Drucksache 18 / 17 531 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2019) zum Thema: Tempo 30 und Luftreinheit in der Leipziger Straße – wie und wann erfolgt die Auswertung des Pilotprojekts zur Luftreinheit? und Antwort vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17531 vom 15. Januar 2019 über Tempo 30 und Luftreinheit in der Leipziger Straße – wie und wann erfolgt die Auswertung des Pilotprojekts zur Luftreinheit? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der Durchschnittswert der Belastung an Stickstoffdioxiden a) im Jahr 2018 gem. der Daten des Messbusses, Leipziger Str. 21 (Angabe pro Monat und im Jahresdurchschnittswert)? b) seit Einführung des Tempo-30-Versuchs auf der Leipziger Straße gem. der Daten des Messbusses, Leipziger Str. 21 (Angabe pro Monat und im Jahresdurchschnittswert)? Antwort zu 1: a) Der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert 2018 gemäß den Messungen mit dem automatischen Referenzverfahren am Messbus betrug 48 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³). Die Tabelle zeigt die Monatsmittelwerte für die am Messbus ermittelten NO2- Werte. Tabelle: Monatsmittelwerte der NO2-Messungen des Messbusses am Standort Leipziger Straße in µg/m³ Stickstoffdioxid (NO2) Januar 2018 46 Februar 2018 61 März 2018 56 April 2018 51 Mai 2018 50 Juni 2018 39 2 Juli 2018 37 August 2018 46 September 2018 52 Oktober 2018 55 November 2018 50 Dezember 2018 38 Im Übrigen können die Monatsmittelwerte der am Messbus gemessenen Luftschadstoffe am Standort Leipziger Straße auf der Internetseite des Berliner Luftgütemessnetzes unter https://luftdaten.berlin.de/station/mw088 eingesehen werden. b) Der durchschnittliche Stickstoffdioxid-Wert gemäß der Messungen mit dem automatischen Referenzverfahren am Messbus im Zeitraum vom 9. April 2018 bis zum 31. Dezember 2018 betrug 47 µg/m³. Die Monatsmittelwerte für April 2018 bis Dezember 2018 können der Tabelle unter 1 a) entnommen werden. Ein Jahresdurchschnittswert seit Einführung des Tempo 30-Verkehrsversuchs am 9. April 2018 kann noch nicht gebildet werden, da noch keine vollständigen Messergebnisse eines Jahres vorliegen. Frage 2: Wie hoch ist der Durchschnittswert der Belastung an Stickstoffdioxiden a) im Jahr 2018 gem. der Daten des RUBIS-Passivsammlers, Leipziger Str. 32 (Angabe pro Monat und im Jahresdurchschnittswert)? b) seit Einführung des Tempo-30-Versuchs auf der Leipziger Straße gem. der Daten des RUBIS- Passivsammlers, Leipziger Str. 32 (Durchschnittswert der bisherigen vierzehntägigen Messungen im Zeitraum 09.04.2018 bis 31.12.2018) (Angabe pro Monat und im Jahresdurchschnittswert)? Antwort zu 2: a) Der vorläufige Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert 2018 nach Maßgabe der vorliegenden Daten des Passivsammlers, Leipziger Straße 32, beträgt für das Jahr 2018 59 µg/m³. Die Messungen des Stickstoffdioxid-Passivsammlers an der Leipziger Straße 32 erfolgen in einem Zweiwochenrhythmus. Es wird jeweils ein Stickstoffdioxid-Wert ermittelt, der eine mittlere Konzentration für 14 Tage abbildet. Die tatsächliche Beprobungsdauer kann dabei durch Feiertage geringfügig variieren. Die Beprobungszeiträume fallen zur Sicherstellung einer lückenlosen Probenahme selten mit einem Monatsanfang und einem Monatsende zusammen. Eine mathematische Bestimmung von Monatsmittelwerten wäre über eine gewichtete Mittelung prinzipiell möglich. Ein so berechnetes Monatsmittel ist aufgrund der damit verbundenen hohen Unsicherheiten jedoch ohne Aussagekraft, so dass von einer derartigen Berechnung abgesehen wird. Hinsichtlich der einzelnen im Zweiwochenrhythmus gemessenen Werte wird auf die Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17536 verwiesen. b) Die mittlere Stickstoffdioxidbelastung zwischen dem 10. April 2018 und dem 18. Dezember 2018 betrug 59 µg/m³. Die Mittelwertbildung ist für den exakten angefragten Zeitraum aufgrund des unter 2 a) beschriebenen vierzehntägigen Wechselrhythmus nicht sinnvoll möglich. Deshalb wurde zur Bestimmung des Mittelwertes ein Intervall gewählt, welcher vollständig im angefragten Zeitraum liegt. Monatsmittelwerte liegen nicht vor. Ein Jahresdurchschnittswert seit Einführung des Tempo 30-Verkehrsversuchs am 9. April 3 2018 kann noch nicht gebildet werden, da noch keine vollständigen Messergebnisse eines Jahres vorliegen. Frage 3: Wie hoch ist der Durchschnittswert der Belastung an Stickstoffdioxiden a) im Jahr 2017 gem. der Daten des Messbusses, Leipziger Str. 21 (Angabe pro Monat und im Jahresdurchschnittswert)? b) Wie hoch ist der Durchschnittswert der Belastung an Stickstoffdioxiden im Jahr 2017 gem. der Daten des RUBIS-Passivsammlers, Leipziger Str. 32 (Angabe pro Monat und im Jahresdurchschnittswert)? Antwort zu 3: a) Der Messbus ist erst seit Dezember 2017 in der Leipziger Straße platziert. Der NO2- Monatsmittelwert für Dezember 2017 betrug am Standort des Messbusses 42 µg/m³. b) Eine monatliche Angabe der Passivsammlerwerte ist aufgrund des unter 2 a) beschriebenen vierzehntägigen Wechselrhythmus nicht sinnvoll möglich. Der NO2- Jahresdurchschnittswert betrug 2017 am Standort des Passivsammlers, Leipziger Straße 63 µg/m³. Frage 4: Wie erklärt sich der Senat, dass an Tagen mit wenig oder keinem Kraftfahrzeugverkehr auf der Leipziger Straße u.a. am 3.10.2018 (Feiertag) und 13.10.2018 #prüfen (Demonstration #aufstehn) der Grenzwert von 40 Mikrogramm dennoch überschritten oder nur unerheblich unterschritten wurde? (Anmerkung: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier u.a. S18/14991 führt der Senat aus, dass eine verlässliche Aussage zu dem Pilotprojekt erst nach einem Jahr erfolgen kann.) Antwort zu 4: Nach Maßgabe der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung, § 3 Abs. 2, beträgt der zum Schutz der menschlichen Gesundheit erlassene Immissionsgrenzwert für NO2 40 µg/m³, gemittelt über ein Kalenderjahr. Ein Vergleich eines Tagesmittelwertes mit dem NO2- Jahresgrenzwert ist demzufolge nicht sinnvoll, weil Tageswerte wegen der von Tag zu Tag unterschiedlichen meteorologischen und verkehrlichen Rahmenbedingungen stark schwanken. Maßgeblich für die Frage der Grenzwerteinhaltung ist ausschließlich der Jahresmittelwert. Am 3. Oktober 2018 wurde mit 20 µg/m³ am Standort des Messbusses in der Leipziger Straße der niedrigste NO2-Tagesmittelwert des Oktober 2018 gemessen. Anders als in der Fragestellung formuliert, war die NO2-Belastung am 3. Oktober 2018 also sehr niedrig. Die Tagesmittelwerte der am Messbus gemessenen Luftschadstoffe am Standort Leipziger Straße können auf der Internetseite des Berliner Luftgütemessnetzes unter https://luftdaten.berlin.de/station/mw088 eingesehen werden. Am Samstag, den 13. Oktober 2018, wurde am Standort des Messbusses wegen schlechter meteorologischer Ausbreitungsbedingungen ein relativ hoher Tagesmittelwert von 71 µg/m³ ermittelt. Der höchste Stundenwert wurde zwischen 18:00 und 19:00 Uhr gemessen (122 µg/m³). Genau in dem Zeitraum der Verkehrssperrung der Leipziger Straße zwischen 14:00 und 16:00 Uhr wurden die niedrigsten Stundenwerte gemessen (30 µg/m³ und 28 µg/m³). Erhöhte NO2-Werte treten bei schlechten meteorologischen Austauschbedingungen auch an verkehrsarmen Tagesstunden und Wochentagen auf. 4 Frage 5: Wie erfolgt die Auswertung des Pilotprojekts Tempo 30 zur Luftreinheit in der Leipziger Straße? Antwort zu 5: Die Auswertung des Untersuchungskonzeptes zur lufthygienischen und verkehrlichen Wirkung von Tempo 30 und Tempo 50 mit Verkehrsverstetigung als Maßnahmen des Luftreinhalteplans zur Reduzierung von NO2 (Pilotprojekt Tempo 30) in der Leipziger Straße wird analog der bereits durchgeführten Auswertungen für die Silbersteinstraße, Schildhornstraße und Beusselstraße erfolgen. Dabei werden Messdaten der genannten Straßen vor und nach Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung mit Verkehrsverstetigung mit Daten von geeigneten Hauptverkehrsstraßen verglichen. Als Vergleichsstraßen geeignet sind solche Hauptverkehrsstraßen, für welche Daten mit gleichem Messverfahren vorliegen und welche eine ähnliche räumliche Ausrichtung zur Hauptwindrichtung, eine ähnliche Verkehrszusammensetzung sowie ähnliche verkehrliche und städtebauliche Randbedingungen aufweisen. Neben der Auswertung der Immissionsmessungen werden Untersuchungen zum Emissionsverhalten anhand der Aufnahme des Fahrverhaltens mit einem im Verkehr mitschwimmenden Messfahrzeug vor und nach der Anordnung von Tempo 30 durchgeführt. Außerdem werden Daten zu Verkehrsmengen, eventuellen Ausweichverkehren und Geschwindigkeiten sowie die Fahrzeitdaten der in den Versuchsstraßenabschnitten verkehrenden Buslinien bei Tempo 50 und bei Tempo 30 analysiert. Frage 6: Mit welchen Vergleichsdaten werden die Daten des Pilotprojekts am 09.04.2018 – 08.04.2019 verglichen? a) Liegen Vergleichsdaten zur Schadstoffbelastung für die Leipziger Straße bei Tempo 50 für den Zeitraum 09.04.2017 – 08.04.2018 vor? Antwort zu 6: Die genaue Bestimmung der Vergleichsdaten, mit denen die Daten des Pilotprojektes verglichen werden, ist noch nicht erfolgt. a) Vergleichsdaten zur Schadstoffbelastung für die Leipziger Straße bei Tempo 50 für den Zeitraum vor Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung (einschließlich des Zeitraums vom 9. April 2017 bis zum 8. April 2018) liegen anhand der Passivsammlerwerte für die Leipziger Straße 32 vor. Frage 7: Durch wen erfolgt die Auswertung des Pilotprojekts Tempo 30 zur Luftreinheit in der Leipziger Straße? 5 Antwort zu 7: Die Auswertung des Pilotprojektes erfolgt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Mit der Bestimmung der Emissionen anhand von Messfahrten wurde ein Ingenieurbüro beauftragt. Frage 8: Wann und wo wird die Auswertung des Pilotprojekts Tempo 30 zur Luftreinheit in der Leipziger Straße veröffentlicht? Antwort zu 8: Die Ergebnisse werden auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht. Ein Termin steht noch nicht fest. Frage 9: Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 9: Der Senat erlaubt sich den Hinweis, dass die Auswertung der Wirkung von Tempo 30 auf die Luftqualität aufgrund der meteorologischen und verkehrlichen Schwankungen einen Mindestzeitraum von 12 Monaten umfassen muss. Daher ist eine monatliche Abfrage mit dem Ziel, daraus vorläufige Schlussfolgerungen zu ziehen, aus wissenschaftlicher Sicht nicht zielführend. Der Senat erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung gern und mit Respekt alle Fragen des Abgeordnetenhauses beantwortet, sofern damit Informationen bereitgestellt werden können, die nicht öffentlich zugänglich sind. Gerade für die öffentliche Bereitstellung der Luftqualitätswerte wurde mit Haushaltsmitteln des Landes Berlin im Internet eine Plattform für den Abruf sowohl stundengenauer Luftmessdaten geschaffen (siehe Antwort zu Frage 1). Der Senat regt an, dass diese Informationsquelle auch von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses genutzt wird. Berlin, den 29.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz