Drucksache 18 / 17 509 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Gender Mainstreaming und Gender Budgeting im Bereich Integration, Arbeit und Soziales und Antwort vom 31. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Anja Kofbinger (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17509 vom 15. Januar 2019 über Gender Mainstreaming und Gender Budgeting im Bereich Integration, Arbeit und Soziales ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Rahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms für diese Legislaturperiode geplant? Welche der geplanten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt? Welche Maßnahmen wurden noch nicht umgesetzt und bis wann ist dies geplant? Zu 1.: Im Rahmen der Zuwendungsgewährung des Politikfeldes Integration richten sich die Projekte grundsätzlich an alle Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund . Trotzdem sind bei verschiedenen Trägern gleichstellungspolitische Maßnahmen geplant und bereits umgesetzt. Als besondere Zielgruppen wurden bei verschiedenen Projekten des Partizipations- und Integrationsprogramm und Projekten der Flüchtlings- und Vertriebenenorganisationen „alleinstehende/alleinlebende Frauen“ und „geflüchtete Frauen und deren Familien“ gewählt. Gruppenarbeit findet hier geteilt und/oder zusammen nach Gender und Alter statt. Von den Projekten werden regelmäßig geschlechtssensitive Daten abgefragt. Anhand dieser Statistik ist festzustellen, dass die Quote der weiblichen Nutzerinnen über 50 % beträgt. Im Rahmen von „Gute Arbeit“ Fortführung des Projektes „JobOption Berlin“ mit dem Schwerpunkt „Gute Arbeit als Erfolgsfaktor zur Arbeitskräfte- und Fachkräftegewinnung“. Im Rahmen von Berufsbildung Förderung von Frauen in frauenatypischen Berufen (Richtlinienförderung). Förderung von Alleinerziehenden (Richtlinienförderung). 2 Förderung des Programms „girlsatec“ mit dem Ziel, mehr junge Frauen für technische Berufe zu begeistern und so den Anteil von jungen Frauen in der Berufsausbildung für technische Berufe zu erhöhen. Angebot von Teilzeit-Berufsausbildungsplätzen in der Verbundausbildung im Rahmen des Berliner Ausbildungsplatzprogramms (BAPP). Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung: Das Land fördert zwei Beratungsprojekte zum Thema Nachqualifizierung, die beide stark von Alleinerziehenden nachgefragt werden: a. Das Projekt „FbQu – Fachberatung berufliche Qualifizierung“, das individuelle Gruppen- und Einzelberatungen zum Erwerb von Berufsabschlüssen oder berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen in modularen Nachqualifizierungen anbietet. b. Das Projekt EMSA (Erfolg mit Sprache und Abschluss), das die konzeptionelle Entwicklung der Bildungsdienstleister im Blick hat sowie die zielgerichtete Beratung von Migrantinnen und Migranten einschließlich Geflüchteter zum Thema Berufsabschluss. Im Projekt EMSA wurde das Berliner Modell für Integriertes Fach- und Sprachenlernen in der beruflichen Bildung entwickelt, um das Nachqualifizierungsangebot unabhängig von Bildungsinstitution, Zielgruppe und Bildungsziel attraktiver zu gestalten. Bildungsberatung 4.0: Die auf der Grundlage des Fachkonzepts Beratung zu Bildung und Beruf geförderten Bildungsberatungseinrichtungen erreichen gleichermaßen Frauen wie Männer. Wo bisher Frauen oder Männer im Einzelnen als wichtige Zielgruppe der Bildungsberatung unterproportional erreicht werden, werden auf der Grundlage des Monitorings der Servicestelle digitales Monitoring bei Arbeit und Leben gemeinsam mit den Beratungsstellen einschließlich Frauenberatungsstellen, der Servicestelle und der KOS (Koordinierungsstelle Qualität), geeignete Maßnahmen erörtert und geplant, wie hier eine bessere Erreichung der jeweiligen Gruppe gewährleistet werden kann. Hinzugekommen ist ein neues Projekt „Fit für die Gemeinschaftsverpflegung“, durch das überwiegend stark benachteiligte Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund ein sehr niedrigschwelliger Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Ausbildung und Arbeit ermöglichet werden soll. Des Weiteren wird die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Arbeit der Fachkommission Menschenhandel in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in der 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin wieder aufnehmen. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die Erkenntnisse hinsichtlich der Anwendung der seit 15. Oktober 2016 geltenden neuen Straftatbestände zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB) sowie hinsichtlich neuer Beratungs- und Unterstützungsangebote (z.B. durch das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit – BEMA) in vorbereitenden Arbeitsgruppen zu eruieren. Gemeinsames Ziel beider Senatsverwaltungen ist es, die Fachkommission Menschenhandel um neue Mitglieder zu erweitern (z. B. BEMA, Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung) und die geltende Kooperationsvereinbarung in Abhängigkeit von den hierfür zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen zeitnah zu novellieren. Hierzu haben bereits erste Gespräche auf Arbeitsebene stattgefunden. 3 Im Wege der fortlaufenden Erstellung des landesspezifischen Berichts „Betriebspanel Berlin“ sind regelmäßig wiederkehrende Module zu „Frauen in Führungspositionen“ und „Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Chancengleichheit von Männern und Frauen“ enthalten. Der Themenkomplex „Frauen in Führungspositionen“ wird im zweijährigen Rhythmus erhoben. Diese Ergebnisse waren Bestandteil der Befragung 2018 und werden im Sommer 2019 veröffentlicht. Es ist geplant, den Themenkomplex „Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Chancengleichheit von Männern und Frauen“ im Jahr 2020 wieder in den Fragebogen aufzunehmen. Bei den Maßnahmen der geförderten Beschäftigung und beim Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung erfolgt eine Erhebung von Frauenanteilen/Männeranteilen. Es wird ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in den geförderten Maßnahmen angestrebt. Im langjährigen Mittel entsprach das Verhältnis von Frauen und Männern in den Maßnahmen etwa dem der gemeldeten Arbeitslosen. Dies wurde in den vergangenen Jahren unter Berücksichtigung der Strukturen der Zielgruppen auch erreicht. Eine Abbildung erfolgt regelmäßig im Rahmen des Berliner Haushaltsplanes. Im Integrierten Sozialprogramm (ISP) und im Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) wird Gender Mainstreaming als übergeordnetes Querschnittsziel berücksichtigt. Im ISP werden darüber hinaus genderbezogene Aspekte konzeptionell beachtet und in der regelmäßigen Sachberichtslegung durch die geförderten Projekte, verschiedene geschlechtsspezifische Daten ermittelt und dokumentiert. Im IFP STZ werden im Rahmen der regelmäßigen, strukturierten Sachberichtslegung verschiedene geschlechtsspezifische Daten von Projektträgern ermittelt. Die anschließende konzeptionelle Jahresplanung beinhaltet die ausgewogene Berücksichtigung genderbezogener Aspekte. Weitere Maßnahmen sind im ISP und im IFP STZ in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen. 2. Wie stellt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sicher, dass Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter innerhalb der Verwaltung als Querschnittsaufgaben wahrgenommen und nicht lediglich in einzelnen Abteilungen bzw. Pilotprojekten behandelt werden? Zu 2.: Die koordinierenden Funktionen für Gender Budgeting und der / des Genderbeauftragten sind in der Zentralabteilung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales verortet. Daher wird diese Aufgabe durch diese organisatorische Einbindung bereits als Querschnittsaufgabe definiert. Der Bereich ZS bindet die Fachbereiche bei Bedarf ein und wirbt für die landesweiten Maßnahmen im Gender Mainstreaming und Gender Budgeting. 3. Bei welchen Titeln und Produkten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurden im Rahmen des Gender Budgeting-Prozesses bei den letzten Haushaltsaufstellungen Gender-Informationen erhoben? 4 Zu 3.: Geschlechtssensitive Daten liegen bei folgenden Kapiteln / Titeln vor. Kapitel Titel Verbale Bezeichnung 1120 68410 Partizipationsmaßnahmen 68411 Zuschüsse an Organe und Einrichtungen der Wohlfahrtshilfe (Zuwendungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege für Projekte zur Integration von Zuwanderern) 68412 Zuschüsse an Flüchtlings- und Vertriebenenorganisationen 68495 Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds/ESF (Förderperiode 2014-2020) 1140 68132 Zuschüsse nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 68333 Zuschüsse zur Förderung der Berufsausbildung 68351 Zuschüsse für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 68355 Zuschüsse für Berliner Jobcoaching und Qualifizierung 68356 Landeszuschüsse für Beschäftigung 68476 Zuschüsse für Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung 1150 54010 Dienstleistungen (Teilansatz Nr.1: Förderung von Betreuungsvereinen) 63115 Ersatz von Ausgaben an den Bund für Aufwendungen aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der früheren DDR 68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 68455 Zuschüsse zur Bildung und Förderung von Stadtteilzentren 1166 63698 Leistungen an öffentliche Arbeitgeber zur behindertengerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie für Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen 68198 Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen 68298 Leistungen an öffentliche Unternehmen nach § 26 und § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung (SchwbAV) 68398 Leistungen an private Unternehmen zur Schaffung und zur behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen sowie Förderung von Integrationsprojekten 86398 Darlehen für Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben und der Förderung von Integrationsprojekten 89198 Leistungen für Investitionen im öffentlichen Bereich zur Schaffung und behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen 89298 Leistungen an private Unternehmen zur Schaffung und behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen und zum Aufbau, zur Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Modellprojekten 89398 Leistungen an schwerbehinderte Menschen im Rahmen der begleitenden Hilfe sowie eine Anteilsfinanzierung an förderfähige Einrichtungen 4. Bei wie vielen der ausgewählten Produkte und Titel, für die Gender-Informationen erhoben wurden, wurde bei der Nutzenanalyse der Bedarf einer konkreten Umsteuerung festgestellt? Bei welchen Produkten und Titeln wurde daraufhin eine Umsteuerung initiiert? Welche Instrumente wurden hierbei eingesetzt? Welche Erfolge konnten erzielt werden? 5 Zu 4.: Es wurde bei keinem Produkt bzw. Titel der Bedarf einer Umsteuerung erkannt. Berlin, den 31. Januar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales