Drucksache 18 / 17 530 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2019) zum Thema: Ausstattung des Ganztages an Berliner Grundschulen – aktuelle Situation und Antwort vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17530 vom 15. Januar 2019 über Ausstattung des Ganztages an Berliner Grundschulen – aktuelle Situation ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich der Personalschlüssel (Fachkraft-Kind-Relation) für die ergänzende Förderung und Betreuung (ehemals Hort) im Nachmittagsmodul 2 in den letzten 10 Jahren entwickelt? 2. Inwiefern ist der Senat der Auffassung, dass mit dem aktuellen Schlüssel eine pädagogisch hochwertige Arbeit in den Grundschulen garantiert werden kann? Zu 1. und 2.: Die Gruppenfrequenz für das Nachmittagsmodul der ergänzenden Förderung und Betreuung für Grundschulen wurde in dem angefragten Zeitraum nicht verändert und beträgt 1 Fachkraft für 22 Schülerinnen und Schüler. Ergänzend zu der regelhaften Ausstattung mit einer Fachkraft wurden für das Nachmittagsmodul Zuschläge für die Integration, zur Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache sowie für Kinder in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen zugemessen. Änderungen des Personalschlüssels wurden in den letzten 10 Jahren nicht vorgenommen . Die Ausstattung mit sozialpädagogischem Fachpersonal ist geeignet, gruppenbezogene Betreuungsangebote und individuelle Förderung zu verbinden. 3. Wie hoch ist der Anteil der Kinder, die aktuell das Nachmittagsmodul 2 besuchen und wieviel Fachkräfte werden benötigt, um das Angebot entsprechend dem Fachkräfteschlüssel zu gewährleisten? Zu 3.: Aktuell nutzen 42.568 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 - 4 das Modul 2 (13:30 Uhr - 16:00 Uhr). Darüber hinaus nutzen dieses Modul 4.310 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 in der Schulzeit und 2.412 in der Ferienzeit. Für die 2,5 Stunden ergänzende Förderung und Betreuung wird aktuell eine personelle Ressource von 705 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zugemessen. 4. Ab dem kommenden Schuljahr können Grundschüler*innen auf Antrag ohne Bedarfsprüfung das Nachmittagsmodul 2 besuchen, mit welcher zusätzlichen Nachfrage rechnet der Senat? Zu 4.: Mit dem Wegfall der Bedarfsprüfung für die Jahrgangsstufe 1 und 2 können alle Kinder dieser Jahrgangsstufen ohne einen nachgewiesenen Bedarf die Ganztagsschule bis 16:00 Uhr besuchen und von den pädagogischen Angeboten profitieren, soweit die Personensorgeberechtigten einen entsprechenden Vertrag mit dem zuständigen Jugendamt schließen. Im Schuljahr 2017/2018 besuchten rund 141.000 Kinder die Primarstufe einer offenen Ganztagsschule in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Davon lernten rund 52.000 Kinder in den Jahrgangstufen 1 und 2. Von den 52.000 Kindern nahmen 11.000 Kinder kein Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung in Anspruch und könnten theoretisch von dem Wegfall der Bedarfsprüfung profitieren. Ob die Eltern der 11.000 Kinder die ergänzende Förderung und Betreuung in Anspruch nehmen, lässt sich nicht verlässlich prognostizieren. In den Bedarfsberechnungen wird daher angenommen, dass für rund 80% von den 11.000 Kindern nach dem Wegfall der Bedarfsprüfung nun eine Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung gewünscht wird. Das entspricht einer zusätzlichen Teilnahme von 9.100 Kindern. 5. Wie hoch wäre der Bedarf an zusätzlichen Fachkräften, wenn sich der Anteil der Kinder, die das Nachmittagsmodul 2 besuchen auf 60 % erhöht? 6. Wie hoch wäre der Bedarf an zusätzlichen Fachkräften, wenn sich der Anteil der Kinder, die das Nachmittagsmodul 2 besuchen auf 70 % erhöht? 7. Wie hoch wäre der Bedarf an zusätzlichen Fachkräften, wenn sich der Anteil der Kinder, die das Nachmittagsmodul 2 besuchen auf 80 % erhöht? Zu 5. bis 7.: Der Anteil der Kinder aus den Jahrgangsstufen 1 und 2, die das Nachmittagsmodul der ergänzenden Förderung und Betreuung besuchen, liegt bereits jetzt bei 79 %. 8. Wie hoch wäre der Bedarf an zusätzlichen Fachkräften, wenn sich der Anteil der Kinder, die das Nachmittagsmodul 2 besuchen auf 90 % erhöht? Zu 8.: Für die 2,5 Stunden ergänzende Förderung und Betreuung von 9.900 Kindern wird eine personelle Ressource von 144 VZÄ benötigt. 9. Wie hoch wäre der Bedarf an zusätzlichen Fachkräften, wenn sich der Anteil der Kinder, die das Nachmittagsmodul 2 besuchen auf 100 % erhöht? Zu 9.: Für die 2,5 Stunden ergänzende Förderung und Betreuung von 11.000 Kindern wird eine personelle Ressource von 160 VZÄ benötigt. 10. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um den Personalschlüssel sicherzustellen? Zu 10.: Zum Schulhalbjahr 2018/2019 werden im Februar weitere Beschäftigte in der Tätigkeit einer Erzieherin/eines Erziehers (berufsbegleitende Ausbildung) zusätzlich eingestellt . Darüber hinaus werden Einstellungen von ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern in zwei Etappen bis zum Sommer initiiert, um eine Abwanderung von Fachkräften bei gleichzeitigem erheblichem Bedarfsaufwuchs zu verhindern. Zum Schuljahr 2019/2020 sollen in deutlicher Zahl Beschäftigte in der Tätigkeit einer Erzieherin/eines Erziehers (berufsbegleitende Ausbildung) eingestellt werden. Weiterhin werden Fachkräfte in der Primarstufe an Ganztagsschulen gemäß § 16 Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung (SchüFöVO) aus verwandten pädagogischen Berufsgruppen und aus verwandten Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich über den Quereinstieg qualifiziert. 11. Plant der Senat eine Änderung der Fachkraft-Kind-Relation, um den zusätzlichen Bedarf zu decken? Zu 11.: Nein. 12. Wie gestaltet sich die Raumsituation in den Grundschulen, wenn zukünftig deutlich mehr Schüler*innen das Nachmittagsmodul besuchen werden? Zu 12.: Die vorhandenen Räume an den Grundschulen werden sowohl für den Unterricht als auch für die ergänzende Förderung und Betreuung genutzt. 13. Welche Maßnahmen ergreift der Senat in Kooperation mit den Schulträgern, um die Raumsituation in den Schulen aufgrund einer steigenden Nachfrage zu sichern? Zu 13.: Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive werden an Bestandsschulen die zusätzlichen Raumbedarfe durch zahlreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in den nächsten Jahren gesichert. Dabei werden auch die Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität für die Ganztagsbetreuung berücksichtigt. 14. Wie hoch sind die Mittel, die die Schulen für die materielle Ausstattung des Ganztages an Grundschulen durch die Schulträger erhalten? Zu 14.: Auf Grundlage der Schulrahmenvereinbarung mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Dachverband der Kinder- und Schülerläden stehen 25,51 € für Spiel und Beschäftigungsmaterial pro Kind und Jahr zur Verfügung. 15. Wie bewertet der Senat die materielle Ausstattung (Spielgeräte, Möblierung, Bastelmaterialien , usw.) des Ganztages an Grundschulen? Zu 15.: Die materielle Ausstattung liegt in der Zuständigkeit der Schulträger. 16. Welche Maßnahmen ergreift der Senat gemeinsam mit den Schulträgern, um die Ausstattung des Ganztages an Grundschulen insbesondere unter erwartbarer Steigerung der Nutzer*innenzahlen zu verbessern? Zu 16.: Diese Maßnahmen liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der Schulträger. Berlin, den 04. Februar 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie