Drucksache 18 / 17 508 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Gender Mainstreaming und Gender Budgeting im Bereich Justiz, Verbraucher*innenschutz und Antidiskriminierung und Antwort vom 01. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Anja Kofbinger (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17508 vom 15. Januar 2019 über Gender Mainstreaming und Gender Budgeting im Bereich Justiz, Verbraucher*innenschutz und Antidiskriminierung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucher*innenschutz und Antidiskriminierung im Rahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms für diese Legislaturperiode geplant? Welche der geplanten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt? Welche Maßnahmen wurden noch nicht umgesetzt und bis wann ist dies geplant? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat für die 18. Legislaturperiode folgende gleichstellungspolitische Vorhaben und Maßnahmen geplant: In Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner aus dem universitären Bereich wird eine Befragung weiblicher Dienstkräfte des richterlichen und staatsanwaltlichen Dienstes zu ihrer beruflichen Situation und den Perspektiven der eigenen Weiterentwicklung initiiert . Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, Maßnahmen der Personalentwicklung noch stärker an den Bedarfssituationen weiblicher Dienstkräfte auszurichten, als dies allein quotenorientierte Frauenförderpläne zu leisten vermögen. Ein auf einzelne Einstellungsjahrgänge fokussiertes Monitoring zu Lebens- und Berufsverläufen soll im Anschluss ergänzende Informationen hierzu liefern. Für die Durchführung der Befragung wurde ein Fragebogen erarbeitet, der nach Abstimmung mit dem Geschäftsbereich und erfolgter Gremienbeteiligung noch im ersten Halbjahr 2019 an die angesprochenen Dienstkräfte verteilt werden soll. In Zusammenarbeit mit dem Grundsatzreferat der Abteilung Frauen und Gleichstellung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Frage von geschlechtergerechten Beurteilungen der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgesehen, da dienstliche Beurteilungen einen wesentlichen Einflussfaktor auf berufliche Werdegänge darstellen . Hieraus zu gewinnende Erkenntnisse sollen in die Weiterentwicklung der Beurteilungssysteme einfließen. Entsprechend dem fachlichen Rat des Kooperationspartners 2 sollen zunächst die Befragung und das Monitoring ausgewertet werden, um die dabei gewonnenen Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Beurteilungssysteme nutzbar zu machen. Im Justizvollzug wird die Möglichkeit der Ausbildung zu „Kollegialen Erstbetreuerinnen /Erstbetreuern“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Berufsgruppen des Justizvollzugs als Maßnahme aus dem Bereich Gesundheitsmanagement und im Rahmen der Personalentwicklung angeboten. Aufgabe der Kollegialen Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer ist es, Kolleginnen und Kollegen nach dem Erleben hochbelastender Ereignisse , die mit der Tätigkeit im Justizvollzug einhergehen können, als erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner kollegiale Hilfe und Unterstützung zu leisten. Die Tätigkeit als Kollegiale Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer beinhaltet neben der professionellen Ausbildung auch die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Fortbildungs-und Supervisionsangeboten . Die kollegiale Unterstützungsleistung hat sich bei den von belastenden Ereignissen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewährt und wird weiterhin fortgeführt. Weiterhin gibt es Weiterbildungsangebote gezielt für Frauen als Mitarbeiterinnen im Justizvollzug , namentlich zum Thema „Frauen in Führungspositionen“, die Vorbereitung von Frauen auf künftige Führungspositionen oder die Selbstverteidigung von Frauen. Diese Maßnahmen werden durch die Bildungsstätte Justizvollzug Berlin und in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAK) angeboten und regelmäßig an die Bedarfslage der Mitarbeiterinnen im Justizvollzug angepasst. Die derzeitige Werbekampagne zur Gewinnung von Personal für den Justizvollzug zielt mit ihrer Kommunikationsstrategie zur adressatengerechten Ansprache auf die Steigerung der Bewerber/innenzahlen für die Ausbildung des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) ab. Durch die Kampagne konnte der Ausbildungsbedarf zufriedenstellend gedeckt werden. Auf diesen positiven Erfahrungen aufbauend, wird die ab dem Jahre 2020/2021 startende Folgekampagne sich nicht nur auf den AVD, sondern auf weitere Berufsgruppen des Berliner Justizvollzuges beziehen. Hierbei werden Frauen gezielt angesprochen. Die Möglichkeiten der Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung für inhaftierte Frauen mit Blick auf deren Interessen und Voraussetzungen sowie die Arbeitsmarktsituation werden kontinuierlich weiterentwickelt. Inhaftierte Frauen bringen sehr häufig komplexe Problemlagen mit. Aufgrund oft fehlender Basisqualifikationen und Haftkürze stehen klassische Berufsausbildungen nicht im Vordergrund. Das Augenmerk liegt daher auf Qualifikationsbausteinen und der Ausbildung von Voraussetzungen, die erst den Zugang zu weiteren Maßnahmen ermöglichen, wie beispielsweise das Erlernen der deutschen Sprache. Das Sprachangebot der Justizvollzugsanstalt für Frauen umfasst dabei sowohl Alphabetisierungskurse als auch Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache. Da auch jugendliche Frauen inhaftiert sind, die der Schulpflicht unterliegen, bietet die Justizvollzugsanstalt für Frauen entsprechend schulische Bildung an (Pflichtschulunterricht durch Lehrkräfte des Herder-Gymnasiums) sowie eine (nicht-schulpflichtige) Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss (durch Lehrkräfte der WeTek gGmbH für Jugendliche). Die vorgenannten Angebote haben sich bewährt und werden durchgängig durchgeführt. Darüber hinaus gibt es ein breites, an den Fähigkeiten der Frauen ausgerichtetes Programm im Bereich der Beschäftigung und beruflichen Bildung und Qualifizierung. Im Rahmen beruflicher Vorbereitungs- sowie Qualifizierungsmaßnahmen können Frauen u. a. im Bereich Gärtnerei, Malerei, Hauswirtschaft und im Umgang mit dem PC auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet werden. Für inhaftierte Frauen mit komplexen Problemlagen stehen darüber hinaus durchgängig angebotene Beschäftigungsmöglichkeiten in der Arbeitsthe- 3 rapie und im Arbeitstraining sowie einem integrativen Arbeitsbetrieb zur Verfügung. Zudem werden die Fähigkeiten und Neigungen der inhaftierten Frauen in einem Kompetenzfeststellungsverfahren erhoben, das einen möglichst passgenauen Arbeitseinsatz innerhalb der Justizvollzugsanstalt als auch bereits erste Weichenstellungen für die Zeit nach der Inhaftierung ermöglicht. Im Rahmen der durch den Bereich Verbraucherschutz erarbeiteten Ernährungsstrategie wurde versucht, gleichstellungspolitische Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere wurde versucht, ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei der Zusammensetzung des Plenums zur Entwicklung der Ernährungsstrategie sicherzustellen und in einzelnen Themenfeldern - wo möglich und sinnvoll - gleichstellungspolitische Aspekte zu berücksichtigen . Dies wird fortlaufend fortgesetzt. Die beabsichtigte Prüfung der Möglichkeit eines Projekts in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale mit dem Fokus auf Ansprache von und Beratungsleistungen für Migrantinnen u. a. zu ihren Rechten als Kundinnen hat bisher noch nicht stattgefunden. Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) berücksichtigt in ihrer Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit die Diskriminierungsmerkmale Geschlecht und Geschlechtsidentität weiterhin im besonderen Maße. Im Einzelnen: Die LADS hat in ihrer Kampagne „Diskriminierung hat viele Gesichter“ in besonderem Maße auf die Darstellung der Geschlechter und Geschlechtsidentitäten geachtet. In den vier erarbeiten Spots, die im Berliner Fenster in 960 Ausstrahlungen vom 3. bis 17. Dezember 2018 gezeigt wurden, sind in zwei Filmen genauso viele Frauen wie Männer und in zwei Filmen mehr Frauen als Männer bei der Darstellung von Diskriminierungsmerkmalen abgebildet worden. Zudem wurden die Geschlechtsidentität und die sexuelle Orientierung als Diskriminierungsmerkmale gezielt ausgewählt und bewusst durch Frauen mit dem Titel „…zu transgeschlechtlich für die Anrede Frau“ oder „…zu lesbisch für die Familie“ dargestellt . Ebenso wurden typische berufliche Rollenzuschreibungen aufgebrochen und beispielsweise bei der Darstellung von Altersdiskriminierung mit dem Titel „…zu jung für die Politik“ bewusst eine junge Frau ausgewählt. Ergänzend wurde ein Spot zum Thema „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ zur Bewerbung der Fachstelle „Fair mieten – Fair wohnen“ produziert und zur Darstellung der von verschiedenen Diskriminierungsformen betroffenen Person bewusst eine Frau ausgewählt. Die LADS wird den Einsatz anonymisierter Bewerbungsverfahren in den Berliner Behörden und Unternehmen mit Landesbeteiligung weiter befördern. Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind ein wichtiges Instrument, das hinsichtlich unbewusster Diskriminierungsmuster wie z.B. in Bezug auf die Merkmale Geschlecht, Alter oder Familienstatus sensibilisiert. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden weiter erprobt und zusätzliche Erkenntnisse zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Instruments gewonnen. 2019/2020 plant die LADS einen Relaunch des Landespilotprojektes aus 2014 unter Einsatz der Software rexx, die landesweit verpflichtend zur Personaleinstellung eingesetzt werden soll. Der Senat setzt sich für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Ausbildung und Beruf ein. Die LADS wollte vor diesem Hintergrund das Erfordernis einer bestimmten Mindestkörpergröße in Stellenbesetzungsverfahren für bestimmte Berufsgruppen (u.a. die Polizei ) überprüfen, da diese Anforderung das Potential einer mittelbaren Benachteiligung aufgrund des Geschlechts birgt. Da die Berliner Landespolizei aufgrund des Nachwuchskräftemangels eine bestimmte Mindestgröße in Stellenbesetzungsverfahren als verbindliche Anforderung allerdings ohnehin auf unbestimmte Zeit ausgesetzt hat, plant die LADS 4 derzeit lediglich im Jahr 2020 den Status Quo zu überprüfen und in dieses Monitoring auch andere Berufsgruppen einzubeziehen. Der aktuell vorliegende und sich im Mitzeichnungsverfahren befindliche Entwurf des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) wird in enger Abstimmung mit der Abteilung Frauen und Gleichstellung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bezüglich der Verfahrensweise in Hinblick auf das Merkmal Geschlecht entwickelt. Der Senat möchte die Sichtbarkeit lesbischer Lebensentwürfe über öffentlichkeitswirksame Maßnahmen verbessern und lobt alle zwei Jahre aus Anlass des internationalen Tages der lesbischen Sichtbarkeit am 26. April einen Preis aus. Ziel ist es, die Vielfalt lesbischer Lebensentwürfe stärker abzubilden und ihre Lebenswelten sichtbarer zu machen . Lesben sind oft von strukturellen Folgen von Mehrfachdiskriminierungen betroffen - als Frau und als Lesbe -, sowie u. U. weiterer Zugehörigkeiten. Das Konzept für einen Preis für Lesbische* Sichtbarkeit wurde vor diesem Hintergrund erstellt um die gesellschaftliche Teilhabe und damit die Sichtbarkeit lesbischen Lebens zu befördern. Der mit 3.000 € dotierte „Berliner Preis für Lesbische* Sichtbarkeit“ wurde erstmals am 2. Juli 2018 ausgelobt und von Herrn Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Dr. Dirk Behrendt an die Soziologin Dr. Ilse Kokula verliehen. Die geschlechtergerechte Sprache in der Berliner Verwaltung soll weiterentwickelt werden . Ziel ist es, die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern weiterhin zu gewährleisten sowie Personen mit weiteren Geschlechtsidentitäten, insbesondere transund intergeschlechtliche Menschen, angemessen anzusprechen und sprachlich zu berücksichtigen . Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist dazu mit anderen Senatsverwaltungen in einem engen Austausch. Gemäß Senatsbeschluss vom 13. Juni 2017 werden im Rahmen des Landesprogramms Diversity/der Diversity-Gesamtstrategie insbesondere Maßnahmen im Handlungsfeld „Diversity und Personalmanagement“ und „Diversity und Sprache/Bilder“ verwaltungsübergreifend formuliert und umgesetzt. In einer der Formulierung von Maßnahmen vorangeschalteten Analyse sollen strukturelle Ausgangsbedingungen unter anderem nach Geschlecht differenziert betrachtet und dabei mögliche Einfallstore für (mittelbare) Formen von Diskriminierung berücksichtigt werden. Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit in den oben genannten Feldern sollen aufbauend auf der Analyse und in enger Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Vielfalt und Chancengleichheit und insbesondere der Abteilung Frauen und Gleichstellung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung formuliert werden. Bei der Erstellung des Diversity-Landesprogramms wird die Kategorie Geschlecht neben weiteren im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) genannten Diversity-Dimensionen berücksichtigt. Bislang und weiterhin wird das Landesprogramm in enger Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Vielfalt und Chancengleichheit erstellt. Beauftragt durch die LADS und unterstützt durch das Bundesprogramm „Demokratie leben !“, wurde das Internetportal „Demokratie-Vielfalt-Respekt. Angebote für Schule, Kita, Kinder und Jugendbildung“ online gestellt. Dieses Portal richtet sich an pädagogische Fachkräfte und bietet Materialien sowie Recherchemöglichkeiten zu Projekten und Angeboten für die schulische wie außerschulische Kinder- und Jugendarbeit der Demokratieförderung , unter anderem zum Thema „Genderbezogene Vorurteile und Gewalt“. Die LADS trägt in besonderem Maße dafür Sorge, dass diese Informationen im Portal beständig aktualisiert werden und bewirbt das Portal. Die Einträge werden laufend aktualisiert und ergänzt. Ebenso findet sich das Handlungsfeld "Trans*feindlichkeit" als Katego- 5 rie auf dem Portal wieder. Das Thema "Genderbezogene Gewalt und Vorurteile" wird wie geplant im Rahmen der Vernetzungsarbeit des Berliner Landesdemokratiezentrums aufgegriffen . 2. Wie stellt die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucher*innenschutz und Antidiskriminierung sicher, dass Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter innerhalb der Verwaltung als Querschnittsaufgaben wahrgenommen und nicht lediglich in einzelnen Abteilungen bzw. Pilotprojekten behandelt werden? Zu 2.: Mit der laufenden Legislaturperiode hat die Leitung der Senatsverwaltung für Justiz , Verbraucherschutz und Antidiskriminierung die Gleichstellung der Geschlechter - auch gegenüber dem nachgeordneten Geschäftsbereich - erneut als eines der Kernelemente des Verwaltungshandelns definiert. Die Implementierung und Steuerung von Gleichstellungsmaßnahmen wird gemäß § 3 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) als Führungs- und Querschnittsaufgabe verstanden. Diesem Leitbild folgen die interne Organisation der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wie auch die Struktur der Arbeitsabläufe. Gleichstellungspolitische Maßnahmen und Aspekte insbesondere in den Bereichen Personalwirtschaft und -entwicklung, Aus- und Fortbildung sowie Rechtsförmlichkeit werden jeweils bei zentral zuständigen Querschnittsreferaten koordiniert und teilweise direkt dort umgesetzt. Angelegenheiten von übergreifender und übergeordneter Relevanz werden im Rahmen des wöchentlichen, abteilungsübergreifenden Austauschs direkt mit der Leitung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erörtert. Im personalwirtschaftlichen Bereich spielt neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei Stellenausschreibungen (§ 5 LGG) derzeit vor allem die Frage eine Rolle, mit welchen Strategien Frauen für Bereiche, in denen sie unterrepräsentiert sind, perspektivisch gewonnen und personalwirtschaftlich auch in diese entwickelt werden können. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung bearbeitet diese Fragestellungen mit drei konzeptionellen Ansätzen. Erstens werden im Rahmen der zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm angemeldeten Maßnahmen die Gründe und Faktoren für eine Unterrepräsentanz von Frauen analysiert. Zweitens wurden die Präsidentinnen und Präsidenten der jeweiligen Obergerichte und die Behördenleiterinnen und Behördenleiter um fachspezifische Überlegungen für ihren jeweiligen Bereich gebeten , gezielt Frauenförderung zu betreiben. Drittens hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg mehrere frauenförderungsspezifische Fortbildungen initiiert. Im Fortbildungsbereich werden beispielsweise Kurse für Frauen in Führungspositionen, für Genderaspekte im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements, für Rhetorik und Gesprächsführung für Frauen, ein Coaching für zukünftige weibliche Führungskräfte, Kurse für Führungskräfte in der Justiz: „Frauen in Führungspositionen“ und „Frauen in Führungspositionen: Der sichere Auftritt“ angeboten. Im Bereich der Rechtsförmlichkeit achtet die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung darauf, dass Gesetzesentwürfe des Senats gendergerecht formuliert werden. 3. Bei welchen Titeln und Produkten der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucher*innenschutz und Antidiskriminierung wurden im Rahmen des Gender Budgeting-Prozesses bei den letzten Haushaltsaufstellungen Gender-Informationen erhoben? Zu 3.: Bei nachstehenden Titeln wurden Gender-Informationen erhoben. Für Produkte erfolgte keine Erfassung von Gender-Informationen. 0600/68102 (Entschädigungen, Ersatzleistungen) 6 0600/68406 (Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen) 0608/68304 (Förderung der Tierzucht) 0608/68469 (Zuschuss an die Verbraucherzentrale Berlin e.V.) 0601/68406 (Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen) 4. Bei wie vielen der ausgewählten Produkte und Titel, für die Gender-Informationen erhoben wurden, wurde bei der Nutzenanalyse der Bedarf einer konkreten Umsteuerung festgestellt? Bei welchen Produkten und Titeln wurde daraufhin eine Umsteuerung initiiert? Welche Instrumente wurden hierbei eingesetzt? Welche Erfolge konnten erzielt werden? Zu 4.: 0600/68102 (Entschädigungen, Ersatzleistungen) Die im Haushaltsplan 2018/19 genannten geschlechtssensitiven Daten geben das Ist der Empfangenden bezogen auf das Haushaltsjahr 2016 wieder. Sofern 92,68% der Entschädigungsleistungen an Männer ausgekehrt wurden, korreliert dies in etwa mit der jahrzehntelangen Erfahrung, dass der ganz überwiegende Teil von zu unbedingter Freiheitsstrafe betroffenen Menschen Männer sind. Eine Steuerungsrelevanz kommt diesen Daten nicht zu. Entschädigungsleistungen für Strafverfolgungsmaßnahmen werden allein aufgrund gesetzlicher Vorschriften gezahlt. 0600/68406 (Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen) Die Darstellung der – als Teil der soziodemografischen Daten der Nutzerinnen und Nutzer erhobenen – Gender-Informationen im Kapitel 0600/Titel 68406 dient in erster Linie der Transparenz. Eine Analyse allein auf Grundlage der geschlechtssensitiven Daten findet nicht statt, denn die bezuschussten Maßnahmen bilden nur einen Ausschnitt des gesamten Maßnahmenportfolios ab. Die Analyse aller steuerungsrelevanten Informationen und eine etwaige Umsteuerung erfolgen im jeweiligen Förderbereich bzw. Arbeitsfeld unter Einbeziehung aller zugehörigen Maßnahmen unabhängig von deren Finanzierungsform . Dabei werden sowohl die unterschiedlichen Bedürfnisse und Realitäten von Männern und Frauen in den Blick genommen als auch auf eine geschlechtergerechte Verteilung der Haushaltsmittel geachtet. Zuwendungsfinanzierte Maßnahmen werden entsprechend verändert, gegebenenfalls eingestellt und neue Maßnahmen in die Förderung aufgenommen. In Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms unseres Hauses wurden zuletzt im Doppelhaushalt 2018/2019 Angebote/Maßnahmen der Angehörigenarbeit ausgebaut. 0608/68304 (Förderung der Tierzucht) / 0608/68469 (Zuschuss an die Verbraucherzentrale Berlin e.V.) Die Auswertung für die Titel 68469 und 68304 für die Haushaltsaufstellung 2018/2019 steht noch aus. 0601/68406 (Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen) In den Förderbereichen „Projekte LSBTI“ (Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen) und „ISV“ (Initiative Akzeptanz sexuelle Vielfalt) werden jährlich mit den Sachberichten Genderdaten in Bezug auf die Nutzerinnen- und Nutzereinheiten erfasst. Aus fachlichen Gründen werden diese in den drei Kategorien weiblich, männlich und trans- bzw. intergeschlechtlich erfasst. Deren Analyse in Prozent ergab im Jahr 2017: 7 weiblich männlich Trans- und intergeschlechtlich Förderbereich LSBTI 42 % 45 % 13 % Förderbereich ISV 35 % 37 % 28 % Die Nutzungsanalyse ergab, dass keine Nachsteuerungsbedarfe bestehen. Bei der Prüfung und Analyse der Daten zeigte sich, dass einige Träger keine Erhebung oder lediglich Teilerhebungen vorgenommen haben. Dies wird damit begründet, dass über die Geschlechtszugehörigkeit der Teilnehmenden, z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen oder in Schulklassen, aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes keine Angaben erfragt werden. Im Förderbereich „Antidiskriminierung“ wurden im Jahr 2017 Nutzerinnen- und Nutzereinheiten im Verhältnis 57% (weiblich) zu 43 % (männlich) gemeldet. Im Förderbereich „Projekte des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus werden jährlich in den jeweiligen Sachberichten Angaben zu den Kategorien weiblich und männlich in Bezug auf die Nutzerinnen und Nutzer erfasst. Deren Analyse in Prozent ergab im Jahr 2017: weiblich männlich Förderbereich REX 50 % 50 % Bereits der Soll/Ist Vergleich in 2016 zeigte, dass die Zielgruppen der Kategorien „weiblich “ und „männlich“ in einem nahezu ausgeglichenen Verhältnis erreicht werden konnten . Insoweit besteht kein gesonderter Steuerungsbedarf. Die Abteilung VI (Antidiskriminierung) beabsichtigt zu prüfen, welche Folgerungen aus dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben zukünftig in der Erfassung und Analyse von Gender-Daten zu berücksichtigen sind, wie beispielsweise Personen mit dem Geschlechtseintrag „Divers“. Berlin, den 1. Februar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung