Drucksache 18 / 17 500 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 14. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Ladestationen für Elektroautos am Berliner Stadtrand und Antwort vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17500 vom 14. Januar 2019 über Ladestationen für Elektroautos am Berliner Stadtrand Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Anreize sieht der Senat für PlugIn Fahrer beim Land Berlin Strom zu beziehen? Antwort zu 1: Im Rahmen des Berliner Modells können Kundinnen und Kunden eines Mobilitätsanbieters wie NewMotion oder Plugsurfing alle be emobil Ladeeinrichtungen nutzen. Kundinnen und Kunden können zwischen verschiedenen Mobilitätsanbietern wählen. Frage 2: Welche Möglichkeiten bestehen im Rahmen der Vorgaben für das Berliner Modell Pauschalkosten gänzlich zu vermeiden? Antwort zu 2: Am 15. Juli 2017 erfolgte eine zeitlich befristete Umstellung der Tarife hin zu einer Anschlussgebühr („Session Fee“), da die zuvor angewendete Abrechnung nach Zeit als nicht eichrechtskonform darstellbar bewertet wurde. Sobald die mess- und eichrechtlichen Anforderungen geklärt und die technischen Voraussetzungen entsprechend umgesetzt werden können, strebt das Land Berlin an, im Rahmen des Berliner Modells auf ein zweistufiges Tarifmodell zwischen Ladeinfrastrukturbetreibern und Mobilitätsanbietern umzustellen. Ziel ist die Einführung eines fairen Tarifmodells mit einer Abrechnung nach kWh und einer Zeitkomponente. Endkundenpreise bestimmen die Mobilitätsanbieter. 2 Frage 3: Welche Strategie verfolgt der Senat, um die Ladeinfrastruktur insbesondere in Mehrfamilienhausgebieten auszubauen? Frage 5: Wie sehen die Pläne des Senats aus, den Umstieg auf Elektroautos zu unterstützen? Antwort zu 3 und zu 5: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Berlin erfolgt im Rahmen des einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin. Zielstellung ist der Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur, die aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen eine ausreichende flächendeckende Versorgung garantiert und dabei den begrenzten öffentlichen Raum möglichst effizient nutzt. Privatpersonen, Unternehmen und Flottenbetreiber können die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladestationen in der Nähe ihrer Wohnung oder ihres Arbeitsortes über die Webseite www.be-emobil.de beantragen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird mit der Umsetzung einer zweiten angebotsorientierten Phase auf der Grundlage eines Standortkonzepts den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen. Frage 4: Sind weitere Lademöglichkeiten zwischen den Bahnhöfen Mahlsdorf und Kaulsdorf geplant? Antwort zu 4: Ladeeinrichtungen zwischen den Bahnhöfen Mahlsdorf und Kaulsdorf sind derzeit nicht geplant und es liegen keine Anträge auf Errichtung einer Lademöglichkeit im Rahmen der nachfrageorientierten Phase vor. Frage 6: Wie viele Anträge auf Einrichtung von Ladepunkten wurden seit Bestehen des LIB bzw. der Plattform bemobil gestellt? Antwort zu 6: Seit Beginn des nachfrageorientierten Aufbaus der Ladeinfrastruktur am 01.01.2016 wurden rund 600 Anfragen zur Einrichtung von Lademöglichkeiten gestellt. Frage 7: Wie viele Anträge sind im Sinne einer realisierten Errichtung von Ladepunkten abgeschlossen? Antwort zu 7: Im Rahmen des nachfrageorientierten Aufbaus wurden 71 Ladeeinrichtungen mit insgesamt 124 Ladepunkten realisiert. Im abgeschlossenen angebotsorientierten Errichtungszeitraum wurden 393 Ladepunkte realisiert. 3 Frage 8: Wie lange dauert das Antragsverfahren bis zur Realisierung einer Ladesäule im öffentlichen Straßenland? Antwort zu 8: Die Dauer der Verfahren vom Eingang einer Standortnachfrage über die be emobil Website bis zur Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung variiert in einer großen Bandbreite. Berlin, den 30.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz