Drucksache 18 / 17 517 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Verfahren nach § 181a StGB - Zuhälterei und Antwort vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 517 vom 15. Januar 2019 über Verfahren nach § 181a StGB - Zuhälterei ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 181 a StGB hat es in den Jahren 2005 bis heute jährlich in Berlin gegeben? Zu 1.: Verstöße gegen § 181a Strafgesetzbuchs (StGB) verjähren gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 4 StGB in fünf Jahren. Da die Speicherungsfristen im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden an die Aufbewahrungsfristen für die Akten und diese an die Verjährung anknüpfen, ist die Erstellung einer Statistik nur für die Zeit seit 2014 möglich, weil die Daten über ältere Verfahren teilweise bereits gelöscht sind. Nach der Auswertung des Aktenverwaltungssystems der Strafverfolgungsbehörden sind vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 die folgenden Js- (Bekanntsachen) und UJs-Verfahren (Unbekanntsachen) mit Verstoß gegen § 181a StGB eingegangen: Eingänge im Jahr Js-Verfahren UJs-Verfahren Summe 2014 70 13 83 2015 67 6 73 2016 61 5 66 2017 44 6 50 2018 40 2 42 2) Wie viele dieser Verfahren sind a) nach § 170 II StPO, b) nach § 153 StPO c) nach § 153 a StPO eingestellt worden? Zu 2.: Die Auswertungen des Aktenverwaltungssystems der Strafverfolgungsbehörden sind der anliegenden Tabelle (Anlage I) zu entnehmen. 3) Wie viele rechtskräftige Verurteilungen nach § 181 a StGB hat es in den Jahren 2005 bis heute jährlich in Berlin gegeben? Wie viele davon lauteten auf eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist? 2 Zu 3.: Die Statistischen Auswertungen sind der anliegenden Tabelle (Anlage II) zu entnehmen . Die Zahlen für das Jahr 2018 werden voraussichtlich erst Mitte des Jahres vorliegen . 4) Wird das Merkmal "Prostituierte" oder ein ähnlicher Begriff in einer von Polizei oder Justiz verwendeten Software zur Fallbearbeitung erfasst? Falls ja, seit wann und in welcher? Zu 4.: Bei der Polizei Berlin wird das Merkmal „Prostituierte“ oder ein ähnlicher Begriff bei der Fallbearbeitung nicht erfasst. Bei den Strafverfolgungsbehörden besteht die Möglichkeit, den Beruf einer Person zu erfassen. Davon wird in der Praxis nur selten Gebrauch gemacht. Eine Suche nach Berufen ist für Anwenderinnen und Anwender nicht möglich. In dem in der ordentlichen Gerichtsbarkeit verwendeten Fachverfahren wird bei der Verfahrenserfassung das Delikt gem. § 181a StGB mit der Bezeichnung „Zuhälterei“ ohne weitere vorgegebene Merkmale zugeordnet. 5) Wie ist die Bearbeitung derartiger Ermittlungsverfahren bei der Polizei Berlin zugeordnet? Liegt die Zuständigkeit in den Direktionen oder beim LKA? Wo genau und wie viele Mitarbeiter (VZÄ) waren in den Jahren 2005 bis heute jeweils zum 31.12.2018 mit diesen Verfahren befasst. Sofern diese Mitarbeiter auch für andere Komplexe zuständig waren: für welche? Zu 5.: Die originäre Zuständigkeit liegt im Landeskriminalamt (LKA) und hier beim Dezernat LKA 42. Das Aufgabengebiet des LKA 42 umfasst die stadtweite Bearbeitung von Vorgängen der gewaltorientierten organisierten Kriminalität, der Banden- und Schleusungskriminalität sowie des Menschenhandels. Darunter fallen auch Vorgänge der Zwangsprostitution, der Zuhälterei und damit im Zusammenhang stehende weitere Delikte im Einzelfall. In den zuständigen Kommissariaten wurden und werden keine Mitarbeitenden ausschließlich für die Bearbeitung der vorgenannten Delikte eingesetzt, vielmehr erfolgt die Bearbeitung in allen Zuständigkeitsbereichen je nach Vorgangsanfall. Aufgrund gesamtbehördlicher Umstrukturierungen und Zuständigkeitsveränderungen und der Neustruktur des Landeskriminalamtes sind die stellenwirtschaftlichen Maßnahmen im LKA 4 zum jeweiligen Stichtag nur sehr eingeschränkt abbildbar und vergleichbar. Eine Aufbereitung der Daten nach Dezernaten oder Kommissariaten des LKA 4 liegt nicht vor. Bei den nachfolgend aufgeführten Zahlen wurde das LKA 4 in seiner Gesamtheit betrachtet. Die Anzahl der Dienstkräfte, die in der Zeit von 2005 - 2017 im LKA 4 tätig waren, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Datenzusammenstellung für 2018 ist noch nicht abgeschlossen . Aktuelle Dienststelle* Beschäftigtengruppe VZÄ VZÄ VZÄ VZÄ VZÄ 2005 2006 2007 2008 2009 LKA 4 - Beamte/Beamtinnen 244,61 279,63 252,37 287,3 267,34 Organisierte Kriminalität Tarifbeschäftigte 57,14 41,37 31,37 33,42 33,42 Aktuelle Dienststelle* Beschäftigtengruppe VZÄ VZÄ VZÄ VZÄ VZÄ 2010 2011 2012 2013 2014 LKA 4 - Beamte/Beamtinnen 274,77 262,32 256,19 255,35 258,29 Organisierte Kriminalität Tarifbeschäftigte 32,65 31,64 30,49 29,49 29,49 3 Aktuelle Dienststelle* Beschäftigtengruppe VZÄ VZÄ VZÄ 2015 2016 2017 LKA 4 - Beamte/Beamtinnen 355,4 339,68 336,93 Organisierte Kriminalität Tarifbeschäftigte 47,19 45,19 44,32 VZÄ = Vollzeitäquivalent (z. B. 2 x Teilzeit je 50% = 1,0 VZÄ), bis einschließlich 2016 Angaben ohne beurlaubte Dienstkräfte, ab 2017 Angaben mit beurlaubten Dienstkräften und ohne Anwärter und Auszubildende *) Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf der Basis der im System IPV (Integrierte Personalverwaltung) zum Stichtag 31.12. des Jahres hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wieder. Für die Jahre 2006 - 2010 erfolgte eine Zusammenfassung der Beschäftigtengruppen "Arbeiter und Angestellte" entsprechend dem TV-L zu "Tarifbeschäftigte". Einschließlich der Besetzung auf Stellen des Hauptstadtkapitels (HSK) und unter Berücksichtigung unterjähriger Stellenumsetzungen. Berlin, den 29. Januar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung SenJustVA S 18/17517 Anlage I Jahr des Eingangs Erledigungsart Js-Verfahren UJs- Verfahren Js- Verfahren UJs- Verfahren Js- Verfahren UJs- Verfahren Js- Verfahren UJs- Verfahren Js- Verfahren UJs- Verfahren endgültige Einstellung § 153 a I Nr. 2 StPO 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 Einstellung § 153 I StPO 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 Einstellung - § 170 II i.V.m. § 152 II StPO 1 0 1 0 4 0 1 0 6 0 Einstellung § 170 II StPO 23 0 22 0 21 0 12 0 10 0 Einstellung - § 170 II StPO objektiv keine Straftat 2 0 1 0 0 0 1 0 7 0 Einstellung - § 170 II StPO Verfahrenshindernis 1 0 2 0 0 0 1 0 0 0 Einstellung 0 10 0 5 0 5 0 4 0 1 2014 2015 2016 2017 2018 SenJustVA S18/17517 Anlage II Rechtskräftig verurteilte Personen in Berlin wegen Zuhälterei § 181 a StGB - 2005 bis 2017 - Zuhälterei (§ 181a StGB) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Verurteilte 8 20 8 13 7 3 1 4 0 0 1 3 11 Von den Verurteilten erhielten als schwerste Strafe - Freiheitsstrafe ohne Bewährung 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 Quelle: Strafverfolgungsstatistik des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg für die Jahre 2005 - 2017 Methodische Hinweise: Die Statistik basiert auf Zählkarten, die von den Strafvollstreckungsbehörden für jeden in Berlin rechtskräftig Abgeurteilten – unabhängig von seinem Wohnsitz – ausgefüllt werden. Bei der Aburteilung ist nur die Straftat erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, wird diese Person entsprechend mehrfach gezählt.