Drucksache 18 / 17 504 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Weiterentwicklung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms und Antwort vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Anja Kofbinger (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17504 vom 15. Januar 2019 über Weiterentwicklung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Rückblick zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm II (2011-2016) hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Stärkung der Geschäftsstelle Gleichstellung als Ziel für die Gestaltung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms für die 18. Legislaturperiode (GPR III) benannt . Mit welchen Maßnahmen wurde die Geschäftsstelle gestärkt? Ist der Prozess abgeschlossen? Wenn ja, wie schätzt die Senatsverwaltung das Ergebnis ein? Wenn nein, welche Maßnahmen sind bis Ende der Legislaturperiode geplant? Zu 1.: Die Geschäftsstelle Gleichstellung wurde durch Schaffung der Stelle GPR 1 gestärkt. Die Stelleninhaberin ist die Grundsatzreferentin für das GPR, so dass hier eine explizite Zuständigkeit und Begleitung des Prozesses sichergestellt wurde. 2. Im Rückblick zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm II (2011-2016) hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung einen Fokus auf die Wirkungskontrolle der Aktivitäten und Maßnahmen sowie konkretere Möglichkeiten der Erfolgskontrolle als bisher als Ziele für die Gestaltung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms für die 18. Legislaturperiode (GPR III) benannt. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um neben dem Umsetzungsbericht der Geschäftsstelle konkretere Instrumente der Erfolgskontrolle einzuführen? Wie sind diese ausgestaltet? Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht und bis wann sind diese geplant? Zu 2.: Controlling-Tabelle Die Geschäftsstelle hat eine Controlling-Tabelle im Excel-Format erarbeitet, in der alle Maßnahmen der Verwaltungen aus dem GPR III hinterlegt sind. Diese kann nach Verwaltungen oder Clustern (= Schwerpunktthemen) gefiltert werden. Die Geschäftsstelle wird u. a. auf Basis eingehender Projektanträge und mit Blick auf deren Durchführung die Tabelle regelmäßig aktualisieren. - 2 - 2 Der Großteil der Maßnahmen der einzelnen Verwaltungen wird nicht über die Geschäftsstelle finanziert, so dass die Geschäftsstelle hier auf eine regelmäßige Auskunft aus den Verwaltungen angewiesen ist. Eine Möglichkeit bietet hier die AG der Genderbeauftragten. Die Genderbeauftragten der Verwaltungen treffen sich zweimal jährlich zu einer AG- Sitzung unter der Leitung der Staatssekretärin für Gleichstellung. Einmal jährlich im Vorfeld der Sitzung sollen die Verwaltungen zukünftig anhand der oben erwähnten Controlling -Tabelle den Status ihrer Maßnahmen aktualisieren und im Rahmen der Sitzung kurz über aktuelle und geplante GPR-Projekte aus ihren Häusern berichten, so dass im Nachgang zu den Sitzungen die Controlling-Tabelle von der Geschäftsstelle auf einen aktuellen Gesamtstand gebracht werden kann. Für die Sitzung der Genderbeauftragten am 03.04.2019 ist die Vorstellung des Instrumentes der Controlling-Tabelle geplant. In der Sitzung am 16.10.2019 sollen die Verwaltungen dann erstmals über den Umsetzungsstand der Projekte berichten. Die Controlling-Tabelle wird darüber hinaus zukünftig auch aufzeigen können, inwieweit die Maßnahmen aus dem GPR III mit den Artikeln der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene in Verbindung stehen. Weitere Konsultationsgespräche Bereits im Rahmen der Konsultationsgespräche zur Erarbeitung des GPR III hat die Geschäftsstelle alle Verwaltungen darauf hingewiesen, dass weitere Gespräche im Laufe der Legislaturperiode angeboten werden können, um sich über Maßnahmen auszutauschen. Die Geschäftsstelle wird Mitte des Jahres 2019 alle Verwaltungen kontaktieren und Zwischengespräche anbieten. Bericht zum Ende der Legislaturperiode Ende des Jahres 2020 wird die Geschäftsstelle Gleichstellung alle Verwaltungen darüber informieren, dass zum Ende der 18. Legislaturperiode wieder ein Bericht zu den erfolgten GPR-Maßnahmen aus allen Häusern erbeten wird. Die Geschäftsstelle wird den Gesamtbericht auf Basis der eingegangenen Beiträge erstellen. Der Bericht soll im Sommer 2021 vorliegen. 3. Im Rückblick zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm II (2011-2016) hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung den Einbezug von Zivilgesellschaft, Verbänden und Initiativen in die Umsetzung der Maßnahmen als Ziel für die Gestaltung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms für die 18. Legislaturperiode (GPR III) benannt. Mit welchen Maßnahmen wurde dies bisher umgesetzt und welche Akteur*innen der Zivilgesellschaft wurden bisher einbezogen? Welche weiteren Maßnahmen sind bis Ende der Legislaturperiode geplant? Zu 3.: Von Anfang 2017 bis Mai 2018 war die Geschäftsstelle Gleichstellung mit der Erarbeitung des GPR III befasst. Mehr als 25 Konsultationsgespräche wurden vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Zudem wurde der allgemeine Teil A des GPR III verfasst. Der Fokus im zweiten Halbjahr 2018 lag auf der Planung der GPR-Jubiläumsveranstaltung „10 Jahre GPR“, in deren Rahmen auch die interaktiven Module der Kampagne „Gleichstellung weiter denken“ zum Einsatz kamen, und den Vorbereitungen zum Beitritt des Landes zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Nachdem mit dem Beitritt des Landes Berlin zur EU-Charta ein weiterer wichtiger Schritt erfolgt ist, wird die Geschäftsstelle Gleichstellung ab Frühjahr 2019 das Vorhaben des Einbezugs der Zivilgesellschaft fokussieren. - 3 - 3 In den vergangenen Monaten haben einzelne Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren stattgefunden und ein Austausch über Themen und Fragen, die Berlin bewegen. Die Geschäftsstelle wird in einem nächsten Schritt ein neues Veranstaltungsformat auf den Weg bringen, welches einen Diskussionsraum für gleichstellungspolitische Themen bieten und dabei Zivilgesellschaft und Politik in den Austausch bringen soll. Dazu ist auch ein Newsletter geplant. 4. Im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GPR) für die 18. Legislaturperiode wurden die Positionen und Aufgaben der Gender Beauftragten sowie der Gender Budgeting Beauftragten, die jeweils aus allen Bezirken und Verwaltungen in Arbeitsgruppen entsendet werden, konkretisiert. Wie schätzt die Senatsverwaltung den Erfolg dieser Konkretisierungen für die Ergebnisse der regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppen der Gender Beauftragten und Gender Budgeting Beauftragten ein? Wie oft haben sich die Arbeitsgruppen bereits in dieser Legislaturperiode getroffen? Welche konkreten Ergebnisse wurden bereits erzielt? Durch welche von den Senatsverwaltungen und den Bezirksämtern bereitgestellte zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen sowie fachbezogene Netzwerke innerhalb der Häuser werden die Gender Beauftragten und Gender Budgeting Beauftragten unterstützt? Zu 4.: Die Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms macht eine intensive Zusammenarbeit der Geschäftsstelle Gleichstellung mit allen Akteurinnen und Akteuren erforderlich. Dafür wurden bereits 2008 strukturell die Gremien der AG der Genderbeauftragten der Senats- und Bezirksverwaltungen sowie die AG Gender Budgeting eingerichtet . Die Hauptaufgabe der Beauftragten besteht u. a. in der Begleitung, Umsetzung und Koordination des GPR in ihren Häusern. Mit der Erarbeitung der Aufgabenprofile für das GPR III ist beabsichtigt, die Rolle der Beauftragten nach innen sichtbar zu machen, zu stärken und nachhaltig zu unterstützen. In einem breit angelegten Abstimmungsprozess mit allen Verwaltungen wurden die Aufgabenprofile erstmalig in das GPR III aufgenommen . Dabei geht es um Unterstützung durch zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen für die Gender Beauftragten und Gender Budgeting Beauftragten in den Verwaltungen selbst. Die AG der Genderbeauftragten tagt zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) unter der Leitung der Staatssekretärin für Gleichstellung. Die AG der Gender Budgeting-Beauftagten finden in der Regel alle zwei Monate unter gemeinsamer Leitung der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung statt. 5. Im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GPR) für die 18. Legislaturperiode wird darauf hingewiesen , dass Maßnahmen aus dem Frauenförderplan des LGG nicht wiederholt werden dürfen. Wie schätzt der Senat die Umsetzung dieser Forderung bei den von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern genannten Maßnahmen zum GPR III ein? Zu 5.: Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) gibt einen gesetzlichen Rahmen für die Frauenförderung und Umsetzung der Gleichstellung von Frauen insbesondere im Personalbereich der Einrichtungen des Landes Berlin. Das zentrale Instrument ist dabei der gesetzlich vorgegebene Frauenförderplan. Im Frauenförderplan ist festzulegen, mit welchen Maßnahmen die Gleichstellungsverpflichtung des LGG innerhalb einer Einrichtung gefördert werden kann. Das LGG bietet als Gesetz eine andere Grundlage als das GPR mit seinem starken Fokus auf die Entwicklungen gleichstellungsorientierter Fachpolitiken – daher ist eine Wiederholung von Maßnahmen aus dem Frauenförderplan nicht notwendig. - 4 - 4 Verwaltungen, die eben solche Maßnahmen dennoch in ihren GPR-Maßnahmenplan integriert haben, wurden bei den Konsultationsgesprächen von der Geschäftsstelle darauf hingewiesen, dass erwartet wird, dass Genderbeauftragte, Frauenvertreterinnen und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an dieser Stelle ein gutes Informationsmanagement sicherstellen und an entsprechenden Schnittstellen zusammenarbeiten. Personalpolitische Maßnahmen liegen in jedem Fall im Zuständigkeitsbereich der Frauenvertreterinnen . 6. Wie stellt die Senatsverwaltung sicher, dass die Befassung mit dem GPR III in den einzelnen Senatsverwaltungen als Querschnitt durchgeführt und die Bearbeitung nicht an die jeweiligen Frauenvertreterinnen oder die Antidiskriminierungsstelle verwiesen wird? Zu 6: Im Rahmen der Konsultationsgespräche zur Erarbeitung des GPR III hat die Geschäftsstelle deutlich gemacht, dass Gleichstellung als Querschnittsaufgabe zu verstehen ist und nach dem Top-Down-Prinzip funktionieren muss, d.h. die jeweilige Hausleitung übernimmt dafür Verantwortung. Diese Aufgabe darf weder an Frauenvertreterinnen, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte oder Antidiskriminierungsstellen abgegeben werden. Dies wurde auch in den Aufgabenprofilen für die Beauftragten deutlich gemacht. Die Genderbeauftragten übernehmen eine zentrale Rolle im Gesamtprozess und sollten sicherstellen können , dass Gleichstellung als Querschnittsaufgabe durchgeführt wird. Mit dem 1. Fachforum "Diskriminierungsfreie und gleichstellungsorientierte Personalbeurteilung “ fand eine Veranstaltung zum Querschnittsthema Personal am 07.11.2018 statt. Das Fachforum - durch die Geschäftsstelle Gleichstellung initiiert - wurde von zahlreichen Senats- und Bezirksverwaltungen für einen fachlichen Austausch und der weiteren Vernetzung untereinander genutzt. Aufgrund der positiven Resonanz werden weitere Fachforen zu aktuellen Themen durch die Geschäftsstelle Gleichstellung in Umsetzung des GPR III in der laufenden Legislaturperiode angeboten werden. Berlin, den 30. Januar 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung