Drucksache 18 / 17 501 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 14. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: #Bauenbauenbauen – Wie viele Kräne drehen sich in der Hauptstadt? und Antwort vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17501 vom 14. Januar 2019 über #Bauenbauenbauen – Wie viele Kräne drehen sich in der Hauptstadt? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die übersandten Stellungnahmen sind nachfolgend an den gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Kräne stehen in Berlin zum Zeitpunkt dieser Anfrage, gemäß den Anträgen und Genehmigungen für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen für Kranaufstellungen in Land und Bezirken? Antwort zu 1: Aus der Anzahl der Anträge und erteilten Sondernutzungserlaubnisse für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen für Kranaufstellungen im Land Berlin kann nicht auf die Gesamtzahl der aufgestellten Baukräne geschlossen werden. Gesonderte Sondernutzungserlaubnisse werden im Regelfall für den Einsatz von Mobilkränen, Schrägaufzügen, Steigern, Hebebühnen und Ähnlichem im Zusammenhang mit Fassadenarbeiten, Fensterreinigungen, der Anbringung von Werbeanlagen, Baumpflegearbeiten oder auch Umzügen erteilt. Sofern Sondernutzungserlaubnisse für Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Straßenland erteilt werden, wird nicht nach der Art der Sondernutzung differenziert. Über die Anzahl der Kräne innerhalb von erlaubten Baustelleneinrichtungen erfolgt keine gesonderte Erfassung. "Baukräne" im Zusammenhang mit neuen Wohn- oder Gewerberaum schaffenden Bauvorhaben werden 2 in der Regel auf dem jeweiligen Privatgelände (Baugrundstück) eingesetzt, so dass keine erlaubnispflichtigen Sondernutzungen vorliegen. Die Rückmeldungen der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter zur Anzahl der Einsätze von mobilen Kränen ergeben folgendes Bild: Zeitpunkt der Anfrage Januar 2019 Anzahl Kranaufstellungen gemäß Anträgen und Genehmigungen Einsätze angezeigt Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf ca. 150 Anträge pro Jahr ca. 300 Einsatztage Friedrichshain- Kreuzberg 2 Lichtenberg 1 10 Einsatztage Marzahn-Hellersdorf 5 0 (2018: 42 Einsätze) Mitte 2 2 Pankow Angaben nicht möglich Angaben nicht möglich Reinickendorf Keine Keine Spandau 2 2 Steglitz-Zehlendorf 2 1 Tempelhof-Schöneberg 12 4 Treptow-Köpenick Angaben nicht möglich Angaben nicht möglich Frage 2: Wie viele Einsätze von Baukränen sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage bei den örtlichen Straßenbaubehörden angezeigt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 2: Baukräne, die nicht auf öffentlichen Straßen sowie im öffentlichen Straßenland innerhalb von Baustelleneinrichtungsflächen eingesetzt sind, werden nicht gesondert erfasst. Im Übrigen wird auf die in der Antwort zu Frage 1 wiedergegebenen Rückmeldungen der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter verwiesen. Frage 3: Welche Firmen haben Lizenzen zum Aufstellen von Kränen in der Hauptstadt? 3 Antwort zu 3: Die Bezirksämter von Berlin haben zur Anzahl der zurzeit erteilten, gültigen Jahresgenehmigungen mitgeteilt: Anzahl Jahresgenehmigungen Firmenbezeichnung Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf ca. 5 pro Jahr Firmenbezeichnung nicht angegeben Friedrichshain- Kreuzberg Fehlanzeige Lichtenberg 8 Firmenbezeichnung nicht angegeben Marzahn-Hellersdorf 14 Firmenbezeichnung nicht angegeben Mitte 11 Firmenbezeichnung nicht angegeben Pankow 1 LEX Transport und Vermiet GmbH Reinickendorf 2 Firmenbezeichnung nicht angegeben (für Glasbau und Dachdecker) Spandau 2 (für 2019) 16 (für 2018) Steglitz-Zehlendorf 2 Firmenbezeichnung nicht angegeben Tempelhof- Schöneberg 12 Klaus Lex e.K.; GAAC Commerz GmbH; Krahmer, Krenz & Schwabe Umzüge GmbH; GK Kranitz; GresiDach-Service-AG; BOZO GmbH Treptow-Köpenick Angaben nicht möglich Frage 4: Welche Gründe sprechen für die Berliner Praxis, dass für den Einsatz von Kränen eine einjährige Genehmigung ausgestellt wird und diese dann ohne weitere Genehmigungsverfahren an verschiedenen Standorten zum Einsatz kommen können? Antwort zu 4: Im Zusammenhang mit den überlicherweise spontan stattfindenden Einsätzen war es aus Gründen der Effizienz im Interesse der Verwaltung, aber auch der beauftragten Unternehmen angezeigt, eine vereinfachte Verfahrensänderung der Verwaltungsabläufe des Erlaubnisverfahrens festzulegen. Diese Einsätze nehmen im Allgemeinen nur stundenweise öffentliches Straßenland in Anspruch, dies aber auch in mehreren Bezirken innerhalb eines Tages. Es besteht zudem die Verpflichtung der Unternehmen, die Einsätze drei Tage im Voraus bei den zuständigen Bezirksämtern von Berlin anzuzeigen. 4 Frage 5: Wie haben sich die Kranaufstellungsgenehmigungszahlen Berlins in den vergangenen 15 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und nach Bezirken auflisten)? Antwort zu 5: Die Kraneinsätze werden statistisch nicht erfasst. Die Anzahl der Einsätze in den Bezirken können grundsätzlich erst durch die im Jahr 2018 neu eingeführte IT-Fachanwendung des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) angegeben werden: Jahr / Genehmigungen 2014 2015 2016 2017 2018 Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Keine Erfassung Keine Erfassung Keine Erfassung Keine Erfassung Keine Erfassung Friedrichshain- Kreuzberg 75 97 131 156 123 Lichtenberg Keine Erfassung Keine Erfassung Keine Erfassung Keine Erfassung Keine Erfassung Marzahn-Hellersdorf Keine Erfassung Keine Erfassung Keine Erfassung Keine Erfassung 17 Mitte 1.212 1.134 1.088 241 164 Pankow Keine Aussage möglich Keine Aussage möglich Keine Aussage möglich Keine Aussage möglich Keine Aussage möglich Reinickendorf ohne Jahresgenehmigung mit Jahresgenehmigung 5 33 3 23 2 2 5 26 3 38 Spandau 33 17 20 22 44 Steglitz-Zehlendorf 126 104 91 110 103 Tempelhof-Schöneberg (2014 bis 2017 ohne angezeigte Kraneinsätze im vereinfachten Verfahren) 16 13 16 26 153 Treptow-Köpenick Keine Aussage möglich Keine Aussage möglich Keine Aussage möglich Keine Aussage möglich Keine Aussage möglich Frage 6: Hat der Senat darüber hinaus besondere Kenntnis zur Situation in der Kranwirtschaft, insbesondere darüber, ob es einen Mangel an Kränen in Berlin gibt? Antwort zu 6: Nein, dem Senat liegt keine Kenntnis über einen Mangel an Kränen im Land Berlin vor. 5 Frage 7: Welche Rückschlüsse zieht der Senat aus den vorgelegten Zahlen, und lässt sich insbesondere aus der Zahl der berlinweiten Kranaufstellungsgenehmigungen seit 2016 die Hypothese bearbeiten, es würde zu wenig gebaut in Berlin unter R2G? Antwort zu 7: Der Senat zieht keine Rückschlüsse aus den vorgelegten Zahlen. Der Senat zieht seine Rückschlüsse zum Baugeschehen in Berlin vor allem aus Statistiken zu Baubeginnen und Baufertigstellungen. Das Zählen von Kränen wurde bisher nicht als Methode zur Beurteilung des Baugeschehens angewandt. Berlin, den 30.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz