Drucksache 18 / 17 497 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der Praxis – Bilanz 2018 und Antwort vom 26. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17497 vom 15. Januar 2019 über Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der Praxis – Bilanz 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat geht davon aus, dass sich die vorliegende Schriftliche Anfrage mit der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17236 vom 5. Dezember 2018 teilweise überschnitten hat. Er hat daher von einer ergänzenden Abfrage für die letzten Dezemberwochen abgesehen. Die Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17236 schließt den Zeitraum bis zum 13. Dezember 2018 ein. 1. Wie viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurden im Jahr 2018 an öffentliche Stellen des Landes Berlin und andere unter das IFG fallende Einrichtungen gestellt? In wie vielen Fällen wurde dabei eine Auskunft erteilt, eine Teilauskunft erteilt oder der Antrag abgelehnt (Bitte um Einzelaufschlüsselung nach den angefragten Behörden bzw. anderen Stellen)? 4. In wie vielen Fällen wurden Anträge vom Antragsteller zurückgezogen? Bitte um Einzelaufschlüsselung, inwieweit Gründe für das Zurückziehen angegeben wurden. Zu 1. und 4.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1. und 2. der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/17236 verwiesen. 2. Wie verteilen sich die stattgegebenen Anträge auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem IFG auf die in der Verwaltungsgebührenordnung definierten Kategorien? 3. In wie vielen Fällen fanden Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen zu diesen Anträgen statt und inwieweit waren diese erfolgreich? Zu 2. und 3.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3. und 4. der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/17236 verwiesen. 5. In wie vielen Fällen wurde die Beauftragte für Informationsfreiheit von Menschen angerufen, die ihre Rechte nach dem IFG aufgrund einer nicht oder unzureichend erteilten Auskunft bzw. Einsicht verletzt sahen? 6. In wie vielen der von Frage 5 erfassten Fälle wurde die Beauftragte tätig, indem sie eine Empfehlung zu einer anderen Handhabung des IFG aussprach? Inwieweit wurde dies umgesetzt? 7. In wie vielen Fällen wurde ein Antrag nach dem IFG abgelehnt bzw. nur eine Teilauskunft erteilt auf Grundlage von (einzeln aufgeschlüsselt) a. § 6 IFG (Schutz personenbezogener Daten) b. § 7 bzw. § 7a IFG (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) c. § 9 IFG (Schutz besonderer öffentlicher Belange, der Rechtsdurchsetzung und der Strafverfolgung) d. § 10 IFG (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses) e. § 11 IFG (Gefährdung des Gemeinwohls) f. § 2 IFG, insoweit die angefragte Stelle nicht im Anwendungsbereich des IFG liegt g. anderer Ausnahmen (aufgeschlüsselt) Zu 5. bis 7.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5. bis 7. der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/17236 verwiesen. Berlin, den 26. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport