Drucksache 18 / 17 515 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Verdeckte Ermittler II und Antwort vom 01. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 515 vom 15. Januar 2019 über Verdeckte Ermittler II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Senat hat auf meine Anfrage 18/17361 eine Beantwortung vollständig verweigert. In Erfüllung einer etwaigen Konfrontationsobliegenheit weise ich darauf hin, dass die pauschale Berufung auf "Geheimschutzgründe" dem Informationsanspruch nicht entgegensteht, soweit dieses überhaupt bestehen mag. In diesen Fällen muss der Senat die nicht-öffentliche Beantwortung im Bezug auf jede Einzelfrage begründen, ist aber auch dann nicht davon entbunden, die Antwort zu erteilen und ggf. als VS einzustufen und mit dieser Einstufung zu übermitteln. Ich frage daher erneut: 1. Wie viele Personen sind in den Jahren 2011 bis 2018 jeweils jährlich als Verdeckte Ermittler auf Grundlage des § 110 a StPO in Berlin eingesetzt worden? 2. Über welchen Zeitraum waren diese jeweils tätig und wie viele Aliasidentitäten haben diese verwendet? In wie vielen Fällen sind für diese Urkunden im Sinne des § 110 a Abs. 3 StPO erstellt worden? (Ggf. öffentlich zumindest in relativen Zahlen angeben) 3. Wie viele Personen sind in den Jahren 2011 bis 2018 jeweils jährlich als Verdeckte Ermittler auf Grundlage des § 26 Abs. 1 Nr. 2 ASOG in Berlin eingesetzt worden? 4. Über welchen Zeitraum waren diese jeweils tätig und wie viele Aliasidentitäten haben diese verwendet? In wie vielen Fällen sind für diese Urkunden im Sinne des § 110 a Abs. 3 StPO erstellt worden? (Ggf. öffentlich zumindest in relativen Zahlen angeben) 5. Wie viele Anordnungen nach § 26 Abs. 4, 2. TS hat es in den Jahren 2011 bis 2018 jeweils jährlich in Berlin gegeben? Wie viele sind durch den jeweiligen Polizeipräsidenten erfolgt, wie viele durch den Stellvertreter? (Ggf. öffentlich zumindest in relativen Zahlen angeben) Zu 1. bis 5.: Die Preisgabe von Informationen über die Anzahl der von der Polizei eingesetzten nicht offen ermittelnden Dienstkräfte an die Öffentlichkeit würde das schützenswerte Interesse des Landes einer wirksamen Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus und damit das Staatswohl erheblich beeinträchtigen. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken in einem gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten. Nicht offen ermittelnde Polizeidienstkräfte werden in Kriminalitätsfeldern eingesetzt, bei denen typischerweise von Konspiration, Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereitschaft ausgegangen werden muss. Die Kenntnisnahme von Informationen aus dem angeforderten Bereich durch kriminelle oder terroristische Kreise würde sich sowohl Seite 2 von 2 auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Daher folgt nach der gemäß Art. 45 Abs. 1 Verfassung von Berlin gebotenen Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsanspruch und gegenläufigen öffentlichen Belangen von Verfassungsrang – wie hier dem Staatswohl in Gestalt der Funktionsfähigkeit der Straftatenverhütung und Strafverfolgung, dass eine zur Veröffentlichung bestimmte Beantwortung der Anfrage ausscheidet. Die erbetenen Informationen kann der Fragesteller unter Wahrung des Geheimschutzes bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport einsehen. Berlin, den 01. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport