Drucksache 18 / 17 529 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Gesundes Mittagessen an Grundschulen und Oberschulen und Antwort vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17529 vom 15. Januar 2019 über Gesundes Mittagessen an Grundschulen und Oberschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat aktuell die Mittagessensituation an den Grundschulen? Zu 1.: Das Mittagessen an Berliner Ganztagsschulen wird auf der Grundlage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) ausgereicht. Mit der Verpflichtung zur Umsetzung der Qualitätsstandards wurde die Grundlage für ein vollwertiges Verpflegungsangebot an Berliner Schulen gelegt. Alle Schülerinnen und Schüler können ein qualitativ hochwertiges Mittagessen in der Schule erhalten. 2. Seit dem Jahr 2014 beläuft sich die Kalkulation für ein Schulmittagessen auf 3,25€. Inwiefern ist die Summe nach Einschätzung des Senats noch ausreichend, um ein gesundes Mittagessen an den Grundschulen anzubieten? 3. Wie hoch ist die Inflationsrate in den letzten vier Jahren gestiegen, und wie wäre der Preis für ein Mittagessen, wenn diese berücksichtigt werden müsste? 5. Plant der Senat eine Erhöhung des Mittagsessenpreises von aktuell 3,25€ und wenn ja, mit welcher Summe kalkuliert der Senat? 14. Wie hoch steigt der Preis für das Mittagessen an Grundschulen aufgrund dieses Beschlusses? 23. Wie plant der Senat, die Mehrkosten durch die Erhöhung des Mindestlohns abzudecken (Landesvergabemindestlohn)? 2 Zu 2., 3., 5.,14. und 23.: Im Jahr 2014 wurde der Festpreis für ein Tellergericht in der Primarstufe der Berliner Schule mit 3,25 Euro in den Verträgen zwischen dem Schulträger und den anbietenden Caterern festgeschrieben. Der Festpreis wurde auf der Grundlage einer Studie der „Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg“ ermittelt. Er war in 2014 so kalkuliert, dass die Umsetzung der Qualitätsstandards vertraglich vereinbart werden konnte. Die Gesamtkalkulation für das Mittagessen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt überarbeitet. In die Weiterentwicklung des Festpreises werden neben der Inflationsrate auch die Entwicklung des Mindestlohnes sowie Tarifentwicklungen einbezogen . 4. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Qualität des Mittagessens an den Grundschulen weiterzuentwickeln und zu steigern? Zu 4.: Die Qualität des Mittagessens wird durch die Pankower Qualitätskontrollstelle Schulmittagessen kontrolliert. Die Ergebnisse der Audits zeigen, dass das Schulmittagessen in Berlin in der Regel eine sehr gute Qualität hat. Caterer, die die Qualitätsstandards nicht einhalten, werden mit entsprechenden Vertragsstrafen belegt. 6. Inwiefern werden die Regelungen der Deutschen-Gesellschaft für Ernährung beachtet und inwiefern werden Veränderungen bei den DGE-Empfehlungen beim Mittagessen an den Berliner Grundschulen implementiert? Zu 6.: Die Qualitätsstandards der DGE sind in vollem Umfang in den Verträgen der Caterer mit den Schulträgern verankert. Sofern die Deutsche Gesellschaft für Ernährung die Qualitätsstandards weiterentwickelt, werden die Änderungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Verträge übernommen. 7. Ab dem kommenden Schuljahr können Grundschüler*innen auf Antrag ohne Bedarfsprüfung nicht nur das Nachmittagsmodul 2 besuchen, sondern auch ein kostenloses Mittagessen an den Grundschulen erhalten, mit welcher zusätzlichen Nachfrage rechnet der Senat? Zu 7.: Ab dem 01.08.2019 soll das Mittagessen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 kostenfrei angeboten werden. Schon jetzt nehmen alle Kinder in gebundenen Ganztagsschulen sowie Kinder mit Verträgen für die ergänzende Förderung und Betreuung am Mittagessen teil. Es liegen keine Daten darüber vor, wie viele Eltern von Kindern, die bisher nur die verlässliche Halbtagsschule besucht haben, nun für ihre Kinder das kostenfreie Mittagessen in Anspruch nehmen werden. Bezüglich des Haushaltsansatzes im Nachtragshaushalt 2019 geht der Senat von einer Erhöhung um ca. 39 % aus. 3 8. Mit welchen weiteren Herausforderungen rechnet der Senat hinsichtlich des Kapazitätsbedarfs bei den Räumen und Küchen in den Grundschulen? Zu 8.: Da für das Vorhalten von Mensen und Ausgabeküchen der Schulträger zuständig ist, wird in den Regionen ggf. erforderlicher Mehrbedarf erfasst. Herausforderungen in einzelnen Schulen werden analysiert und gemeinsame Lösungen erarbeitet. 9. Besitzt der Senat eine Übersicht hinsichtlich der räumlichen Kapazität und Küchenausstattung im Verhältnis zur jeweiligen Nachfrage in den Schulen? Wenn ja, wie lautet diese (sortiert nach Schulstandort )? Wenn nein, wie ist eine gesamtstädtische Steuerung ohne eine solche Übersicht möglich? Zu 9.: Die Schulträger verfügen über präzise Erkenntnisse hinsichtlich der Raumkapazitäten in ihren Schulen. Es bedarf keiner gesamtstädtischen Übersicht, da jeder Bezirk für seine Schulen verantwortlich ist. 10. Wie wird der Senat den erhöhten Bedarf beim Mittagessen an den Standorten lösen, an denen die Mittagessenversorgung und die ergänzende Förderung und Betreuung nicht am Schulstandort gewährleistet werden kann? Zu 10.: Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da immer schulspezifische Handlungsoptionen und Lösungen erforderlich sind. 11. Ist in Rücksprache mit den Bezirken geplant, an einzelnen Standorten Container-Lösungen zu verfolgen, um die Essensversorgung sicherzustellen? Zu 11.: Planungen zu Containerlösungen für die Mittagsversorgung sind dem Senat zur Zeit nicht bekannt. 12. Im Nachtragshaushalt 2018/2019 (DS 18/1546) beschloss der Haushaltsgesetzgeber folgende verbindliche Erläuterung sowie zusätzliche Mittel für das Mittagessen an Grundschulen: „zukünftige Verträge mit den Dienstleistern erfolgen auf der Grundlage höherer qualitativer Mindeststandards und verbindlicher Musterausschreibungen sowie im Einklang mit der Ernährungsstrategie des Landes“. Ist der zuständigen Fachverwaltung, dieser explizite Willen des Haushaltsgesetzgebers bekannt? 13. Wie plant der Senat, den Willen des Haushaltsgesetzgebers umzusetzen? Zu 12. und 13.: Die Erläuterung bezieht sich explizit auf „zukünftige Verträge“. Die Verträge der Caterer mit dem Schulträger laufen bis einschließlich 31. Juli 2020. Für den sich anschließenden Ausschreibungszeitraum sollen die derzeitigen Musterausschreibungen überarbeitet vorliegen. Der Wille des Haushaltsgesetzgebers wird darin abgebildet 4 sein. Haushaltsvorsorge ist hierfür erst mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 notwendig . 15. Welche Qualitätssteigerungen sind aufgrund der Erhöhung des Preises umsetzbar? Zu 15.: Die Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Weiterentwicklung des Festpreises abgeschlossen ist. 16. Welche Maßnahmen plant der Senat zur Umsetzung eines subventionierten Mittagessens an Oberschulen? 17. In welchem Zeitraum soll dieses Vorhaben umgesetzt werden? Zu 16. und 17.: Die Subventionierung des Mittagessens in der Sekundarstufe ist derzeit nicht geplant . 18. Wie hoch werden die Kosten sein, wenn man eine ähnliche Verteilung zwischen Eigenanteil und Zuschuss durch das Land Berlin, wie aktuell bei den Grundschülern, erwägt? Zu 18.: Die Höhe der Subventionierung des Mittagessens, anlog zu dem Mittagessen in der Grundschule, würde 98 Cent pro Portion betragen. 19. Wie hoch ist der Anteil der Schüler*innen an Oberschulen, die ein Mittagessen in der Schule zu sich nehmen? Zu 19.: Da die Eltern von Jugendlichen in den weiterführenden Schulen direkt mit dem Caterer einen Vertrag schließen und der Caterer portionsgenau mit den Eltern abrechnet, gibt es keine Datenlage darüber, wie hoch der Anteil der Jugendlichen ist, die am Mittagessen teilnehmen. Es wird jedoch erheblich niedriger sein gegenüber der Quote an Grundschulen. 20. Mit welchem Schüler*innen Anteil kalkuliert der Senat beim Mittagessen an Oberschulen? Zu 20.: Die Teilnahme am Mittagessen in der Sekundarstufe wird gesamtstädtisch nicht erfasst oder kalkuliert. Es obliegt den Schulen in Abstimmung mit dem Schulträger einen Caterer auszuwählen. Auf die Ausschreibung bewerben sich nur die Caterer, die an der jeweiligen Schule das Mittagessen anbieten wollen. 5 21. Hat der Senat Kenntnis darüber, wieviel Abfall pro Schulstandort monatlich anfällt? Wenn ja, welche (pro Standort)? Zu 21.: Nein, der Senat erhebt nicht, wie viel Abfall an einem Schulstandort anfällt. 22. Wann laufen die Verträge zwischen den Bezirken und den jeweiligen Caterern aus? Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirk und Caterer. Zu 22.: Die Verträge laufen in der Regel bis zum 31.07.2020. Berlin, den 29. Januar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie