Drucksache 18 / 17 520 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Schwarz auf Weiß - Strafverfahren im Zusammenhang mit Leistungserschleichung und Antwort vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17520 vom 15. Januar 2019 über Schwarz auf Weiß – Strafverfahren im Zusammenhang mit Leistungserschleichung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu diesen Sachverhalten die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die von der BVG übermittelten Antworten sind an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: In welcher absoluten und welcher prozentualen Höhe zum Gesamtumsatz entstand der BVG in den Jahren 2015 bis 2018 ein jährlicher Schaden durch Leistungserschleichung? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich hierzu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das so genannte Schwarzfahren dem Unternehmen bei einer Beanstandungsquote von 3 % ein Schaden in Höhe von ca. 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Frage 2: Gibt es bei der BVG - ggf. auch ältere - Planungen und Modellrechnungen zum Aufbau wirksamer Zugangskontrollen zur Erschwerung der Leistungserschleichung? Welche Kosten entstünden für den Aufbau und Unterhalt eines solchen Systems? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Das mehr als 100 Jahre alte Berliner U-Bahn-Netz ist generell nicht für Zugangssperren ausgelegt. Viele Bahnhöfe haben beispielsweise Zugänge aus der Straßenmitte direkt auf den Bahnsteig, häufig gibt es zusätzliche Aufzüge vom Gehweg auf den Bahnsteig. Eine signifikante Zahl entsprechender Einrichtungen ließe sich technisch auch nicht ohne weiteres mit Brandschutz- oder Denkmalschutzauflagen in Einklang bringen. Vollautomatische Sperren wären zudem für Rollstuhlfahrende, Fahrgästen mit Fahrrädern und Eltern mit Kinderwagen ein Problem. Um ihnen den Zugang zu ermöglichen , müsste erheblich mehr zusätzliches Personal eingesetzt werden, was mit einem enormen Mehraufwand verbunden wäre. Eine konkrete Summe ist angesichts der o.g. Gründe bisher nicht präzisiert worden.“ Frage 3: Welcher Gesamtaufwand (bitte gliedern nach Sach- und Personalkosten) entstand der BVG in den Jahren 2015 bis 2018 für Fahrscheinkontrollen und die Durchsetzung finanzieller Forderungen in diesem Zusammenhang? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „In Zusammenhang mit Fahrausweiskontrollen können die Personalkosten nur für die Mitarbeitenden der BVG AöR benannt werden, die Aufwendungen für die externen Dienstleister sind in den Sachkosten enthalten. (Angaben in Euro) Sachkosten Personalkosten gesamt 2018 10.984.198 3.279.591 14.263.789 2017 9.236.578 3.275.091 12.511.669 2016 10.612.101 3.527.042 14.139.143 2015 9.453.150 3.305.095 12.758.244 “ Frage 4: Wie viele Strafanträge hat die BVG in den Jahren 2015 bis 2018 wegen Leistungserschleichung gestellt? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach § 265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. In den letzten vier Jahren wurden pro Jahr folgende Strafanträge nach § 265a StGB gestellt: 2018 4.256 2017 10.397 2016 11.432 2015 19.274“ Frage 5: Wie viele Zivilverfahren (inklusive gerichtlicher Mahnverfahren) hat die BVG in den Jahren 2015 bis 2018 im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Leistungserschleichung geführt? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG AöR führt keine Zivilverfahren zur Beitreibung von „Erhöhtem Beförderungsentgelt “ durch.“ Frage 6: Welche Einnahmen hat die BVG in den Jahren in den Jahren 2015 bis 2018 im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Leistungserschleichung erzielt? Antwort zu 6: Die BG teilt hierzu mit: „Die BVG AöR erzielte in den Jahren 2015 bis 2018 folgende Einnahmen aus „Erhöhtem Beförderungsentgelt“ (Angaben in Euro): 2018 14.767.675 2017 11.673.063 2016 13.420.237 2015 13.068.807 “ Frage 7: Wie viele Strafverfahren nach § 265 a StGB sind in den Jahren 2015 bis 2018 in Berlin insgesamt abgeschlossen worden? Wie viele sind durch a) Urteil und b) Strafbefehl beendet worden? Antwort zu 7: Die Anzahl der erledigten Verfahren insgesamt nach § 265 a Strafgesetzbuch (StGB) stellt sich wie folgt dar: Jahr der Erledigung Js-Verfahren UJs-Verfahren Summe 2015 37047 337 37384 2016 26676 296 26972 2017 23059 259 23318 2018 23111 262 23373 Anzahl erledigter Bekannt- (Js) und Unbekannt-Verfahren (UJs) mit Verstoß gegen § 265a StGB in den Jahren 2015 bis 2018. Die Tabellen enthalten die Anzahl der 2015 bis 2018 erledigten Verfahren, die auch Erschleichen von Leistungen zum Gegenstand hatten. Die Verfahren können zusätzlich zu § 265a StGB auch andere Vorwürfe zum Gegenstand haben, was bei der Interpretation der Verfahrensausgänge berücksichtigt werden muss. Die hohen Erledigungszahlen für das Jahr 2015 sind darauf zurückzuführen, dass die BVG eine Zeitlang aufgrund interner Gründe Anzeigen sammelte und die Anzeigenerstattung nachholte. Insofern wird auf die Antwort des Senates zur Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15250 des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 7. Januar 2015 über „Schwarzfahren“ im Jahr 2014 Bezug genommen. a) Anzahl Beschuldigte mit einer rechtskräftigen Verurteilung 2015 2016 2017 2018 15.736 10.406 9.138 7.540 b) Erledigung durch Strafbefehl im Verfahren 2015 2016 2017 2018 11.337 7.066 5.641 5.055 Frage 8: In wie vielen Fällen nach ist auf eine Freiheitsstrafe erkannt worden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde Antwort zu 8: Gerichtliche Entscheidung Anzahl Beschuldigte mit einer rechtskräftigen Verurteilung 2015 2016 2017 2018 Gesamt- bzw. Freiheitsstrafe ohne Bewährung 128 100 94 51 Jugendstrafe ohne Bewährung 9 12 20 13 Für das Jahr 2018 wurden Entscheidungen, bei denen noch keine Rechtskraft eingetreten sein kann, nicht berücksichtigt. Berlin, den 29.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz