Drucksache 18 / 17 502 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 14. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Bürgerschaftliches Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr und Antwort vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 502 vom 14. Januar 2019 über Bürgerschaftliches Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehr in Berlin seit 2016 entwickelt? Zu 1.: Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Mitgliederzahlen der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren Berlins seit 2016 mit Stand 21.01.2019 auf. Jahr 2016 2017 2018 Anzahl Mitglieder 1436 1451 1493 2. Wie wird die Entwicklung der Mitgliederzahlen seitens des Senats eingeschätzt? Zu 2.: Im Betrachtungszeitraum der Kalenderjahre 2016 bis 2018 ist die Gesamtzahl der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Berlins um 57 Mitglieder gestiegen. Diese Zahl schließt alle 58 Freiwilligen Feuerwehren des Landes Berlin ein, die in den Einsatzdienst eingebunden sind. Die Entwicklung wird daher positiv bewertet. 3. Welche Anstrengungen werden landesweit unternommen, um für eine Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr zu werben? Zu 3.: Der Senat fördert die positive Entwicklung der Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehren durch fortlaufende Maßnahmen. Auch innerhalb der Berliner Feuerwehr genießt die Förderung des Ehrenamtes einen hohen Stellenwert. Dies ist zum Beispiel in der Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Feuerwehr erkennbar, in der das Ehrenamt stets besonders hervorgehoben und beworben wird. Freiwillige Feuerwehren, die eigene Tage der offenen Tür durchführen, erhalten (sofern dies gewünscht ist) bei der Durchführung Unterstützung durch den Bereich Stab Kommunikation der Berliner Feuerwehr. Dies umfasst zum Beispiel die Beratung bei der Planung und Durchführung durch den Bereich Eventkommunikation, die Gestellung von Ausrüstung (z.B. das Infomobil oder einer Tonanlage) oder die Bereitstellung von Werbematerialien (Flyer, etc.). Auch beim Zentralen Tag der offenen Tür der Berliner Feuerwehr sind Seite 2 von 3 die Freiwilligen Feuerwehren stets repräsentiert und ein wichtiger Anlaufpunkt für die Besucherinnen und Besucher. Die Förderung der Jugendarbeit in der Berliner Jugendfeuerwehr trägt ebenfalls dazu bei, Nachwuchs für das wichtige Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren zu gewinnen . Die Berliner Feuerwehr fördert die Jugendarbeit zum Beispiel durch die Ausund Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, Schulungsangebote für Kinder und Jugendliche, die Gestellung von Fahrzeugen für den Ausbildungsdienst und für Reisen sowie durch die Unterstützung in administrativen Angelegenheiten in der Geschäftsstelle der Freiwilligen Feuerwehren. 4. Gibt es über die Produktion von Flyern hinaus Werbemaßnahmen, die sich in der Umsetzung oder Planung befinden? Wenn ja, welche sind das? 5. Welche finanziellen Mittel stehen den Freiwilligen Feuerwehren zur Mitgliederwerbung zur Verfügung ? Zu 4. und 5.: Der Berliner Feuerwehr stehen für den Doppelhaushalt 2018/2019 insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung, um eine an modernen Werbestrategien ausgerichtete Imagekampagne zur gezielten Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren durchzuführen. Unter Einbindung der Berliner Feuerwehr, des Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren sowie des Landesfeuerwehrverbandes wurde ein entsprechendes Vergabeverfahren durchgeführt und eine Werbeagentur ausgewählt. Erste konzeptionelle Planungen und Maßnahmen sind derzeit in der Umsetzung und werden von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport begleitet. Neben den finanziellen Mitteln für die gezielte Werbe- und Imagekampagne verfügt die Berliner Feuerwehr für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Druck von Werbematerialien, Teilnahme an Veranstaltungen und Messen) über etatisierte Mittel im Haushalt, die je nach Bedarf und Betrachtung des Einzelfalles zur Verfügung gestellt werden. 6. Wann ist zum letzten Mal die Höhe der Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr angepasst worden? Hält der Senat die aktuelle Entschädigung für angemessen? Plant der Senat eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung? 7. Erhalten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Prämien, z.B. nach der Ableistung einer bestimmten Anzahl an Dienstjahren? Wenn nein, warum nicht? Zu 6. und 7.: Die Verordnung über die Festsetzung von Pauschalbeiträgen als Auslagenersatz für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Berlins (PauschVO) wurde zuletzt mit Datum vom 01.02.2018 geändert. Im Rahmen dieser Anpassung wurden mit Wirkung zum 20.05.2016 die Jubiläumszuwendungen eingeführt, um langjährige ehrenamtliche Tätigkeit von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren durch eine Jubiläumszuwendung anzuerkennen. Darüber hinaus wurde die Aufwandsentschädigung für die Mehrheit der Ämter angehoben. In diesem Jahr ist keine weitere Erhöhung der Aufwandsentschädigung geplant. Inwieweit eine Erhöhung in den kommenden Jahren erforderlich sein wird, wird zu gegebener Zeit geprüft. Die Höhe für Jubiläumszuwendungen richtet sich nach der Zugehörigkeitszeit der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und beträgt 100 Euro, 250 Euro, 400 Euro , 500 Euro oder 600 Euro. 8. Wie bewertet der Senat die Idee, wie sie in einigen Bundesländern diskutiert wird, zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr eine Feuerwehrrente einzuführen? Wie bewertet der Senat alternativ die Gewährung steuerlicher Vorteile? Seite 3 von 3 Zu 8.: Die Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ist eine bedeutende Grundlage für die Gewinnung weiterer ehrenamtlich Tätiger in den Freiwilligen Feuerwehren . Insofern befürwortet der Berliner Senat grundsätzlich Maßnahmen, die zur Stärkung des Ehrenamtes dienlich sind. Inwiefern die Einführung einer Feuerwehrrente aufgrund ihrer eher sehr langfristigen Wirkung tatsächlich zeitnah bei den ehrenamtlichen Angehörigen positive Wirkungen hervorruft, kann derzeit nicht beurteilt werden. Der Senat steht aber Überlegungen, die das Ehrenamt stärken, aufgeschlossen gegenüber. 9. Trifft es zu, dass angeforderte ärztliche Gutachten infolge von Tauglichkeitsuntersuchungen durch das betreffende Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden müssen? Wenn ja, wie will der Senat gewährleisten, dass gemäß Feuerwehrgesetz Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit kein finanzieller Nachteil entstehen darf? Zu 9.: In Einzelfällen kann es vorkommen, dass der beauftragte überbetriebliche Arbeitsmedizinische Dienst für eine endgültige Beurteilung der Einsatzdiensttauglichkeit eine spezielle fachärztliche Untersuchung für erforderlich ansieht. Die Übernahme der Kosten wurde in der Vergangenheit nach Einzelfallentscheidung geprüft und gegebenenfalls erfolgte eine Erstattung. Diese Verfahrensweise wird derzeit überprüft. 10. Wie unterstützt der Senat die Freiwillige Feuerwehr bei der Zurverfügungstellung von bezahlbarem Wohnraum in der Nähe der Wachen, damit die Ausrückzeiten gewährleistet werden können? Zu 10.: Hierzu wird auf die Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Drucksache 17 /15355 vom 21. Januar 2015 und Drucksache 18/15722 vom 24. Juli 2018 verwiesen. Die Sachlage ist unverändert. Im Rahmen des Projekts zur Personalgewinnung für die Berliner Polizei und für die Berliner Feuerwehr bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird u. a auch die Bereitstellung von Wohnraum für Nachwuchskräfte geprüft . In diesem Zusammenhang sind positive Effekte für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren denkbar. 11. Wann werden alle Wachen der Freiwilligen Feuerwehr über eigene Umkleideräume und sanitäre Anlagen für Frauen verfügen? Zu 11.: Im Rahmen des Sondersanierungsprogrammes Freiwillige Feuerwehren wurde gemeinsam mit der Berliner Feuerwehr und der BIM eine Prioritätenliste festgelegt, die in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel schrittweise umgesetzt wird. Berlin, den 28. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport