschen mit Behinderung durch Nutzung des Budgets für Arbeit (BfA)“ richtet sich ausdrücklich an Menschen mit Behinderung, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und berechtigt sind, Leistungen nach § 61 SGB IX (BfA) in Anspruch zu nehmen. Basis des Projektes ist die Errichtung einer fachkundigen Verbindungs- und Koordinierungsstelle in Berlin für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Vordergrund steht die Akquise passgenauer Arbeitsplätze für voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderung, die BfA förderberechtigt sind. Zudem stehen die professionelle Betreuung und intensive Vorbereitung der Teilnehmenden auf den Einsatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Fokus. Im Rahmen des Aktionsprogramms Handwerk initiiert die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Kooperation mit der Handwerkskammer Berlin einen Runden Tisch zum Thema Inklusion als unterstützendes Dialogforum, um gezielt ausbildungs- und arbeitsmarktrelevante Fragen mit den Partnern zu beraten. Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit Süd haben im Jahr 2018 ein gemeinsames Pilotprojekt gestartet. Im Rahmen dieses Pilotprojektes wurden gemeinsame Beratungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit Süd (Treptow, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz- Zehlendorf und Neukölln) haben, angeboten. Ziel dieses Pilotprojektes war es, sowohl die Beratung als auch die Antragsstellung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen effizienter zu gestalten und die Abstimmung zur Leistungsgewährung zwischen Integrationsamt und Agentur für Arbeit zu optimieren. In diesem Zusammenhang wurde am 19.09.2018 erstmals ein agenturweiter Inklusionsbrunch von der Agentur für Arbeit Berlin Süd organisiert. Das Integrationsamt und der Integrationsfachdienst haben als Kooperationspartner an dem Inklusionsbrunch teilgenommen. Das Pilotprojekt ist zum 31.12.2018 beendet worden und geht jetzt zum Regelbetrieb über. Im Rahmen des Regelbetriebes wird das Projekt auf alle Berliner Agenturen für Arbeit ausgeweitet. Des Weiteren hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Umsetzung des Programms der Bundesregierung „Inklusionsinitiative II - AlleImBetrieb - insgesamt 150.000.000 € aus Mitteln des Ausgleichsfonds für die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen bereitgestellt. Davon entfallen 7.000.000 € auf Berlin. Das Programm ist am 01.07.2016 gestartet. Ziel ist es bis zum 31.12.2019 175 Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderungen in Inklusionsbetrieben/-abteilungen in Berlin zu schaffen. Seit Beginn des Programms sind in Berlin 120 Arbeitsplätze, davon 25 Ausbildungsplätze, entstanden. Berlin, den 29. Januar 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r ____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales