Drucksache 18 / 17 519 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Videoaufzeichnung von Straftaten und Antwort vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17519 vom 15. Januar 2019 über Videoaufzeichnung von Straftaten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zum Sachverhalt die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die übermittelten Teile sind in der nachfolgenden Beantwortung der Fragen entsprechend gekennzeichnet. 1. In wie vielen Fällen haben Berliner Strafverfolgungsbehörden in den Jahren 2012 bis 2018 die Übermittlung von Videodaten im Zusammenhang mit Straftaten bei der BVG erbeten? Zu 1.: Eine erfolgreich umgesetzte Harmonisierung und Optimierung des Datenerfassungssystems von Videodatenanforderungen führte mit Beginn des Jahres 2015 zur Verbesserung der Erfassungsmodalitäten. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls entschieden, dass zukünftig ausschließlich durch die BVG eine statistische Aussage zur Anforderung von Videodaten erfolgt. Somit ist eine valide Vergleichbarkeit zu den Jahren vor 2015 nicht gegeben. Die BVG teilt hierzu mit: Jahr Anfrage durch die Polizei 2012 2.856 2013 3.537 2014 4.555 2015 5.466 2016 6.087 2017 5.032 2018 4.697 Seite 2 von 3 2. In wie vielen dieser Fälle konnte ein Tatverdächtiger erst nach der Übermittlung der Videodaten ermittelt werden? Zu 2.: Videodaten stellen grundsätzlich kein alleinstehendes Beweismittel dar. Die Anzahl von ermittelten Tatverdächtigen setzt sich aus Personen zusammen, die durch Feststellungen am Tatort im Rahmen der Anzeigenerstattung namhaft gemacht oder im Zuge von Nachermittlungen (z.B. Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen, Gegenüberstellungen , Wahllichtbildvorlagen etc.) identifiziert werden konnten. Ob die zur Verfügung gestellten Videodaten ursächlich für die Identifizierung der Tatverdächtigen waren, kann daher grundsätzlich nicht nachvollzogen werden. Es kann lediglich festgestellt werden, dass im Jahre 2018 bei der Polizei Berlin 633 Tatverdächtige nach Anforderung des Videomaterials erfasst wurden. 3. Wie viele Stunden Videomaterial (alternativ: Dateigröße in Gigabyte) sind in den jeweiligen Jahren von der BVG an Berliner Strafverfolgungsbehörden übermittelt worden? Zu 3.: Die BVG teilt dazu mit: Jahr Stunden Videomaterial 2012 42.270 2013 69.858 2014 49.958 2015 65.856 2016 109.553 2017 55.650 2018 61.130 4. Wie viele Kameras hat die BVG in den Jahren 2012 bis 2018 betrieben? Zu 4.: Die BVG teilt dazu mit: Jahr U-Bahnhöfe U-Bahn Bus Tram Gesamt 2012 1.258 3.732 4.677 1.186 10.853 2013 1.843 3.732 4.663 1.326 11.564 2014 2.037 3.732 4.891 1.580 12.240 2015 2.369 3.764 5.770 1.740 13.643 2016 2.771 3.764 6.045 1.848 14.428 2017 3.128 3.764 6.457 2.032 15.381 2018 3.241 4.082 6.800 2.216 16.339 5. Welche Örtlichkeiten der BVG (e.g. "U-Bahnhof Kurfürstendamm" etc.; bitte vollständig aufführen) sind aktuell mit jeweils wie vielen Videokameras ausgestattet? Seite 3 von 3 Zu 5.: Die BVG teilt dazu mit: „In den Örtlichkeiten der BVG sind Kameras grundsätzlich wie folgt installiert: - Fahrzeuge U-Bahn 2-4 Kameras pro Wagen - Fahrzeuge Straßenbahn 6-8 Kameras pro Wagen - Fahrzeuge Bus 3-5 Kameras pro Wagen - Bahnhöfe und Liegenschaften mindestens 2 Kameras, derzeit maximale Anzahl aktuell 161 Kameras (gesamter Bahnhof Alexanderplatz).“ 6. Sind diese Kameras auch in der Lage, Ton aufzuzeichnen oder zu übertragen? Falls ja, ist davon bereits Gebrauch gemacht worden? Zu 6.: Die BVG teilt dazu folgendes mit: „Kameras der neueren Generationen sind in der Lage, Audiodaten zu übertragen. Diese Funktion ist durch die Administratoren deaktiviert und somit nicht verfügbar.“ 7. Welche Kosten (Abschreibung, Betriebskosten, Wartung, Personal etc., bitte gesondert angeben) sind bei der BVG in den Jahren 2012 bis 2018 im Zusammenhang mit der Video"überwachung" entstanden? Zu 7.: Die BVG teilt dazu folgendes mit: In Tsd. Euro 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Personalaufwand 2.275,3 2.631,0 2.480,1 2.768,0 2.810,7 2.519,9 2.781,5 Betriebskosten, Wartung 617,0 536,6 757,5 1.330,0 953,5 797,9 1.126,4 Abschreibungen 724,1 788,0 1.074,6 1.037,3 1.598,2 1.649,9 2.335,5 Summe 3.616,4 3.995,6 4.312,1 5.135,3 5.362,4 4.967,7 6.243,5 Berlin, den 28. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport