Drucksache 18 / 17 510 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in der Innen- und Sportpolitik und Antwort vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anja Kofbringer (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17 510 vom 15. Januar 2019 über: Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in der Innen- und Sportpolitik ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Rahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms für diese Legislaturperiode geplant? Welche der geplanten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt? Welche Maßnahmen wurden noch nicht umgesetzt und bis wann ist dies geplant? Zu 1.: Die Weiterentwicklung des im Jahr 2008 erstmals aufgelegten „Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms“ (GPR) ist erklärtes Ziel und Bestandteil der Richtlinien der Regierungspolitik für die 18. Legislaturperiode. Die Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms erfolgt im Rahmen der in den jeweiligen Haushaltsplänen für Gleichstellungs- und Chancengleichheitspolitik eingestellten Mittel. Das GRP, das unter der Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung erstellt wurde, ist der Drucksache 18/1050 zu entnehmen. Für den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind folgende Vorhaben und Maßnahmen geplant und werden wie folgt umgesetzt: Bereich Sport: Maßnahme: Verstärkte Kommunikation mit Sportorganisationen in Berlin allgemein hinsichtlich möglicher Weiterentwicklungen im Bereich Gleichstellung, Sensibilisierung und gemeinsame Zielsetzungen, u. a. Grundlagenvertrag mit dem Landessportbund . Stand der Umsetzung: Der geplante Vertrag mit dem Landessportbund (LSB) konnte Ende 2017 für die Jahre 2018 bis 2023 abgeschlossen werden. Darin verankert wurden zwei gleichstellungspolitische Maßnahmen: 2 1) Förderung Kinder, Jugendliche und Frauen in Vereinen Ziel ist die Steigerung des Organisationsgrades (Anteil der Vereinsmitglieder an der jeweiligen Gesamtheit) von Kindern und Jugendlichen sowie von Mädchen und Frauen im organisierten Sport. Dabei soll eine jährliche Erhöhung des Organisationsgrades um mindestens 0,4 % p.a. erreicht werden. Hierfür stehen jährlich 180.000 € bereit. In 2018 haben 36 Verbände dieses Ziel erreicht. 2) Erhöhung des Frauenanteils im Ehrenamt Ziel ist Unterstützung der Vereine bei der Gewinnung von Frauen für das Ehrenamt durch Qualifizierungsmaßnahmen und einer kontinuierlichen Betreuung und Unterstützung von Newcomerinnen. Hierfür stehen jährlich 70.000 € bereit. In 2018 wurden in erster Linie Qualifizierungsmaßnahmen in Form von Workshops durchgeführt. Des Weiteren bot der LSB ein offenes Mentoring an. Hierbei sollen registrierte Newcomerinnen im Ehrenamt Kontakt zu Mentorinnen erhalten, um von dem Wissen und der praktischen Arbeit der Ehrenamtlichen zu profitieren. Ein weiterer nicht unerheblicher Teil des Projekts ist die Kommunikationskampagne. Mit ihr soll das Thema Frauen im Ehrenamt in der Gesellschaft präsenter gemacht werden. Geplant ist mit einem Imagefilm, einer Plakatkampagne und einer Markenbotschafterin Vorbilder für Frauen im Ehrenamt zu schaffen. Bestehende Maßnahmen: Das Teilhabeprogramm fördert bestimmte Zielgruppen der Berliner Bevölkerung, die noch nicht genügend an sportlichen Angeboten teilhaben . Das heißt, Vereine, die mit Projektideen kommen, die der Förderung von Mädchen und Frauen dienen, werden prioritär behandelt. 2018 wurden fünf Projekte unterstützt , die diese Zielgruppe adressieren. Davon sind drei überjährig, d.h., sie werden bis 2019 gefördert. Für das Mädchenfußballprojekt, das stetig wächst (was die Anzahl der AGen anbelangt , aber auch deren Verteilung im Berliner Raum) wurden 170.000 € in den Haushalt gestellt. Die Mittel wurden für 2018 fast vollständig ausgeschöpft. Geplant ist eine Ausweitung auf den Kita-Bereich. Dazu finden derzeit Gespräche auf Arbeitsebene statt. Mit der Neuausrichtung der Veranstaltungsakquise und –förderung seit 2016 verfolgt SenInnDS das Modell der Stadtrendite, um den Mehrwert und den Nutzen einer Sportveranstaltung für Berlin, über ihre Wirtschaftlichen- und Image-Effekte hinaus, zu analysieren. Dabei wird auch gleichstellungspolitischen Fragestellungen Rechnung getragen, indem bei der Betrachtung der „sportlichen Wertigkeit“ bzw. des „sozialen Wertes“ der Sportveranstaltung die geschlechtliche Ausgewogenheit oder in eher männerdominierten Sportarten, Wettkämpfe für Frauen jeweils einen etwas höheren Stellenwert zugeschrieben bekommen, was sich im weiteren Prozess auf die Entscheidungen zur Förderung einer Veranstaltung auswirken kann. Dies wird darüber hinaus in die Beratung der Sportorganisationen im Hinblick auf ihre Veranstaltungsvorhaben integriert. Maßnahme: Prüfen von Möglichkeiten der Sensibilisierung für aktuelle Themen und Problembereiche, u. a. sexualisierter Gewalt im Sport - in enger Abstimmung mit der Landeskommission gegen Gewalt. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wirkt beim „Runden Tisch Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ mit, der durch den Landessportbund Berlin e. V. und die Sportjugend Berlin e. V. initiiert wurde. Die Landeskommission Berlin gegen Ge- 3 walt und die Abteilung Sport haben einen Jour fixe eingerichtet, indem Möglichkeiten der verstärkten Zusammenarbeit bei aktuellen Themen ausgelotet werden. Die Thematik der Prävention sexualisierter Gewalt wird in diesem Rahmen bearbeitet werden , konkrete Maßnahmen befinden sich noch in der Planungsphase. Bereich Polizei und Feuerwehr Maßnahme: Nachfolgeprojekt zum Projekt Gender Coaching bei der Berliner Polizei: „Gender Training für Führungskräfte“ (Zielgruppe Polizeivollzugsdienst / Erstbeurteiler der BesGr. A 12-13) Stand der Umsetzung Polizei: Coaching-Maßnahmen stellen ein wirksames Instrument zur Stärkung der Führungskompetenz dar. Seit 2016 stehen jährlich Coaching-Maßnahmen für ausgewählte Dienstkräfte des höheren Dienstes zur Verfügung . Diese Coachings beziehen sich allerdings nicht speziell auf eine genderorientierte Ausrichtung. Es obliegt der Führungskraft, ob genderrelevante Themen im Coaching besprochen/erarbeitet werden. Zudem werden Fortbildungsangebote und Workshops zur Unterstützung der Führungskräfte zum Thema Frauenförderung in Kooperation mit der Verwaltungsakademie durchgeführt. Das Folgeprojekt „Gender Training für Führungskräfte“ (Zielgruppe Polizeivollzugsdienst / Erstbeurteiler der BesGr. A 12-13) wurde konzeptionell innerhalb der Polizei Berlin erarbeitet. Eine Realisierung hängt von der Bereitstellung von Projektmitteln der SenGPG ab, die im Rahmen der aktuellen Abfrage der SenGPG beantragt werden. Maßnahme: Auseinandersetzung mit der Thematik Frauenunterrepräsentanz in männlich dominierten Berufsfeldern wie Polizei und Feuerwehr und Überlegungen zu Maßnahmen, u.a.: Erstellung eines viralen Clips mit der Zielgruppe Frauen im Rahmen der Kampagne „Da für Dich“ der Berliner Polizei Kurz-Werbefilm/viraler Clip Berliner Feuerwehr – Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie, z. B. durch Kompetenzerwerb im Rahmen von Hospitationen oder Vorträgen erfahrener Dienstkräfte der SenGPG oder Dritter bei der Polizei Berlin und ggf. auch bei der Berliner Feuerwehr Stand der Umsetzung Polizei: Durch den Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Polizei wurden im Jahr 2018 abgestimmte Maßnahmen einerseits im Rahmen der Imagekampagne und im Zusammenwirken mit einer Werbeagentur, als auch im Rahmen der Social Media Arbeit getroffen, um auch gezielt Frauen anzusprechen und diese für den Polizeiberuf zu interessieren. Die getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab, Polizistinnen verstärkt in Bild und Film bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu zeigen sowie die Polizei Berlin als attraktive Arbeitgeberin auch und speziell für Frauen zu präsentieren. Durch den Bereich „Strategische Öffentlichkeitsarbeit“ wurde die Werbeagentur dahingehend sensibilisiert, ausgewogen Frauen und Männer im Polizeiberuf darzustellen , dies gilt für alle Formate. Die Werbeagentur wurde außerdem gebeten, das Format „Praktikum im Streifenwagen“ zukünftig mit einer weiblichen Darstellerin zu besetzen . Auch durch das Team Social Media wurden konkrete Maßnahmen ergriffen, um Frauen für den Polizeiberuf zu gewinnen. So wurde u.a. eine Kollegin als Darstellerin 4 (Polizistin bei der Arbeit) für die Kampagne des Berufsinformationszentrums vermittelt . Seit September 2018 wird eine weibliche Auszubildende der Polizeiakademie filmisch in ihrer Ausbildung begleitet. Die Beiträge werden im Format „Video Tagebuch “ (Vlog) auf Youtube veröffentlicht („Einfach Helena“). Für das Jahr 2019 sind weitere filmische Beiträge geplant, darunter ein „Instagram Take Over“ mit einer Hundeführerin sowie eine Live-Begleitung einer Kriminalpolizistin (Twitter, Facebook ). Stand der Umsetzung Feuerwehr: Die Berliner Feuerwehr hat die Entwicklung der Einstellungszahlen hinsichtlich der Steigerung des Anteils weiblicher Dienstkräfte zum Ziel. Der feuerwehrtechnische Dienst hat traditionell einen deutlich geringeren Anteil an weiblichen Beschäftigten, als dies bei anderen Berufsfeldern der Fall ist. Es ist durch verschiedene Maßnahmen gelungen, den Anteil der weiblichen Beschäftigten deutlich zu erhöhen. So ist durch den Einstiegsweg 112 medic ein ansprechender Einstiegsweg für Frauen gefunden worden. Der Anteil an Frauen beträgt rund 33% der eingestellten Nachwuchskräfte, obwohl der Anteil der weiblichen Bewerberinnen nur rund 25% beträgt. Dies zeigt, dass Frauen in ihrer Bewerbung erfolgreicher sind und sich in den Auswahlverfahren durchsetzen können. In den anderen Einstiegswegen – vor allem bei 112 classic – ist der Anteil der weiblichen Bewerberinnen nach wie vor sehr gering. Dies liegt unter anderem daran, dass hier eine handwerkliche Ausbildung vorausgesetzt wird, die traditionell nicht in großen Anteilen von Frauen absolviert werden. Durch Marketingaktivitäten versucht die Berliner Feuerwehr verstärkt Frauen für das Berufsbild der Feuerwehrfrau zu gewinnen. So wird alljährlich der Girls Day aktiv beworben und durchgeführt und Schülerpraktika bevorzugt Schülerinnen angeboten. Zudem werden Fortbildungsangebote und Workshops zur Unterstützung der Führungskräfte zum Thema Frauenförderung in Kooperation mit der Verwaltungsakademie durchgeführt. Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) Maßnahme: Initiierung eines Modellprojektes in der Abt. III zur Etablierung eines smarten Vertretungsmanagements vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme von Elternzeit in unterschiedlichen Zeiträumen; Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen. Stand der Umsetzung: Die SenInnDS beabsichtigt ein Projekt zur Implementierung eines smarten Vertretungsmanagements als Voraussetzung zur Erhöhung der Elternzeitmonate bei männlichen Dienstkräften durchzuführen. Ziel des Projektes ist die Stärkung der Egalität in Paarbeziehungen hinsichtlich der Verteilung der Familienaufgaben und damit Verbesserung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen. Durch die Analyse bestehender Aufgaben und Prozesse sowie der daran anknüpfenden Analyse der Anforderung an die auszuübenden Aufgaben sollen - sachlich und inhaltlich fundierte - Vertretungsregelungen für den Fall der Inanspruchnahme von Elternzeit erarbeitet werden. Mit der Implementierung einer intelligenten / smarten Vertretungsregelung soll die Inanspruchnahme von Elternzeit insbesondere bei Männern gefördert und erhöht sowie die Rahmenbedingungen für ein smartes Vertretungsmanagement definiert und umsetzungsreife Vorgehensweisen und -tools entwickelt werden. 5 Die Leistungsbeschreibung für die Durchführung eines Vergabeverfahrens wird zurzeit erarbeitet. Es ist beabsichtigt das entsprechende Projekt im III. Quartal 2019 zu implementieren. Prüfung der geschlechtergerechten Sprache in der IKT Die Steuerung für den Bereich der landesweiten Informations- und Kommunikationstechnik (IKTSteuerung) wird eine Vorgabe für eine geschlechtergerechte Schreibweise in Abstimmung mit der Frauen- und Gleichstellungsabteilung in der Software festsetzen . Dabei werden die gleichstellungspolitischen Bedarfe gegen die Verständlichkeit (im Sinne der Barrierefreiheit) abgewogen, damit dieser Zielkonflikt aufgelöst wird. Das Ergebnis wird von der IKT Staatssekretärin gemäß § 21 E-GovGBln als Standard für IKT (Software) für Berlin festgesetzt. Stand der Umsetzung: Grundsätzlich erfolgt ein Verweis auf die „GGO I“ und den „Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung“ (2012), herausgegeben von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Verzicht auf die Abfrage des Geschlechtes und die Anrede Wenn nicht erforderlich für den digitalen Vorgang, soll keine Abfrage des Geschlechtes stattfinden. Andernfalls soll in digitalen Formularen neben der Option „weiblich“ und „männlich“, auch die Option „divers“ angeboten werden. In digitalen Formularen soll für die folgende schriftliche Korrespondenz abgefragt werden, ob die Person mit „Frau“, „Herr“ oder mit Vor- und Nachname angeschrieben werden möchte. Beispiele für gendergerechte Sprache in der Software • Administration oder Administrative Rechte statt Administrator • Redaktion oder Redaktionsrechte statt Redakteur • Inhalte oder Schreibrechte statt Autor Gender Sternchen, Gender Gap oder Gender X Sonderzeichen oder das Gender X müssen vermieden werden. Der Lesefluss wird durch diese Einfügungen so stark verändert, dass es für Menschen mit verschiedensten Behinderungen schwer ist den Wortinhalt zu erfassen. Assistive Technologien sind bisher nicht in der Lage diese Zeichen so umzusetzen, dass sie erfolgreich verwendet werden können. Zu diesem Thema hat es bisher keine Einbindung der Behindertenverbände und Communities gegeben. Dieses sollte nachgeholt werden, um eine Lösung zu finden die keine Interessensgruppe benachteiligt. 2. Wie stellt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sicher, dass Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter innerhalb der Verwaltung als Querschnittsaufgaben wahrgenommen und nicht lediglich in einzelnen Abteilungen bzw. Pilotprojekten behandelt werden? Zu 2.: Das Thema Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe wird im Rahmen des Personalmanagements umgesetzt. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat im Jahr 2018 den aktuellen Frauenförderplan für den Zeitraum von 2018 – 2024 unter der Überschrift „Gleichstellung gemeinsam gestalten“ in Kraft gesetzt. Die darin enthaltenen Maßnahmen zielen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben und den Abbau bestehender Unterrepräsentanzen. Führungskräftefortbildung , flexible Arbeitszeit und mobiles Arbeiten, gezielte Qualifizierung von Frauen sowie die Durchführung einer Gleichstellungskonferenz sind nur einige Hand- 6 lungsfelder des aktuellen Frauenförderplans, die es als Querschnittsthema umzusetzen gilt. Zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen wurde der Frauenförderplan der Polizei Berlin, der zeitnah in Kraft treten soll, umfangreich und praxisnah überarbeitet. Dieser sieht u.a. künftig eine jährlich durchzuführende Gleichstellungskonferenz vor, die sich aktiv mit der Förderung der Gleichstellung beschäftigen soll. Die erste Gleichstellungskonferenz fand zur Erarbeitung zielgerichteter Maßnahmen für den neuen Frauenförderplan im März 2018 statt. Zudem werden Fortbildungsangebote und Workshops zur Unterstützung der Führungskräfte zum Thema Frauenförderung in Kooperation mit der Verwaltungsakademie durchgeführt. Für die weitere Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms III in den Senats- und Bezirksverwaltungen stehen bei der SenGPG für die vereinbarten Projekte und Maßnahmen finanzielle Mittel von insgesamt 300.000,00 € in 2019 zur Verfügung. Darin enthalten sind Mittel für die externe wissenschaftliche Genderberatung in Höhe von 100.000,00 € und Mittel für Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) in Höhe von 200.000,00 €. Sen InnDS wird für die Umsetzung ausgewählter, finanziell noch nicht unterlegter Maßnahmen Projektmittel bei der SenGPG beantragen. 3. Bei welchen Titeln und Produkten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden im Rahmen des Gender Budgeting-Prozesses bei den letzten Haushaltsaufstellungen Gender-Informationen erhoben ? Zu 3.: Zur Haushaltsaufstellung 2018/ 2019 wurden bei den nachfolgenden Titeln des Ressorts Inneres und Sport Gender-Informationen erhoben: Senatsverwaltung für Inneres und Sport: 0500 / 685 69 0510 / 684 02 0510 / 684 19 0510 / 684 90 0510 / 863 05 0510 / 893 60 0520 / 632 13 Der Polizeipräsident in Berlin: 0531 / 681 23 0531 / 681 24 0543 / 681 24 0552 / 681 23 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten: 0575 / 636 10 0575 / 681 03 0575 / 681 12 0575 / 681 13 0575 / 681 14 0575 / 687 03 0575 / 687 06 7 4. Bei wie vielen der ausgewählten Produkte und Titel, für die Gender-Informationen erhoben wurden, wurde bei der Nutzenanalyse der Bedarf einer konkreten Umsteuerung festgestellt? Bei welchen Produkten und Titeln wurde darauf-hin eine Umsteuerung initiiert? Welche Instrumente wurden hierbei eingesetzt? Welche Erfolge konnten erzielt werden? Zu 4.: Senatsverwaltung für Inneres und Sport: 0500/ 685 69: Die IOM-Rückkehrberatungsstelle unterbreitet Beratungsangebote für Bürger aus Drittländern, die eine freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland anstreben. Aufgrund des überwiegenden Anteils an männlichen Flüchtenden ergibt sich auch ein deutlich höherer Anteil männlicher Beratungssuchender. Dies spiegelt sich in der Beratungsstatistik und den Gender-Informationen zum Titel wider. Seit November 2018 wurde das Beratungsangebot der IOM auch auf eine mobile Beratung in den konkreten Unterkünften ausgeweitet. Die Rückkehrberatung vor Ort dürfte zu einer Erhöhung der Beratungszahlen insgesamt führen. Zugleich wird eine Erhöhung des Frauenanteils erwartet, da das Angebot nun besonders niedrigschwellig ist. Der Polizeipräsident in Berlin: Durch die Polizei (Kapitel 0531 bis 0553) werden Umsteuerungsmaßnahmen bei den in der Antwort zu Frage 3 genannten Titeln nicht für erforderlich gehalten. Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten: Für den Bereich der Entschädigungsleistungen sind Angaben zu den Geschlechterverhältnissen der Anspruchsberechtigten gemacht worden. Die Angaben sind jedoch rein informativ und nicht steuerbar, weil es sich um Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung handelt, hier insbesondere Rentenleistungen , Krankenversorgung und Betreuung. Berlin, den 30.01.2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport